gebrauchtes Auto nur Ärger

1. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Biberburg
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
gebrauchtes Auto nur Ärger

Hallo,

ich habe im Januar ein gebrauchtes Auto von privat gekauft. Der Kaufvertrag wurde mündlich geschlossen ohne Ausschluß der Sachmängelhaftung. Die etwas schwierige Situation ist hierbei, daß es sich beim Verkäufer um einen Bekannten handelt.
Versichert wurde ein KfZ in einwandfreiem technischen Zustand, TÜV/AU war neu. Bevor ich das KfZ das erste Mal zu Hause hatte (noch in der TÜV Werkstatt) sprang es nicht an. Angeblich nur weil es länger gestanden hat. Also in die Garage gefahren und einen Tag später habe ich es dann geholt. Es sprang an, nachdem der Anlasser überbrückt wurde und mir von der Werkstatt versichert wurde, wenn ich ein paar km gefahren bin hat sich das Problem erledigt. Gemacht getan. 45km nach Hause gefahren und alles lief wunderbar. Dann am nächsten morgen wollte ich zur Zulassungsstelle und - Auto tot- nichts angesprungen. Nach 2 Tagen rumprobieren mit Batterie, Anlasserrelais getauscht, ADAC Pannenhilfe etc haben wir das Auto zu ATU abschleppen lassen. Dort sagte man Anlasser defekt, 400€ Materialkosten + Einbau. Dies habe ich dem Verkäufer so weitergegeben und der weigerte sich strikt gegen eine Reparatur, weil auch seine vertraute Werkstatt sagte, der Anlasser ist nicht defekt. Er hat das Auto dann zu seiner Vertraueswerkstatt bringen lassen und dort wurden dann einige Kabel, etc getauscht und es war angeblich alles in Ordnung.
Daraufhin habe ich das Auto wieder geholt und ein paar Tage lief alles gut bis morgens wieder nichts ging. Nachmitags ging es wieder und so weiter. Ich konnte dann einen Zusammenhang zwischen Auto und Temperatur feststellen. Wenn es besonders kalt war sprang es nicht an.
Dann mit dem Verküfer geredet (ich brauche kein Auto, was nur bei schönem Wetter fährt). Immer wieder versucht auf die lange Standzeit zu schieben.
Es wurde wärmer und ich habe gesagt, wir warten den Sommer ab. Ein paar Monate war dann Ruhe und im Mai dann blieb ich mit rauchendem Motor stehen. Diagnose Kühler defekt. Reparatur 700€ (Werkstatt hat gesagt, das hätte man bei einem Check sehen müssen(der ja vor dem Kauf angeblich erfolgt ist), der Kühler hatte keine einzige Kühlrippe mehr). Habe ich den Verkäufer informiert, aber er hat es ignoriert. Dann im Juni Bremse vorne links defekt. Dank guter Werkstatt "nur" 50€. Seit Juli dann bleibt das Auto ständig liegen weil die Wegfahrsperre defekt ist und sich ständig aktiviert. Nach langem Suchen und einaml abschleppen habe ich dann herausgéfunden, daß es funktioniert wenn man ein paar Sekunden die Batterie abklemmt. Jetzt vor ein paar Tagen dann wieder liegengeblieben. Wegfahrsperre war es nicht - Abschleppen (evtl wieder altes Problem, aber es ist ja nicht extrem kalt). Nächsten Tag gig er wieder.

Kurz gesagt, es ist das unzuverlässigste Auto, was ich je hatte. Ständig bleibt man liegen und hauptsächlich fährt meine Frau mit meinen beiden 2 jährigen Kindern damit und oft genug mußt ich dann mit unserem zweiten Auto wieder irgendwo die Familie aufgabeln und mich ums Auto kümmern...

Abgemacht war eine Ratenzahlung. Im Mai mußte ich die Rate aussetzen wegen der Kühlerreparatur und daher hat sich die Bezahlung etwas verzögert aufgrund der hohen Kosten, die wir bisher mit dem Auto hatten. Es sind nun noch 600€ offen und gestern bekam ich einen Anruf von der Frau meines Bekannten in unverschämten Ton ich solle endlich den Rest überweisen, die Reparaturen wären nicht ihr Problem, denn ich habe ja ein gebrauchtes Auto gekauft. Da ist das normal. Wenn ich an die ganzen Kosten denke die ich schon hatte und auch an die Kosten die noch anstehen - ich gehe davon aus, daß ich im Winter die gleichen Probleme haben werde - war ich sehr schockiert über den rauhen Ton.

