hallo, ich habe mir einen gebrauchtwagen gekauft( Vertrag mit Mängelausschluss und Gewährleistungsausschluss ). Bei dem Verkaufsgespräch hat mich der Verkäufer ( privat ) über ein par Mängel aufgeklärt. Ich habe danach noch gefragt ob noch etwas kaputt sei an dem Wagen. Diese Frage verneinte er. Bei der Heimfahrt( und direkt nach der Abfahrt ) mit dem Wagen habe ich im Bordcomputer beim Bremsen ein Warnsignal/zeichen über den Bordcomputer bekommen und zu Hause mich darüber in Internet-Foren informiert. Dort wurde ich aufgeklärt das der Druckspeicher der Bremse defekt ist ( Reparaturkosten ca 500€ ). Nun denke ich aber das der Verkäufer von dem defekt gewusst hat, da er ja im Bordcomputer optisch und akustisch angezeigt wird. Ich bin auch der Auffassung das der Verkäufer das technische wissen hat ( Ölwechsel und andere Reparatur am Fahrzeug selbst durchgeführt ) um diesen Fehler zu erkennen. Wie stehen meine Chancen auf Minderung oder Wandlung ?
autokauf privat<>privat
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hi,
wenn du einen Zeugen für die Aussage hast, daß kein weitrer Mangel vorliege, dann ganz gut, da es dann ja eine zugesicherte EIgenschaft darstellt.
Ansonsten: Schlechte Karten.
Steht im Vertrag etwas über Mängel des Fahrzeuges? Hast du keine Probefahrt unternommen?
Viele Grüße, Michael
Ich gehe davon aus, dass Sie das Kfz "blind" gekauft haben (ohne Probefahrt). Denn hätten Sie diese gamcht, wäre Ihnen die Anzeige aufgefallen.
Es sei denn, Sie hatten das Pech, dass diese tatsächlich erst leuchtete, nachdem Sie das Fahrzeug erworben haben.
So Ihnen gesagt wurde, dass diverse Mängel vorhanden sind, müssten Sie beweisen können, dass genau dieser Mangel nicht erwähnt wurde, es sei denn, alle bis auf diesen sind vertraglich festgehalten.
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probefahrt gab es keine ( leider in meiner jetzigen situation ) ... Zeugen für die Aussage gibt es aber ... Im vertrag steht nix mit Mängel, halt nur der Standartspruch das Gewährleistung etc ausgeschlossen wird ...
as ist immer eine "blöde" Situation, wenn man bei einem Privatkauf mit ausgeschlossener Gewährleistung nicht von vornherein genauestens schaut, ob das, was man kauft in einwandfreiem - vertragsgerechtem - Zustand ist.
Ich denke, Sie werden hier erhebliche Probleme haben. Bei Zeugen ist immer die Frage, in wieweit diese im Zweifel vor Gericht glaubwürdig erachtet werden.
Man wird anführen, dass Sie hätten eine Probefahrt machen können/müssen und dass Sie die Mängel hätten im Vertrag fixieren sollen.
Die Situation ist folgende. bei der ersten Besichtigung das Autos war nur der Vater(Unternehmer) des Verkäufers da, weil der Sohn im Ausland arbeitet. Mit dem Vater eine Art Vorvertrag gemacht inklusive Anzahlung und Quittung( Ich sollte mich auf der Stelle entscheiden und Anzahlung machen da er nicht garantieren konnte das das Fahrzeug in par tagen noch zu haben ist). Dann Termin gemacht wo der Sohn in D-Land ist wegen Übergabe des Fahrzeugs. Praktisch wäre nur an diesem Tag eine Probefahrt möglich gewesen und ich hätte auch an diesem Tag nicht von mir auch gewusst was diese Fehlermeldung bedeutet. Ich hätte zwar den Besitzer(Sohn) fragen können aber ob er mir eine ehrliche Antowrt gegeben hätte ist fraglich. Weil wenn ich gewusst hätte was der Fehler besagt hätte ich das Fahrzeug nicht gekauft ... Ich weis es ist ein sehr verzwickte Situation ...
Leute, ihr kauft gebrauchte Gebrauchsgegenstände.
Ein Auto ist nun mal gebraucht, unterschiedlich stark abgenutzt und irgend etwas kann JEDERZEIT kaputt gehen.
Nicht nur von heute auf morgen sondern auch von jetzt auf gleich.
Pech isses, wenns grad dann auftritt, wenn das Teil grad frisch gekauft wurd.
Aber dafür muss man einfach selber vorher!!! prüfen und testen.
Bei Privatkauf isses halt wie Lotto. Entweder gewinn oder Verlust.
Wie teuer war das Auto denn, wie Alt, wieviel KM gelaufen u.s.w.???
Gruß Spezi
86er Audi 200quattro ... 2200€ ... 200tkm ... der Vater hat mir bei der Besichtigung immerwieder versichert das das auto in top zustand ist und keine macken hat ... weil sein ach so toller sohn da ja immer hinterher war, aber dem scheint ja nicht so zu sein ...
problem ist einfach das es ein sicherheitsrelevantes teil ist was da kaputt ist, am liebsten würde ich das ding anzünden ...
Nur im es nochmals festzuhalten.
Sie kaufen ein ZWANZIG Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von über 200 000 km.
Ein weiterer Kommentar erübrigt sich für mich.
es ändert doch aber an der sache nix ... wennich frage ob noch etwas an dem fahrzeug defekt sei und er es verneint ... vorallem bei älteren autos wäre ich da als verkäufer vorsichter und würde wirklich alles nach besten wissen erzählen ...
20 Jahre 200.000 KM..............Sie sollten froh sein das das Ding überhaupt noch rollt..........und da der Verkäufer auch Laie im rechtlichen Sinn ist haben Sie letztendlich ganz schlechte Karten.
Jeder Richter würde sich kaputt lachen.
und es ist wie es ist.............
wer billig kauft, kauft letztendlich teuer
also beim nächsten mal zum Händler und nicht so nen Pröll kaufen. Tun Sie es ab als Lehrgeld und gut ist.
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