autokauf privat mit anzahlung

5. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
leckmaul
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)
autokauf privat mit anzahlung

haben gestern auto gekauft
kaufvertrag unterschrieben

500euro angezahlt
am mittwoch wird das auto abgeholt
restzahlung!

kann mit in der zeit zurücktreten als verkäufer oder käufer?
mit wlecher konsequenz?

Problem nach Autokauf?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Wenn es sich um ein Bargeschäft handelt, gibt es keinen generellen Rücktritt, weder für käufer noch Verkäufer, es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

Ihre Frage ist viel zu pauschal formuliert, als dass Antworten möglich wären.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
leckmaul
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

also folgendes:
wir haben ein angebot im internet www.autoscout24.de wahrgenommen:
auto für 15500 euro.
so wie wir uns vorstellen von privat!

so wri sind nach langer fahrt hingefahren. anzahlung wurde ausgemacht 500 euro, so dass wir das auto bis spätestens am wochenende komplett übernehmen mit der rest zahlung
(wir wollte nicht mit 15500 euro rumfahren) also wurde anzhalung für ne art "reservierung" vereinbart, als kaufwillen!

der junge bursche wollte aber auf einmal 16500 euro, so dass wir nach langer fahrt zähneknirschend auf 15850 gekommen sind.

nicht ganz fair finde ich.

aber meine frage direkt.
kann man von sowas zurücktreten?
beidseitig?!

oder is der unterschriebene kaufvertrag bindend (privat an privat!) er ist ja noch nicht erfüllt. erst mit der komplettzahlung oder?

10x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

durch die Anzahlungsregelung haben die Parteien (also Sie und der Verkäufer) ausgemacht, dass der Eigentumsübergang erst mit der vollständigen Zahlung vollzogen werden soll. Es wurde nach Ihren Schilderungen mithin ein Eigentumsvorbehalt vereinbart (sollte dem nicht so sein, korrigieren Sie mich). Entgegen Ihrer Auffassung ist jedoch dennoch ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, da nicht die Rechtskraft des Kaufvertrages (Verpflichtungsgeschäft) unter die Bedingung der Restkaufpreiszahlung gestellt wurde, sondern hingegen das 'dingliche Geschäft' (Übergang des Eigentums). Ein Rücktrittsrecht ist aus Ihrem geschilderten Sachverhalt nicht erkennbar. Beide Parteien sind somit weiterhin aus dem Kaufvertrag verpflichtet. Anders ist dies nur, wenn beide Vertragsparteien im Einvernehmen die Auflösung des Vertrages oder ein Rücktrittsrecht vereinbaren.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wascuxdu
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 12x hilfreich)


mich würde mal interessieren ,warum sie
statt der inserierten 15.500.-€ nun noch
mehr bezahlt haben ???

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
leckmaul
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

da freundin schwanger u leider mit den tiefergelegten keinen meter mehr fahren kann
und wir 400km extra für das neue auto gefahren sind :(

enttäuschung war da.aber naja sie hat sich halt ins auto verliebt!

frauen halt:)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
leckmaul
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

das heisst der warenübergang, sprich nach übergabe des geldes, macht erst den kaufvertrag komplett.

das auto erhalten wir ja erst mit der restzahlung!

:)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@leckmaul

nein das heisst es nicht. Der kaufvertrag ist schon zustande gekommen hier geht es nur um das eigentumsrecht. der wagen gehört erst ihnen wenn der kaufpreis bezahlt ist, so wie von reonner geschrieben.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter herr Kristijan M.,

es liest sich immer etwas komisch, wenn Sie den Namen 'Roenner' alleine schreiben, oder alleine als Anrede benutzen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ich verstehe nicht genau was sie damit meinen bzw. was sie daran komisch finden
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Wenn man jemanden anspricht und den Nachnamen nutzt, dann schreibt man ein 'Frau' oder 'Herr' vor den Nachnamen, lässt ihn somit nicht alleine stehen.

Nehmen wir an Sie heissen Meyer mit Nachnamen; dann würde ich Sie auch nicht mit 'Guten Tag Meyer' ansprechen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#12
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

woher wollen sie wissen ob ich ein mann oder eine frau bin? das ist doch hier ein forum? in foren, so kenne ich das, werden nicknames verwendet um die identität zu wahren.... deshalb keine anrede
bei mir stehet ja auch KristijanM und nicht herr Kristijan M. ;-)
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Frau/Herr Kristijan M.,

ich denke Sie haben mich verstanden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

nein hab ich nicht!
ich sehe auch keinen grund hier form zu bewahren!
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ich habe weder Lust noch Zeit mich mit Ihren unsachlichen Beiträgen zu beschäftigen. Die Konversation mit Ihnen ist beendet.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
leckmaul
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

danke hihi habt euch

5x Hilfreiche Antwort

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