kleine Schäden am Neuwagen

24. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Problemzone
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
kleine Schäden am Neuwagen

Hallo,

folgender Sachverhalt: Ich habe ein Auto mit Tempomat bestellt. Geliefert wurde es ohne Tempomat, aber mir wurde mündlich der kostenlose nachträglichen Einbau zugesichert. Zwischen Fahrzeugübernahme und dem Einbau liegen etwa 4 wochen.
Habe ich aus dem nachträglichen Einbau rechte in der Art von Schadenersatz oder Wertminderung oder ähnliches?

Das Fahrzeug hat eine kleine Beule, ein Transportschaden. Nachdem es mir wiederstrebt ein neues Auto gleich lackieren zu lassen würde ich den Schaden gerne zu eine späteren Zeitpunkt beheben lassen. Was muss ich beachten um hier keine Rechte zu "verspielen". Muss das irgendwie dokumentiert werden?

Ein kleines Problem noch nebenbei: Ich habe zu meinem neuen Fahrzeug Fussmatten gekauft. Diese wurden von der Werkstatt eingebaut. Zur Befestigung wurde eine Plastikschraube in den originalen Teppich des Wagens gedreht. Ich wurde nicht gefragt, ob ich dies überhaupt möchte, denn dann hätte ich "nein" gesagt. Mein mündlicher Auftrag lautete: "ich möchte Fussmatten im Auto haben". Besteht hier ein Anspruch auf eine kostenlose Beseitigung des Schadens (des Loches im Teppich des Wagens) oder hätte ich präziser bestellen müssen?

Wer kann mir bei diesen Fragen helfen?

Gruss
Thomas

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Bohhh, der Deutsche und sein Auto.....

Bei dem fehlenden Tempomat handelt es sich um einen Mangel der Kaufsache, die behoben wurde. Grundsätzlich können Sie bei Mängeln auch den ihnen dadurch entstandenen Schaden erstetzt verlangen. Zu denken wäre hier z.B. an Kosten für einen Mietwagen während des Einbaus, wenn Ihnen der Händler keins gestellt hat.
Sonstigen Schaden müssten Sie schon beziffern - ob es ihnen möglich ist, einen Schaden glaubhaft zu machen, weil Sie 4 Wochen ohne Tempomat fahren mussten, halte ich für zweifelhaft.

Auch die Beule ist ein Mangel. Sie können wählen zwischen Minderung, Nachbesserung oder Neulieferung. Wobei der Händler die Neulieferung wohl verweigern kann, weil dies außer Verhältnis steht.
Nachbesserungsansprüche sollten Sie sich schriftlich von Ihrem Händler bestätigen lassen und vereinbaren, dass der Schaden z.B. bei der nächsten Reparatur behoben wird.
Geht der Händler nicht darauf ein, sollten Sie den Schaden innerhalb der ersten 6 Monate auch reparieren lassen, weil sie danach beweisen müssten, dass die Beule schon vor dem Kauf vorhanden war - wenn Sie dies nicht bestätigt bekommen vom Händler, können Sie es dann nicht mehr nachweisen.

Fußmatte: Was ist denn für ein Schaden entstanden - klar ist doch, dass eine Fußmatte befestigt werden muss - bei vielen Autos sind die Befestigungen schon eingebaut - bei ihrem fehlte sie wohl. Hätte es denn eine alternative Variante zum Befestigen der Matten gegeben? Wenn nicht, bezweifle ich, dass eine Beseitigung der "Löcher" verlangen können - es wird noch nichtmal ein Schaden vorliegen.

