kilometerstand manipuliert

23. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
hergenhahn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
kilometerstand manipuliert

Hallo,
ich habe vor einer woche ein auto gekauft. Jetzt musste ich feststellen, dass der Kilometerstand auf dem tacho nicht mit der tatsächlichen kilometerleistung übereinstimmt. Nun möchte ich natürlich vom kauf zurücktreten.
Mein problem ist, dass ich beim kauf dem fahrzeuges den tatsächlichen kilometerstand nich vermerkt habe. Eine rückfrage beim vor- vorbesitzer der wagens ergab, dass der wagen tatsächlich mit einer höheren kilometerleistung an der jetzigen verkäufer verkauft wurde.
Das problem hierbei ist, auch hier sind keine angaben über den kilometerstand oder die laufleistung der fahrzeuges gemacht oder zugesichert worden.

Jetzt behauptet der verkäufer sogar ich hätte den tacho manipuliert um eine wertminderung des fahrzeuges zu erreichen.

Frage: wie komme ich zu meinem recht. Ich möchte das fahrzeug auf jeden fall zurückgeben?

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Privat oder beim Händler gekauft ??

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hergenhahn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe einen kaufvertrag über den privaten verkauf eines fahrzeugs unterschrieben. Zwar hat der verkäufer einen autohandel angemeldet , sagte mir aber das er das fahrzeug welches auf seinen namen zugelassen war nur für private zwecke genutzt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
streithansel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie bist Du auf das Auto aufmerksam geworden ??? Wenn über eine Verkaufsanzeige im Internet oder über die Tageszeitung, dürfte doch da ein Kilometerstand angegeben gewesen sein. Was ich nicht ganz verstehe, daß Du schreibst der Verkäufer behauptet daß Du den Tacho manipuliert hast um eine Wertminderung zu erreichen. Da der Wagen lt. Tacho ja eine niedrigeren KM-Stand aufweist, müßtest Du Ihn ja zurückgedreht haben, was ja zu einer Wertsteigerung führen würde, womit die Argumentation unlogisch wäre. Ist Dein Fahrzeug ein neueres Baujahr und verfügt bereits über einen digitalen Tacho ??? Um wieviel KM wurdest Du Deiner Vermutung nach betrogen ???

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hergenhahn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wollte den wagen zurückgeben weil mir gleich nach dem kauf bedenken kamen.
Deshalb war ich schon einen tag nach dem kauf mit dem verkäufer in verbindung getreten um ihn zu bitten den kauf einfach rückgängig zu machen.

Was er ablehnte.
Daraufhin ist das mit den kilometern ans licht gekommen. Nun behauptet er ich hätte den tacho manipuliert um ihn quasi dazu zu zwingen den wagen zurückzunehmen. Oder eben nachträglich einen niedrigeren preis zu erzwingen weil ein manipuliertes fahrzeug natürlich weniger wert ist.

Mein problem ist aber nach wie vor das ich den tatsächlichen kilometerstand beim kauf des wagens nicht nachweisen kann.

Und der verkäufer stimmt sogar mit dem vorbesitzer über die tatsächlichen kilometer überein. Er behauptet, daß das fahrzeug beim verkauf tatsächlich mehr kilometer gehabt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

quote:
Was ich nicht ganz verstehe, daß Du schreibst der Verkäufer behauptet daß Du den Tacho manipuliert hast um eine Wertminderung zu erreichen. Da der Wagen lt. Tacho ja eine niedrigeren KM-Stand aufweist, müßtest Du Ihn ja zurückgedreht haben, was ja zu einer Wertsteigerung führen würde, womit die Argumentation unlogisch wäre...


Die Wertminderung würde er doch vom Händler bekommen - und dieser behauptet nun, er selber hätte den Tacho zurückgedreht, um eben das zu erreichen. Klingt doch logisch, oder?

Abgesehen vom Satz warmer Ohren, den Sie sich für das Unterschreiben eines solchen Vertrages verdient haben, sollten Sie alle Hebel in Bewegung setzen, um den Vertrag rückgängig zu machen.
Wenn der Halunke ein Gewerbe angemeldet hat, das Auto definitiv nicht auf Ihn oder einen Familienangehörigen angemeldet war und auch der letzte Besitzer keinen Vermittlungsauftrag gab, dann hat er das Auto NICHT privat verkauft. Der Vertrag (sicher mit Gewährleistungsausschluss) dürfte dann als sittenwidrig gelten und zudem haben Sie nun zwei Jahre Gewährleistung.
Das Finanzamt freut sich zudem über zusätzliche Steuereinnahmen aus dem Verkäufserlös, denn "private" Verkäufe wird der "Händler" doch wohl sicher nicht melden.
Sie haben also reichlich Druckmittel in der Hand, um dem Jung ordentlich Feuer unter dem Hintern zu machen - wenn Sie das durchstehen. Dieser Typ scheint mir der Sorte anzugehören, die auf Stur schalten und auf Zeit setzen.

Gruß, Wolf.

-----------------
"<a href="http://www.vendere-mobile.de" target="_blank">www.vendere-mobile.de</a>"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hergenhahn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das fahrzeug war definitiv auf ihn zugelassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Gibt es noch ein Preisschild, Anzeige o.ä., was Ihnen noch zur Verfügung steht, was belegen könnte mit welchem KM-Stand Sie das Fahrzeug übernommen haben ?

Wenn nein sehen Ihre Karten garnicht gut aus, leider.

Gibt es möglicherweise andere Zusicherungen, die Ihnen im Kaufvertrag schriftlich gemacht wurden, aber nicht zutreffen ??

"Fahrzeug fahrbereit" oder ähnliches ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hergenhahn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

einen internetausdruck. Allerdings behauptet er hier es wäre ihm ein zahlendreher unterlaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

das könnte reichen um die angelegenheit wegen irrtums anzufechten.

wenn sich der aufwand lohnt (das heisst, es geht nicht um einen golf 2 den sie für 150 eur gekauft haben) - sollten sie einen FACHKUNDIGEN anwalt einschalten, d.h. ein fachanwalt für verkehrsrecht (die sich als auch im bereich auto auskennen) oder aber einen adac vertragsanwalt - so du adac mitglied ist bekommst du dort auch eine erstberatung umsonst.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
streithansel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Waren bei der Übergabe des Fahrzeugs weitere Personen dabei, soll heißen Leute die Du oder der Verkäufer als Zeugen benennen könnten. Um welches Fahrzeug handelt es sich und wie hoch in etwa ist der Schaden der durch den Betrug entstanden ist.

@ Wolf
ja klingt logisch, aber ich war in Eile und da hab ich die Sache nicht ganz durchdacht - sorry dafür !!!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Man müsste natürlich mal den Vertrag und den Internetausdruck sehen und es wäre natürlich auch gut zu wissen um was für ein Fahrzeug es sich handelt und um wieviel km der Tacho manipuliert wurde....

Aber mit dem Internetausdruck sehen die "Karten" für Dich schon besser aus.
Die Ausführungen des VK (Zahlendreher) dürften wohl so vor Gericht wenig glaubwürdig erscheinen. Ich würde wie hier schon geschrieben mal einen Anwalt konsultieren.

Frohe Weihnachten !

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.007 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.572 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen