gebrauchtwagenkauf ohne vertrag

24. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
emmilie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
gebrauchtwagenkauf ohne vertrag

hallo,
habe vor 5 tagen ein bmw E36 gekauft. hab den wagen "laienhaft" angeguckt und kurz probegefahren. auf meine fragen, ob alles in ordnung ist, wurde immer nur gesagt: einwandfrei.nach einem tag war der kupplungsgeberzylinder kaputt, was mich 300 euro gekostet hat. heute wurde festgestellt, dass die hinterachse defekt ist (achslager-500 euro). habe den verkäufer angerufen und ihn gebeten kosten anteilsweise zu übernehmen oder das ganze auto zurückzunehmen. wurde leider nur ausgelacht. was kann ich tun????
mfg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Gibt es Zeugen für den Vertragsschluss und die Aussagen des Verkäufers? Wer war alles anwesend?

-- Editiert von kleinerjurist am 24.05.2007 18:28:46

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#2
 Von 
emmilie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

bei aushandlung des preises war nur mein vater anwesend , aber die aussagen, dass das auto einwandfrei ist hat der verkäufer auch in anwesenheit eines freundes meinerseits gemacht. hilft das?

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#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Also zunächst ist zu sagen, dass ein Autokauf ohne schriftlichen Vertrag so ziemlich das d****** ist, was man überhaupt machen kann. :bang:

Um es einfach auszudrücken:
Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, musst du beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Dies wäre anhand der einzelnen Teile zu überprüfen. Man müsste feststellen, ob der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war oder eben jederzeit auftreten kann ohne Vorankündigung.

Dies bezieht sich darauf, dass der Pkw von privat gekauft wurde. Davon bin ich ausgegangen. Oder war ein Händler im Spiel?

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#4
 Von 
emmilie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also, es war ein privatverkauf. bei abholung war der reifendruck zu niedrig, ich pumpte es auf und bemerkte erst so die mängel. da habe ich ihn schon drauf angesprochen, aber er konnte mir keine antwort geben. ich war schon bei der werkstatt und da sagte man mir, dass diese mängel schon länger bestehen müssen und sowas nicht von heut auf morgen passiert.

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#5
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Würde ihn schriftlich dazu auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist, seiner Pflicht zur Mängelgewährleistung nachzukommen und die Mängel zu beheben.

Wenn er sich weigert (was auch rein faktisch naheliegend ist), kannst du mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn auch hier kein Entgegenkommen besteht, wäre es Zeit für einen Anwalt...aber wie gesagt, mündlich ist so etwas immer doppelt schwierig.

Jedoch hast du ein Problem. Denn du darfst selbst keine Reparatur durchführen lassen, bevor du den Verkäufer zur Nacherfüllung aufgefordert hast. Wenn du also einen Defekt bemerkt hast und in der Wekstatt sofort für 300 € hast beheben lassen, ist das Geld erst mal weg...

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#6
 Von 
emmilie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal danke für deine auskunft. und wie heisst es doch so schön : "aus fehlern lernt man" ;-)

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#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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