gebrauchtes Auto gekauft - Zylinderkopfschaden

29. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.09.2014 17:19:08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
gebrauchtes Auto gekauft - Zylinderkopfschaden

Mein Bruder hat sich am 11.01.2012 einen Audi A3 (192.500km-stand) für 6450 € von einer Privatperson gekauft. Der Verkäufer verkaufte angeblich das Auto von seiner Freundin, welches auf die Mutter der Freundin zugelassen war. Von Anfang an viel auf, dass der Wagen Kühlwasser verbraucht. Die Zylinderkopfdichtung ist defekt! Darüber hinaus sind die vorderen Radlager defekt. Nach einem Telefonat mit Audi stellte sich heraus, das dieser Mangel (Kopfpackung Zylinder defekt) bereits in einer Audi-Werkstatt zwar festgestellt, jedoch nicht behoben wurde. Nach Kontaktierung des Verkäufers behauptet dieser natürlich, dass er von diesem Mangel nichts wusste.
Der Verkäufer erklärte im kaufvertag, das der Wagen unfallfrei sei und keine sonstigen Beschädigungen aufweise. Der Verkäufer würde bei der Reparatur (laut Audi Werkstatt ca. 2000€) lediglich 200-300€ dazuzahlen, da die Dichtung angeblich nicht so teuer sei, ansonten Zitat:"könne man gerne einen Anwalt einschalten".
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage und was für Möglichkeiten hat mein Bruder jetzt?



-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

also wenn du nachweisen kannst, dass der VK von dem Schaden wusste, dann sieht es für deinen Bruder gut aus, dann jat dein Bruder Recht auf nachbesserung, allerdings auch nur in Bezug auf die Dinge die man dem VK nachweisen kann, von denen er gewusst hatte.

Die Nachbesserung kann dann jedoch der VK bestimmen, ihm ist ann nur anzuraten eine frei Werkstatt zu beauftragen, denn dort wird die Zylinderkopfdichtung wohl nicht mehr als 300-400Euri incl Arbeitszeit kosten...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.09.2014 17:19:08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Die Reparatur wird auf jedenfall über 1000€ kosten, egal in welcher Werkstatt. Mein Vater hat bereits bei diversen nachgefragt.
Das Nachweisen ist natürlich immer so eine Sache. Grundsätzlich kann man ja herzlich wenig machn, wenn der Verkäufer behauptet, von nichts gewusst zu haben.
Wie sieht das speziell mit der Feststellung der Werkstatt aus, also dem festgestellten, aber nicht behobenen Schaden. Kann er da auch einfach sagn, er wusste davon nichts und ist aus dem Schneider?


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie sieht das speziell mit der Feststellung der Werkstatt aus, also dem festgestellten, aber nicht behobenen Schaden. Kann er da auch einfach sagn, er wusste davon nichts und ist aus dem Schneider? <hr size=1 noshade>


Der "VK" vertritt ja hier nur den Eigentümer. Der kann sich nicht entlasten, dumm stellen, indem er einen (vielleicht) gutgläubigen Vertreter zwischenschaltet.

§ 166 II BGB :

Hat im Falle einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht (Vollmacht) der Vertreter nach bestimmten Weisungen des Vollmachtgebers gehandelt, so kann sich dieser in Ansehung solcher Umstände, die er selbst kannte, nicht auf die Unkenntnis des Vertreters berufen .

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Vermutlich wurde die Gewährleistung rechtsgültig ausgeschlossen. Hürde Nummer 1.

Daher muss dem Verkäufer eine arglistige Täuschung zweifelsfrei nachgewiesen werden. Volle Beweislast liegt beim Käufer. Hürde Nummer 2.

Bei 192.500 KM darf u.U. auch eine Kopfdichtung defekt gehen, Stichwort "üblicher Verschleiß". Selbst bei bestehender Gewährleistung wäre es schwierig einen Anspruch durchzusetzen. Hürde Nummer 3.

Bei der Sachlage würde ich die angebotene Beteiligung annehmen. Mir wären das zuviele Faktoren, die gegen eine erfolgreiche Durchsetzung eventueller Ansprüche sprechen.


-----------------
" --- OO ---"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich denke, dass hier die Chance einer Rückabwicklung wegen arglistiger Täuschung relativ hoch ist. Die defekte Zylinderkopfdichtung ist ein nicht unerheblicher Mangel und mit Hilfe von Audi lässt sich hier nachweisen, dass der Schaden bekannt war.
Ich würde mir von Audi schriftlich bestätigen lassen, dass und wann der Schaden diagnostiziert wurde und dann die Rückabwicklung fordern, notfalls versuchen diese vor Gericht durchzusetzen.

Gruß

Shihaya

-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Verkäufer verkaufte angeblich das Auto von seiner Freundin, welches auf die Mutter der Freundin zugelassen war. <hr size=1 noshade>


Das sollte man schon berücksichtigen.

Entweder "VK" hat wie auch immer im Auftrag gehandelt. Dann kommt es, s.o., auf die Kenntnis des Auftraggebers an, die lässt sich auch nachweisen. Dem ist wohl auch der KP zugeflossen.

Oder der "VK" hat eigenmächtig, ohne Willen und Wissen des Eigentümers gehandelt. Dann ist TE nicht Eigentümer des Autos geworden, kein gutgläubiger Erwerb nach § 932 II BGB , der KV ist nicht erfüllt.

Der Eigentümer könnte das zwar nach § 185 II BGB nachträglich genehmigen. Auch dann würde aber § 166 II BGB , s.o., gelten.

Egal wie das nun war, die Chancen des TE stehen sehr gut, dass das arglistige Verschweigen nachgewiesen werden kann.

Der Gewährleistungsausschluss ist dann unwirksam, es bestehen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen