kann ich vom auto kauf zurücktreten wegen falscher angaben, hoffe kann mir jemand helfen

2. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
daggi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
kann ich vom auto kauf zurücktreten wegen falscher angaben, hoffe kann mir jemand helfen

folgendes, wir haben letzte Woche beim Händler ein seat gekauft, er war im internet und auch am Fahrzeug angepriesen mit Erstzulassung 9/13, war mit 1. Hand und deutsches Fahrzeug
nun haben wir eine Kopie des Briefes zugesandt bekommen wegen Versicherung, jetzt stellt sich heraus das die Erstzulassung 9/12 war, also ein Jahr älter, dann wurde das Fahrzeug 2015 aus Belgien importiert, demnach sind wahrscheinlich auch mehr Besitzer als nur einer.
nun unsere frage können wir vom Kaufvertrag zurücktreten, das Fahrzeug ist noch nicht auf uns zugelassen
hoffe es kann uns jemand schnell helfen,
vielen dank schon mal im voraus

Problem nach Autokauf?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von daggi123):
demnach sind wahrscheinlich auch mehr Besitzer als nur einer.

Logischerweise ist das so. Da die Anzahl der Besitzer aber eh nicht feststellbar ist, ist diese aber auch überhaupt nicht relevant.



Zitat (von daggi123):
jetzt stellt sich heraus das die Erstzulassung 9/12 war, also ein Jahr älter,

Und? Wen interessiert die Erstzulassung? Einzig relevant ist das Baujahr.



Zitat (von daggi123):
und deutsches Fahrzeug

Genauer Wortlaut?

Denn "Seat" und "deutsches Fahrzeug" ist ja schon ein Widerspruch in sich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
daggi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

heutzutage ist die Erstzulassung relevant, Baujahr war 4/12
jedenfalls ein Jahr älter als angepriesen.
mir geht es darum, ob ich vom vertrag zurücktreten kann. geld hat der Händler noch nicht bekommen

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von daggi123):
jedenfalls ein Jahr älter als angepriesen.

Wen interessiert die Erstzulassung in 2018 wenn das Baujahr z.B. 2008 war?

Auf die Erstzulassung abzustellen, da sehe ich keine großen Erfolgsaussichten. Baujahr wäre wie gesagt schon was anderes.



Zitat (von daggi123):
mir geht es darum, ob ich vom vertrag zurücktreten kann.

Dann einfach noch die Rückfrage beantworten, dann kann man mal darüber diskutieren ob "deutsches Fahrzeug" eventuell einen erfolgversprechenden Ansatz bietet.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
daggi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

deutsches Fahrzeug--das es in Deutschland zugelassen ist, es wurde verschwiegen, das es ein importfahrzeug ist

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von daggi123):
es wurde verschwiegen, das es ein importfahrzeug ist

Von SEAT gibt es in Deutschland denknotwendigerweise nur Importfahrzeuge, deshalb muss da auch nicht extra drauf hingewiesen werden.
Andersherum gehört SEAT zum VW-Konzern also könnte DEUTSCHES Fahrzeug wieder passen.
Alles eine Frage der Interpretation / Sichtweise ...



Zitat (von daggi123):
deutsches Fahrzeug--das es in Deutschland zugelassen ist,

Gefragt war der Wortlaut der Anpreisung, nicht die eigene Interpretation.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
daggi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ist als deutsche Ausführung angepriesen
und 1. Hand stimmt auch nicht

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von daggi123):
ist als deutsche Ausführung angepriesen

Ist ja nun schon mal ganz was anderes als "deutsches Fahrzeug"...



Zitat (von daggi123):
und 1. Hand stimmt auch nicht

Das wäre doch schon mal ein guter Ansatzpunkt.

Wie genau kann man das beweisen, das es mehrere Halter gab?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
daggi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

anhand des Briefes, es wird ja vorher wohl jemand bis 15 das auto in Belgien gefahren sein. in Deutschland ist nur ein wahrer eingetragen

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#9
 Von 
daggi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

fahrer nicht wahrer

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von daggi123):
es wird ja vorher wohl

Ich fürchte das kein Gericht ein "es wird ja wohl" als Grundlage für eine Verurteilung zur Vertragsaufhebung nehmen wird. Da muss schon etwas mehr Substanz her.



Man könnte auch einfach den Verkäufer mal anschreiben, die ganzen Unstimmigkeiten auflisten und ihn fragen ob er zustimmt den Kaufvertrag jetzt für nichtig zu erklären oder ob er das lieber später mit eurem Anwalt und von einem Gericht haben möchte.

Eventuell sollte das auch schon ein Anwalt machen - das wirkt manchmal recht nachhaltig.


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#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

erstmal die Frage, worin soll bitte ein Unterschied am Fahrzeg selber liegen, wenn dies aus Belgien Importiert wurde? Das dürfte dort genau gleich sein wie ein Fahrzeug welches direkt auf den Deutschen Markt kommt.

Dann stellt sich auch die frage, wie muss man "esrte Hand" interpretieren. kann gut sein, dass das Fahrzeug nur neinen wirklichen Besitzer hatte bis jetzt! Kann gut sein, dass der Erstbesitzer erst in Belgien lebte und dann in D.

Vielleicht sagst du mal etwas mehr zwecks genannter Halter etc...

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Also die EZ ist durchaus wichtig. Hier wurde das Fahrzeug ein Jahr länger als angegeben auf Straßen bewegt. Erste Hand kann durchaus angezweifelt werden. Hier kann aber sicherlich der alte Besitzer Auskunft darüber geben. Einfach mal anrufen.
Alleine schon wegen der falschen EZ sehe ich hier gute Chancen den Vertrag anzufechten. Es liegt ein Sachmangel vor. Eine Nachbesserung ist unmöglich. Der Käufer kann wählen ob er eine Kaufpreisminderung oder Rückabwicklung möchte.

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