Schönen guten Abend.
Bin das erste mal in so einem Chat. Hoffe mir kann ein wenig geholfen werden, denn ich habe ein mächtiges Problem.
Schilderung:
Habe mir vor ca. 2 Monaten einen 1 Jahr alten BMW X5 gekauft und natürlich auch angemeldet. Bin ihn gefahren und habe mich aus persönlichen Gründen entschlossen diesen zu verkaufen. Der erste Interessent hatte sich sofort in das Fahrzeug verliebt und bezahlte mir 35.000 EUR in bar. Nach einer Woche rief der mich an und sagte ganz aufgeregt am Telefon: Ich wollte das Auto heute auf meinen Namen ummelden und auf einmal haben die mir das Fahrzeug beschlagnahmt und weg genommen. Ich will mein Geld wieder haben usw. ! Ich natürlich ganz erschrocken und habe versucht ihn zu beruhigen. Er solle einen Anwalt nehmen und dies werde ich natürlich auch tun sagte ich ihm. Habe das Auto ja mit Kaufvertrag gekauft und von dem Verkäufer auch den Pass kupiert. Bitte bitte was kann ich jetzt tun. Ich hatte das Auto ja auch angemeldet und es gab keine Probleme. Weiß einfach nicht warum das Fahrzeug jetzt zur Fahndung rausgegeben wurde. Muss ich jetzt das Geld zurück geben oder trifft mich keine Schuld, weil ich alle meine Rechte und Pflichten getan habe mit dem Anmelden des Fahrzeugs ? Danke im voraus für eure Hilfe.
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geklautes Auto gekauft und verkauft !
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
quote:
Bin das erste mal in so einem Chat.
Kaum, denn das hier ist ein Forum.
quote:
von dem Verkäufer auch den Pass kupiert
Was hast du dem Pass denn abgeschnitten?
quote:
Muss ich jetzt das Geld zurück geben
Ja. An gestohlenem Gut kann nicht gutgläubig Eigentum erworben werden, also sind weder du noch dein K Eigentümer geworden. Weil damit du den Kaufpreis ohne Rechtsgrund erhalten hast, bist du zur Rückgabe des Geldes verpflichtet.
Ich würde mich natürlich erst mal bei der zuständigen StA erkundigen; nicht daß dir dein K da Unsinn erzählt.
quote:
was kann ich jetzt tun
Deinen Verkäufer anzeigen und in Regreß nehmen.
War denn bei deinem Kauf alles in Ordnung? Konnte dein VK alle Papiere und Schlüssel vorlegen oder war irgendwas "nicht stimmig"?
quote:
Weiß einfach nicht warum das Fahrzeug jetzt zur Fahndung rausgegeben wurde.
Vielleicht hat der Eigentümer nicht gleich gemerkt, daß es gestohlen war, s.u.
quote:
haben die mir das Fahrzeug beschlagnahmt und weg genommen
War der Wagen nun eigentlich wirklich gestohlen oder "nur" unterschlagen? (Weil der Eigentümer ihn an Onkel Willy verliehen hat, der ihn dann nicht herausgegeben, sondern stattdessen verkauft hat.)
-- Editiert am 27.08.2010 22:04
Der BMW war aus 2009? Wieviel KM auf dem Tacho? Was haben Sie denn bezahlt?
35.000,00 € erscheinen mir für ein Fahrzeug, dass am Markt mit "normaler" Laufleistung und durchschnittlicher Ausstattung unter 40.000,00 € eigentlich noch nicht zu bekommen ist, sehr günstig.
Wenn Sie den auch zu diesem Preis oder noch darunter erworben haben, sollten Sie sich mal fragen, woran sowas wohl liegen kann.....
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" --- OO ---"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
"Wenn der "Pass" und der Name in den Papieren der selbe war und es einen Kaufvertrag mit der Person gab. Dann dürfte es auch dein Auto geworden sein."
An einem gestohlenen Pkw kann kein Eigentum erworben werden. Egal wie die Papiere aussehen oder nicht.
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--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>Dann kann man den Wagen auch gutgläubig erwerben <hr size=1 noshade>
Falsch. §935 I BGB geht §932 BGB vor.
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quote:<hr size=1 noshade>Weil damit du den Kaufpreis ohne Rechtsgrund erhalten hast, bist du zur Rückgabe des Geldes verpflichtet. <hr size=1 noshade>
Quatsch! Der Kaufvertrag ist nach wie vor der Rechtsgrund für die Zahlung des Kaufpreises. Falls das Fz. aber gestohlen war, kann den VK den Kaufvertrag nicht erfüllen und schuldet Schadensersatz.
quote:<hr size=1 noshade>§935 I BGB geht §932 BGB vor. <hr size=1 noshade>
Was will der Dichter damit sagen?
Falls der Wagen "nur" unterschlagen worden ist, der Eigentümer ihn also zuvor freiwillig aus der Hand gegeben (vermietet, verliehen, etc.) hatte, wäre § 935 BGB gar nicht einschlägig und somit ein gutgläubiger Erwerb zumindest möglich.
@ König Max,
Es kommt darauf an, ob der Wagen gestohlen und dann verkauft oder unterschlagen und mit ordentlichen Papieren verkauft wurde. Dann kann bei der zweiten Konstellation ein gutgläubiger Erwerb in Frage kommen.
Wenn der Wagen aber gestohlen wurde stellt sich keine Frage mehr nach "kommt darauf an".
Dann ist ohne wenn und aber kein Eigentumserwerb möglich. Auch nicht mit korrekten Papieren. Daran ändert auch nichts, wenn der Diebstahl für den Käufer überhaupt nicht erkennbar war und er alles richtig gemacht hat.
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