autokauf beim händler ! garantie nach gewerbe-abme

26. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
kadischalady8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
autokauf beim händler ! garantie nach gewerbe-abme

hallo ! ich bin neu hier ! und habe große hoffnung, das mir jemand helffen kann!!!!

ich habe ein auto bei einem autohändler gekauft. tüv neu bekommen ohne mängel beim kauf.nach 10 tagen stellten wir einen schaden an der achse fest, ein schleichender fehler ( laut Peugeot händler). hat der tüv wohl übersehen ! den tüv kann ich nicht verklagen. der händler ist in der beweispflicht, das der schaden vorher nicht war. schriftlich den schaden beim händler gemeldet- dieser sagt- er habe nichts mehr damit zu tun, da er sein gewerbe abgemeldet hat nach § 14 GewO oder § 55c Gweo.die firma gibt es aber noch unter dem gleichen namen!

ist der neue autohändler für unsere garantie ansprüche zuständig? oder ist der alte inhaber in die pflicht zu nehmen? es handelt sich um einen schaden von 2500 euro, wobei der wagen nur 1800 euro gekostet hat. bitte bitte ! ich brauche da HILFE!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
creativs
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 66x hilfreich)

Wenn der neue Händler den Namen beibehalten hat, so muss er dir gerade stehen. Esseiden es wurde bekannt gemacht, dass eine Übernahme stattfindet.

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Ich übernehme keine Verantwortung für die Richtigkeit meiner Beiträge!



-- Editiert am 26.07.2011 17:27

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
kadischalady8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

ja, so habe ich mir das auch schon gedacht! ich bin ja auch der meinung, das der tüv ( GTÜ) schuld ist, da die den schaden übersehen haben! hätten die den schaden gesehen- und hätte der wagen deshalb keinen tüv bekommen- wäre der kauf NIE zu stande gekommen ! aber die GTÜ sagen, der händler ist dafür verantwortlich. logisch, das der händler sagt - der wagen hat neu tüv- was kann er dafür. Es waren schleifspuren im radkasten und am reifen zu sehen- wir sind ja erst 100 km damit gefahren, wir haben einen zeugen, der den wagen 10 tage nach dem kauf auf den schaden aufmerksam gemacht hat, die werkstatt sagte auch , das es sich um einen alten schaden handelt , der schon sehr lange vorhanden ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120145 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
ch bin ja auch der meinung, das der tüv ( GTÜ) schuld ist, da die den schaden übersehen haben!

Du scheints da fundamental falsche Vorstellungen von den Aufgaben des TÜV zu haben?

Die Plakette ist keine Halbarkeitsgarantie für den Wagen und schon gar nicht eine Bescheinigung, das das Kfz zum Zeitpunkt der Prüfung Mängelfrei war.
Die Plaktte sagt nur aus, das das Kfz zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens den gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung und Verkehrssicherheit entsprach.



Ansonsten ist den Ausführungen des Nichtsnutzbär bezüglich der grundsätzlichen Problematiken nichts mehr hinzuzufügen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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