autokauf leasing Finanzierung Widerruf

4. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
33mnpresse
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
autokauf leasing Finanzierung Widerruf

Wollte ein 3,1/2 altes Auto , welches wir geleast hatten zurück geben. Sollten dann aber noch eine Summe von ca 2700€ dazu geben, damit der Autohändler dies auch zurück nimmt. Das wollten wir nicht. So schlossen wir ein neuen Finanzierungs-
vertrag über die Gesamtsumme von 12600€ ab. Haben somit einen neuen Kaufvertrag über 12600€ und den dazu gehörigen Finanzierungsvertrag. Wenn ich jetzt diesen Vertag widerrufe und von den Darlehnvertrag zurück trete; ist dann der Kaufvertrag für das Auto null und nichtig?Kann das Autohaus dann noch irgendwelche Forderungen wegen dem davor ja schon abgelaufenden Leasingvertrag stellen.
Danke für die schnelle Antwort

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annasusanna
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich habe nicht wirklich viel Ahnung davon, aber ich würde mal aus dem Bauch heraus bezweifeln, daß du ein Widerrufsrecht hast. Das gibt es doch eigentlich nur lt. Fernabsatzg. oder den sogenannten Haustürgeschäften. Beim Autokauf denke ich nicht das es geht. Und selbst wenn, kommt dann das Autohaus sicher mit der Forderung der anderen Restsumme, wäre für mich logisch.

Hast du das mit der Restzahlung nicht vorher gewußt, bevor du das Fahrzeug gelieast hast? Wenn ja, warum macht man sowas?

Gruß
Annasusanna

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#2
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

sofern der Kaufvertrag an einen Finanzierungsvertrag gebunden ist und Sie von dem Finanzierungsvertrag innerhalb 14 Tagen zurück treten, wäre m.E. dann auch der Kaufvertrag hinfällig.

Danach liegt die Ursprungssituation vor, sprich Sie müssen den Leasingvertrag erfüllen, in diesem Fall die Restsumme von 2700,- € bezahlen und das Auto zurück geben.

Ich weiß allerdings nicht genau wie es sich verhält wenn Sie den Kaufvertrag schon angenommen haben, vielleicht kann User GSXR#90 noch kurz etwas dazu schreiben.

Gruß
DemIhm

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Tatsächlich haben Sie, sofern Sie Privatperson sind, ein Widerrufsrecht für die Finanzierung und den damit verbundenen Kaufvertrag.

Dann steht aber immer noch der Leasingvertrag im Raum, aus dem Sie dem Autohaus die 2.700,00 schulden. Da werden Sie nicht so einfach dran vorbeikommen.

Wäre auch etwas zu einfach, sich so vor seinen Verpflichtungen zu drücken.

Wie Ihr Gedankengut in diesem Fall einzustufen ist, dürfen Sie sich selber aussuchen, aber gelinde gesagt, in Ordnung ist die Idee nicht.

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" --- OO ---"

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