kompliziert;-)

16. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Heiko Emser
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kompliziert;-)

Hallo zusammen,

ich habe da einen recht kniffligen Fall:
- Gebrauchtwagen gekauft von Privat, Standartvertrag (Vordruck AvD)
Punkt 1:
Mängel im Vertrag vermerkt "Bremsen" (mündlich wurde zugesichert, nur die Beläge sind zu tauschen - vorne)
Werkstattbesuch - Ergebniss: Vorne neue Scheiben (eine war gerissen), neue Beläge - Hinten neue Scheiben + neue Beläge - Kosten 500 Euro
Punkt2:
Ich bekam bei der KFZ Übergabe nur einen Schlüssel ausgehändigt, und fragte nach de(n)m Ersatzschlüssel - mir wurde beschwichtigend gesagt der Besitzer habe nur den einen, und man könne ja Schlüssel nachmachen - wäre wohl verloren gegangen etc.
Nun habe ich erfahren, dass es sich bei dem KFZ um eines mit Wegfahrsperre handelt welches mit 3 Schlüsseln und 2 Codekarten ausgeliefert wird! Das beste daran, der Masterschlüssel ist nicht bei dem KFZ dabeigewesen, d.h. ich kann keine Schlüssel nachfertigen lassen. Noch besser: falls das KFZ gestohlen wird, wird meine Versicherung nicht, oder nur teilweise zahlen - da ich nicht in Besitz der "wichtigen" Schlüssel bin! Kosten der Umrüstung des KFZ laut Werkstatt ca. 1.500 Euro!!

was tun?
als erstes wohl eine KFZ-Rechtschutz abschliessen;-)
Ich denke speziell in Punkt 2 wurde ich absichtlich getäuscht. Bei Punkt 1 würde ich mich mit der Ersatzteilkosten der Bremsscheiben und Beläge hinten zufrieden geben.


ps. für das Verkaufsgespräch gibt es Zeugen -

dankbar für Kommentare

Heiko Emser

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Emser,

der nachträgliche Abschluß einer Rechtsschutzversicherung dürfte Ihnen nicht weiterhelfen, da diese regelmäßig Ausschlußfristen vereinbaren.

Was die Bremsen angeht habe ich so meine Zweifel, ob der private Verkäufer mit der Äußerung, wahrscheinlich seien nur die Beläge zu wechseln, gleichzeitig eine Zusicherung übernehmen wollte, daß keine anderen Schäden vorhanden sind. Angeben hat er den Mangel immerhin, so daß Sie weiter hätten prüfen können.

Im Hinblick auf die Schlüssel ist Ihnen wahrheitsgemäß angegeben worden, daß nur noch dieser eine vorhanden sei. Lediglich die Zusatzangabe, daß mit diesem Schlüssel Nachschlüssel angefertigt werden können, hat sich als unzutreffend erwiesen. Normalerweise können zumindest mit der Codekarte Nachschlüssel vom Werk angefordert werden.
Wenn überhaupt müßte sich der Verkäufer gegebenenfall an den Kosten für eine neue Schließanlage beiteiligen, sofern der Austausch tatsächlich erforderlich sein sollte.

Nichts desto trotz sollten Sie nocheinmal über beide Punkte mit dem VK verhandeln.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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