Hallo,
wahrscheinlich bin ich hier ein wenig Off-Topic aber ich versuche es mal.
Bei meinem Golf ist IM Getriebe ein Teil kaputt, welches einem auf dem Getriebe montierten Teil (Geschwindigkeitsmessung, Tacho geht nicht mehr) ein Signal gibt. Die Reperatur ist nicht gerade günstig und meine Werkstatt nennt das Problem "Getriebeschaden". Meine Gebrauchtwagengarantie deckt Getriebeschäden. Allerdings sieht das der Sachbearbeiter der Gebrauchtwagengarantie anders. Er meint, für ihn ist das als Fehler am Tacho zu deuten, da das Getriebe in seiner Funktion ja nicht eingeschränkt ist. Wie wird denn das Wort "Getriebeschaden" definiert? Da das Teil im Getriebe sitzt und selbiges ja auseinander genommen werden muss ist es doch das Getriebe? Noch dazu hätte VW (die es als Getriebeschaden sehen) sofort das komplette Getriebe getauscht. Was meint Ihr ... ???
Mfg
Sven S.
definition Getriebeschaden?!
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
habe zur zeit das gleiche problem
siehe weiter unten ( Getriebeschaden Opel Monterey)
habe mich mit dem ADAC in Verbindung gesetzt ( toller Service übrigens!)und bin jetzt beim Anwalt, der alles
weitere in die Wege leitet ( habe Rechtschutz), denn bei einem
Getriebeschaden innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf, kann man davon ausgehen, dass der Schaden im Ansatz schon beim Kauf vorhanden war
viel Glück
Hallo Jan,
ja, bei einem Getriebeschaden :-) Aber ist es denn einer? Habe schon Anwälte angerufen die meinten immer dass sie keine Automechaniker sind.
Ich bin jetzt im 6.ten Monat nach dem Kauf ... wird also knapp!
Sch***
Danke fuer die Glückwünsche, Dir auch viel Glück ...
Sven
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Für den Garantiegeber ist es vermutlich noch kein Getriebeschaden, wenn dessen Teile über einen halben Kilometer Autobahn verteilt liegen. Also wird ohne Anwalt mal wieder nichts gehen, ADAC ist als erster Ansprechpartner sicher auch ein guter Tip.
Bear
Getriebeschaden innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf, kann man davon ausgehen, dass der Schaden im Ansatz schon beim Kauf vorhanden war...............
und das Gegenteil muss der Händler beweisen!
Das fällt unter die Gewährleistung. (nicht mit Garantie verwechseln!)
Seit 2. Januar 2002 gilt: Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer für auftretende Mängel.
Wer eine gebrauchte Sache bei einem Händler kauft, hat gesetzlichen Anspruch auf 1 Jahr Gewährleistung.
Tritt ein Mangel während des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. In den verbleibenden 18 Monaten muss bei einem auftretenden Fehler der Kunde nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war.
(Steht im BGB)
Ich würde mal den Händler wegen Nachbesserung auf Grund der Gewährleistung ansprechen.
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