autokauf ebay betrug?

14. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
dotm3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
autokauf ebay betrug?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe auf Ebay einen gebrauchten BMW 3er E46 ersteigert. Laut Artikelbeschreibung wurde der Motor vor 20tkm revidiert. Eine Überprüfung in der Werkstatt ergibt nun leider einen Zylinderkopfdichtungsschaden und klare Hinweise darauf, dass keine Revision stattgefunden hat. Das Fahrzeug ist so nicht nutzbar.

Der Ebay Verkäufer hat mich nach der Probefahrt bei der Abholung einen Zettel unterschreiben lassen, dass das Fahrzeug dem Artikel entspricht und eine Rücknahme ausgeschlossen ist.

Das Fahrzeug war auf die Mutter des Verkäufers zugelassen und der oben genannte Zettel wurde auch von der Mutter unterschrieben.

Es wurde trotz verlangen nach einem schriftlichen Gebrauchtwagen Kaufvertrag seitens des Verkäufers nur der Zettel und Ebay Auktion als ausreichend deklariert.

Seit dem Fahrzeugkauf wurde das Fahrzeug nur nach Hause und zu Werkstätten bewegt.

Was kann ich nun tun? Habe ich Anspruch auf die Kosten der nun fälligen Reparatur?

Mit freundlichen Grüßen,
Dominic

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Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Warum haben Sie den Zettel unterschrieben ? Wurde Ihnen eine Pistole dabei vorgehalten ?
Sie müßten per Zeugen oder Gutachter nachweisen, dass der
Schaden bereits beim Kauf des Fahrzeugs vorhanden war, und dass Sie arglistig über den Zustand des Fahrzeugs getäuscht
wurden.
Dann wäre die Verkäuferin mit Fristsetzung aufzufordern,
den Schaden zu beseitigen, oder die fiktiven Kosten für die Reparatur zu zahlen.
Reagiert die Verkäuferin nicht, müßten Sie klagen.
Allerdings besteht ein Prozessrisiko.


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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Tag,

fragen Sie sich einmal, was "revidiert" heißt? Während Sie vielleicht eine komplette Überholgung des Motors darunter verstehen, könnte der Käufer darunter nur eine "Motorwäsche" verstanden haben.

Ich schreibe Ihnen das vor dem Hintergrund, dass der Verkäufer mit dreifacher Naht genäht hat. 1. Die Mutter hat Ihnen gar keine Zusage gemacht. Diese müssten Sie jedoch belangen. 2. Der e-Baytext ist - wie oben dargestellt - ziemlich unverbindlich. 3. Sie haben eine Unterschrift geleistet.

Wie wollen Sie das alles aushebeln?

Sie sind dem Verkäufer auf den Leim gegangen und regelrecht besch....... worden. Betreiben Sie für sich Schadensbegrenzung, indem Sie nicht vor die Gerichtsbarkeit ziehen.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Ich sehe es erstmal deutlich entspannter als Blaki, denn das fehlen eines richtigen Kaufvertrags ist erstmal von Vorteil.

Wurde auf dem "Wisch" eigentlich die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, oder steht dort tatsächlich nur

quote:
...,dass das Fahrzeug dem Artikel entspricht und eine Rücknahme ausgeschlossen ist.


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Man könnte "Rücknahme ausgeschlossen" durchaus noch so gerade als wirksamen Gewährleistungsausschluß unter Laien durchgehen lassen.

Jedenfalls wäre es IMO riskant, alleine darauf einen Prozeß bzgl. "es besteht aber doch Gewährleistung!" zu stützen.

quote:
Während Sie vielleicht eine komplette Überholgung des Motors darunter verstehen, könnte der Käufer darunter nur eine "Motorwäsche" verstanden haben.


Das ist ja nun relativ irrelevant; entscheidend ist, wie der verständige K es auffassen durfte. Wenn "Revision" ein Fachbegriff ist, dann ist unbeachtlich, ob der VK damit insgeheim (versehentlich oder absichtlich) etwas anderes meinte. (Allenfalls könnte dann der VK vielleicht wegen Irrtums anfechten, wenn der K ihn auf die Zusage hin in Anspruch nehmen will, aber auch dann wäre der Vertrag hinfällig und rückabzuwickeln.)

quote:
Wurde auf dem "Wisch" eigentlich die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen


... oder vielleicht in der eBay-Auktion, auf der der Vertrag ja beruht?

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
trotz verlangen nach einem schriftlichen Gebrauchtwagen Kaufvertrag


Darauf gibt es ja nun auch keinen Anspruch - die eBay-Auktion ist ein wirksamer Kaufvertrag, mit allen evtl. Vor- und Nachteilen.

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