Am liebsten würde ich das Auto wieder auf den Hof stellen, denn ich brauche kein Auto, was mich ständig im Stich laäßt und Unmengen Zeit, Geld und Nerven kostet. Was sind meine Möglichkeiten? Kann ich vom Kauf zurücktreten? Kann ich Geld einbehalten für den bisher entstandenen Schaden?
Bisher war ich sehr vorsichtig, da es sich um einen Bekannten handelt, aber nach dem Anruf gestern sehe ich nicht mehr ein, warum ich Rücksicht nehmen soll.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

Viele Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Haben Sie zu keinem Zeitpunkt irgendetwas schriftliches mit dem Verkäufer ausgemacht ?


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Biberburg
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, da ja persönlich gut bekannt

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#3
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Da Sie nun bislang offenkundig nicht die Schriftform gewählt haben, würde ich das nun tun.
Fordern Sie den Verkäufer schriftlich (Einschreiben Eigenhändig mit Rückschein) unter angemessener Fristsetzung (regelmässig ca. 1 SWoche) zur Mängelbeseitigung auf seine Kosten auf.
Sollte der Verkäufer dies verneinen bzw. die Frist verstreichen lassen, würde ich an Ihrer Stelle anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen (sind Sie rechtsschutzversichert ?).

Klingt zwar womöglich etwas zu sehr nach "mit Kanonen auf Spatzen schiessen", aber ich würde mich an Ihrer Stelle hier auf keinen Kompromiss mehr einlassen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.09.2010 10:12:48
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

@peppereater: Ihre polemischen Äusserungen helfen dem TE nicht wirklich weiter. Hätten Sie etwas mehr als das "böse" Schimpfwort ATU gelesen, hätten Sie womöglich erkennen können, dass das Fahrzeug auch in anderen Werkstätten war.

Ich ärgere mich auch über die Naivität des TE's ...nur, er kann mit ATU und anderen oberlehrerhaften Aufklärungen wie Magnetschaltern o. ä. nix anfangen, sondern will nur wissen, wie er aus dieser Geschichte am besten rauskommt.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.09.2010 10:12:48
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Biberburg
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Batterie wurde mehrfach überprüft und ist nicht defekt. Auch mit anderer Batterie trat der Fehler auf. Der Anlasser wurde in der Werkstatt vom KfZ Meister überbrückt (nicht ATU) unter dem Hinweis "nach ein paar km läuft das alles von alleine wieder" Kühlrippen sieht man als Laie bei diesem Modell nicht laut meiner Fachwerkstatt vor Ort (auch nicht ATU). Aber ein Fachmann bei einem Check muß das sehen hat er gesagt.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Zunächst wäre es mal interessant, worüber wir überhaupt sprechen. Marke, Typ, Bj, KM Stand bei Kauf, TÜV, Kaufpreis.

Der zitierte § 476 findet bei einem Privatverkauf keine Anwendung, da es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf gehandelt hat, vergleiche auch § 474 BGB .

D.h. den TE trifft die volle Beweislast für das Vorliegen von Sachmängeln und für deren Vorliegen bereits bei Fahrzeugübergabe.

Erschwerend hinzu kommt, dass nichts schriftliches vereinbart wurde. Behauptet nun der Verkäufer, der Ausschluß der Gewährleistung war mündlich vereinbart, käme es darauf an, wer denn im Zweifel seine Position glaubhafter machen kann.

Die noch ausstehende Zahlung und die Mängel haben nichts miteinander zu tun. Sollte also die Zahlung nicht geleistet werden, kann der Schuß gut nach hinten losgehen.

Ich würde die Gurke verkaufen. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Der Anlasser wurde in der Werkstatt vom KfZ Meister überbrückt "
Der Anlasser ist eine Art Motor, was wurde da "überbrückt"?
Oder wurde nur Starthilfe gegeben?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.09.2010 10:12:48
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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