"fahrbereit: nein" weil nicht zugelassen?!??!

7. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
JoyW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
"fahrbereit: nein" weil nicht zugelassen?!??!

Hi!

Bei einem Händler habe ich einen Gebrauchtwagen gekauft. Gemacht wurde ein Standardkaufvertrag (fertiges Formular). Ich fragte den Verkäufer, warum er bei "fahrbereit" "Nein" angekreuzt habe, woraufhin er meinte "weil das Auto nicht zugelassen ist" - meiner Ansicht nach ist das doch aber völliger Quatsch?

Möchte er sich um die Gewährleistung drücken oder was soll das?

Im Nachhinein habe ich jetzt natürlich nicht mehr die Möglichkeit auf dem Vertrag vermerken zu lassen, dass das Auto nur wegen der Stilllegung nicht fahrbereit sei .. irgendwelche Empfehlungen?

Viele Grüße




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 1437x hilfreich)

Guten Tag,

sofern das KfZ nicht zugelassen ist, ist dieses nicht fahrbereit und auch nicht zur Fahrt nutzbar. Sie sollten sich dennoch nachträglich bestätigen lassen (schriftlich), dass dieses aus der fehlenden Zulassung resultiert und nicht aus etwaigen Mängeln.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 267x hilfreich)

vielleicht liege ich da ein wenig falsch aber meiner meinung nach bedeutet nicht fahrbereit, dass fahrzeug aufgrund von mängeln nicht bereit zur fahrt ist. Ich könnte mit dem fahrzeug auch ohne zulassung auf privatgründstück fahren bzw. mit roten-nummernschilderen eine probefahrt mache.
gruss,
kristijan

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 1437x hilfreich)

Für eine ausschließliche Beschränkung der Beschreibung 'nicht fahrbereit' allein auf Mängel besteht laut Sachverhalt kein Anlass.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#4
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 207x hilfreich)

Ich sehe das auch so, das ein Nicht Fahrbereites Auto, auch mit einer späteren Zulassung, immer noch nicht als Fahrbereit sein muss.

Sollte das Auto i.O. sein und nur auf einem Missverständnis des VK beruhen, ist es ja OK.
Aber i.d.R. wird kein Autoverkäufer seine Fahrzeuge so bezeichnen wollen.

Haben Sie denn mit dem Fahrzeug keine Probefahrt gemacht??

Gruß Spezi

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#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 267x hilfreich)

ich kenne es leider nicht anders,
meist werden fahrzeuge angeboten die:
a) kein tuev aber voll fahrbereit oder
b) nicht zugelassen aber voll fahrbereit sind
nicht fahrbeireit ohne schriftliche begründung im kaufvertrag würde mich mehr als stutzig machen.
gruss,
KristijanM

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1719x hilfreich)

Mich auch.

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