ebay-Kauf vom Händler, Getriebeschaden

26. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
carres
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay-Kauf vom Händler, Getriebeschaden

Hallo,

ich habe via ebay ein gebrauchtes Fahrzeug von einem ca. 250 km entfernten Händler erworben. Der Verkäufer wies in der Artikelbeschreibung auf einen defekten Kick-Down-Schalter hin. Dies ist jedoch lediglich ein Bowdenzug welcher relativ leicht repariert werden kann. Bereits kurz nach Abwicklung der Kaufmodalitäten und einer gefahrenen Strecke von 5 min. fielen mir massive Getriebegeräusche auf. Danach kehrte ich zurück und informierte den Händler über diese Problematik. Der wiegelte mit Verweis, dass diese Geräusche schon länger auftretenden ab. Während der Überführungsfahrt fielen nacheinander der 1. und der 4. Gang aus. Eine Konsultation einer Fachwerkstatt ergab, dass das Getriebe defekt ist.
Nun weigert sich der Verkäufer, sowohl eine wesentlich den Wert des Fahrzeugs übersteigende Reparatur als auch eine Rücknahme des Fahrzeugs zu übernehmen (Rücktransport zum Händler aufgrund der Problematik ist nicht möglich).
Wie ist die Rechtslage? Für mich soweit eindeutig. Händler -> Mangel bereits bei Kauf vorhanden -> Reparatur oder Rücknahme (inkl. Abholung aufgrund der Schadensart) aufgrund der Gewährleistungspflicht (kein Ausschluss in Auktion).
Wie seht ihr das?
Ist der Fall nur unter Anwendung von Rechtsmitteln zu klären?

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wie seht ihr das?

Genauso. :)

Reparatur muß der Händler nur zustimmen, wenn sie zumutbar ist (bei "deutlich über dem Wert des Fahrzeugs", wie Sie schreiben, also wohl nicht).
In diesem Fall käme also Wandlung in Betracht.


Ist der Fall nur unter Anwendung von Rechtsmitteln zu klären?


Wenn die Gegenseite stur bleibt, ja.

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