Viel Spaß mit dem Auto
Gruß
MCNeubert
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">www.MCNeubert.de</a>

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Problemzone
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

zuerst einmal zu dem "Bohhh". sicher ist nicht jedem sein Auto gleich viel Wert. Wer genügend Geld hat mag das anders sehen, denn der kann sich jede Reparatur leisten. Ich habe leider nicht ein so reichliches Einkommen, dass ich über solche Sachen hinweg sehen könnte. Allerdings mache ich mich auch nicht über Leute lustig, die das anders sehen. Scheinbar liegt diese "Bohhh" Einstellung ebenso in der Art der Deutschen. Und ist das hier etwa nicht die Rubrik für Probleme rund ums Auto, in der man Fragen zu dem Thema Auto stellen kann?
Jedoch hat mir der Rat sehr geholfen, vor allem die Sache mit dem Mietwagen. Auch werde ich dann am besten die Beule vom Händler bestätigen lassen - für alle Fälle. Danke für den Rat.
Was die Fussmatte angeht würde ich ein gut sichtbares Loch von gut 5 mm Durchmesser und 1 cm Tiefe , bei dem man den, unter dem Teppich liegenden hellen, ebenso beschädigten Kunststoff, sehen kann, schon als Schaden bezeichnen. Und man muss eine Fussmatte nicht unbedingt befestigen. Die bleiben auch so am richtigen Platz. Die Alternative wäre also gewesen diese Plastikschraube einfach nicht zu verwenden und nur die Matten ins Fahrzeug zu legen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Bohhh, der Deutsche und sein Auto..... ( ha,ha)

Üblicherweise werden Fußmatten ( vor allem die Fahrerfußmatte, Unfallgefahr!!) gegen verrutschen gesichert. Dies geschied mit dem orginal mitgelieferten Befestigungsmaterial, hier eben mit den Plastikschrauben. Sie können also dem Händler keinen Vorwurf machen, wenn er die von ihnen bestellten Fußmatten ordnungsgemäß befestigt. Bei eingelegten Matten sind die Plastikschrauben normalerweise auch nicht sichtbar. Das Loch ist also nur sichtbar wenn keine Fußmatte drinliegt und die Befestigungsschraube herausgedreht wird.

Eigentlich haben sie noch Glück. Hätten sie einen Heckspoiler bestellt hätte der Händler wahrscheinlich sogar Löcher ins Blech gebohrt ohne sie vorher zu fragen.

Gruß doko

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Sehe ich genauso, zumindestens die Fahrerfußmatte muss befestigt sein - wenn Sie der Händler nur reingelegt hätte, Sie wären vom Hof gefahren und hätten einen Unfall gebaut, weil sie wegen einer verklemmten Fußmatte nicht bremsen konnten, dann hätten Sie aber erst gemeckert... Und dann auch zu Recht!

Gruß
MCNeubert

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Problemzone
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo MCNeubert,

mit ihrer argumentation kann ich leben. so sehe ich das ein, auch wenn ich in den letzten jahren noch nie eine matte unter bremse hatte, auch wenn diese nicht befestigt war. aber vom rein rechtlichen standpunkt des händlers aus muss ich das wohl so akzeptieren.

auf das posting von doko gehe ich besser nicht ein, denn ich bevorzuge einen dialog mit erwachsenen menschen und lasse mich nicht wegen sowas so dumm anreden.

danke ihnen MCNeubert jedenfalls nochmals. Das hat mir sehr geholfen.

gruss
thomas

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

@ MCNeubert

Bei Sachmängeln hat doch der Verkäufer zunächst das Recht (nach Wahl des Kunden) eine mangelfreie Sache zu liefern oder nachzubessern.
Erst wenn der Händler das nicht in der vom Käufer gesetzten Frist nicht tut, kommt Schadenersatz oder Minderung in Betracht.
Auch ist nicht ersichtlich, dass der Verkäufer mit den o. g. Pflichten (Nacherfüllung) in Verzug gewesen wäre.

Daher bin ich hier der Auffassung, dass Schadenersatz oder Minderung nicht in Betracht kommt. Vielmehr bestehen nur die in § 439 I BGB genannten Rechte.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

@ Thomas ( problemzone)

Nicht gleich beleidigt sein, wenn einer mal etwas schreibt, was man nicht gern liest. Nicht jeder hat so ein ernstes Verhältnis zu seinem Auto.

Gruß doko

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.263 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.564 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen