mündlicher Kaufvertrag - hat der Käufer Gewährleistungsansprüche?

20. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
fiesta42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
mündlicher Kaufvertrag - hat der Käufer Gewährleistungsansprüche?

ich habe ein ganz arges Problem.

Ich habe meinen ford fiesta verkauft. Leider habe ich keinen schriftlichen Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss abgeschlossen. (ja, ja, ich weiß es war dumm von mir, aber es war mein erster PKW verkauf und ich hatte keine Ahnung)

Der neue Besitzer hat nach 3 Wochen den Wagen in der Kfz-Werkstatt checken lassen und hat Mängel aufgelistet und verlangt die Reparatur oder Rückgängigmachung vom Kaufvertrag .
Der Wagen ist jedoch fahrtüchtig und hat vor 1 Monat neuen TÜV erhalten.

Wie sieht es aus wenn ich von Privat zu Privat nur eine mündliche Kaufvereinbarung abgeschlossen habe. Hat der Käufer Gewährleistungsansprüche?

bin für eure Antworten dankbar.

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25 Antworten
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#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Wie alt ist der Wagen, wieviel Kilometer Laufleistung hat er und was für Mängel wurden festgestellt?
Mit einer solch dürftigen Beschreibung des Sachverhalts kann man keine vernünftigen Tips geben.

Gruß, W.H.

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#2
 Von 
fiesta42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

der wagen ist Baujahr 1995, 109000km gefahren.

Folgende Mängel sind beschrieben:

Antriebswellenmanschette undicht
Stoßdämpferdom stark angerostet
Schaltgestänge ausgeschlagen
Vordere Federbeine ausgeschlagen
Löcher im Auspuff vorn und hinten
hintere Felge hat einen Schlag
ein Reifen altersbedingt eingerissen


Ich muss erwähnen, dass trotz vorgetragener Mängel, ich bisher damit leben konnte und problemlos gefahren bin. Ich habe nichts böswillig verschwiegen. Der Wagen ist bisher fahrtüchtig. Er hat im Dezember 2003 TÜV und AU neu erhalten.

Ich habe den Verdacht, dass der Besitzer den Kauf bereut hat und nun den Kauf um jeden Pries rückgängig machen will, weil ihm ein anderer Wagen angeboten wurde.

fiesta

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#3
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Es handelt sich um normale Verschleißerscheinungen., teilweise sogar für den Käufer bei Besichtigung feststellbar (Stoßdämpferdom, Abgasanlage, Reifen).

Gruß, W.H.


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#4
 Von 
fiesta42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es fällt mir ein Stein vom Herzen.

ich habe auch bei den aufgeführten Mängel auf Verschleißerscheinungen getippt.
gruß
fiesta42

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#5
 Von 
Steilpass
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)


Nun ja,

was der Herr "W.H" hier so schreibt, mag Dir einen Stein vom Herzen fallen lassen; richtig ist es indes nicht.

Richtig ist vielmehr:

Der abgeschlossene Kaufvertrag ist wirksam. Mangels besonderer Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses hat der Käufer ALLE gesetzlichen Gewährleistungsrechte, kann mithin Nacherfüllung verlangen, den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Leider kommt es nicht darauf an, ob es sich um "Verschleißerscheinungen" handelt. Entscheidend ist: Mangel ist Mangel.

Steilpass

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#6
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

O.K. - ich wollte hier nicht den Klugsch***** heraushängen lassen, geht aber nicht anders:

Oberlandesgericht Düsseldorf I-1 U 209/02 , Datum: 07.04.2003.

Hier geht es zwar um die Offenbarungspflicht einer unterlassenen Untersuchung, aber der SACHLICHE Inhalt trifft auch auf den hier geschilderten Fall zu.
Ich kann es im übrigen nicht leiden, wenn man mit Hilfe Justitias aus einem alten Auto einen Neuwagen machen will. Vor allem nicht bei Mängeln, die ERSTENS! bei Besichtigung von jedem Blinden mit dem Krückstock erkannt werden und die ZWEITENS! bei einem solchen Baujahr und Kilometerstand normal sind. Einzig über die undichte Achsmanschette würde ich verhandeln - und selbst da kann bei einem gerade einen Monat altem TÜV dem Verkäufer keine mangelnde Sorgfalt vorgeworfen werden.

Gruß, W.H.

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#7
 Von 
Steilpass
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)


Nun - aus meiner forensischen Erfahrung darf ich berichten, daß man solche Verfahren als Käufer durchaus gewinnt.

Im Übrigen ist natürlich eine Entscheidung des OLG Düsseldorf ohne jedes Präjudiz.

Also Vorsicht mit zu optimistischen Prozeßprognosen.


Gleichwohl - und da gebe ich Dir Recht - ist ein Gebrauchtwagen kein Neufahrzeug, so daß selbstverständlich auch die Beschaffenheit des Neufahrzeugs nicht geschuldet ist und durchaus auch Mängel zu vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit gehören können; dies kann aber schon deshalb nicht generell gelten, weil dies praktisch darauf hinausliefe, daß dem Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs keine Gewährleistungsansprüche zustehen.


Im Übrigen:
Dieses gesamte Forum besteht aus unzulässiger Rechtsberatung. Stellt das eigentlich gelegentlich mal jemand ab ?

-- Editiert von Steilpass am 25.03.2004 10:11:59

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#8
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Aus den Nutzungsbedingungen:

Rechtsberatung im Einzellfall ist verboten! Fragen und Antworten sind daher allgemein zu halten. 123recht.net weist ausdrücklich darauf hin, dass Antworten in diesem Forum nur generelle Informationen zu allgemeinen Problemen sein können, die auf gar keinen Fall eine professionelle Rechtsberatung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ersetzen können. Dies gilt auch für Antworten von Fachleuten / Rechtsanwälten im Forum.


Gruß, W.H.

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#9
 Von 
Steilpass
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)


Genau gegen DIESE Nutzungsbedingungen wird hier in nahezu allen Fällen verstoßen. Es werden eben gerade nicht nur allgemeine Rechtsfragen diskutert, sondern konkrete Antworten auf konkrete Fragen gegeben, ohne dass die Antwortenden eine Erlaubnis hierzu hätten.

Rechtsberatung bleibt auch dann unzulässig, wenn Nutzungsbedingungen sie eigentlich verbieten.

Steilpass

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#10
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)
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#11
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)

Qsteilpass:

Hier ist es halt nicht ganz so hart wie bei jurawelt.com. Ansonsten müßten wahrscheinlich alle Threads gelöscht werden :)


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" "

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#12
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Kann ich als Nicht-Jurist überhaupt gegen das Verbot einer Rechtsberatung verstoßen? Immerhin gebe ich nur nur Erfahrungen aus dem Autohandel wieder - und sonst nichts. Wenn diese dann dem einen oder anderen helfen, ist es doch in Ordnung. Im Zweifelsfall kommt um eine professionelle Rechtsberatung keiner herum.

Gruß, W.H.

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#13
 Von 
Steilpass
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

@ "":
Mir ist es ja auch egal, wie "hart" es hier und anderswo ist; der dauerhafte und ganz offensichtlich von den Betreibern ungeahndete Verstoß gegen das RBerG fällt nur auf.

@ W.H.:
Jeder verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz, der keine Erlaubnis zur Erteilung von Rechtsrat hat.

Also jeder "Laie", jeder Versicherungsmakler, jeder Autoverkäufer, jeder Bankmitarbeiter, ja sogar jeder RICHTER, der nachmittags privat Rechtsrat erteilt.

Rechtsberatung darf - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nur von Anwälten betrieben werden.


Steilpass

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#14
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Wo sind eigentlich die Grenzen zwischen Erfahrungsaustausch und Rechtsberatung?

Gruß, W.H.

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#15
 Von 
Steilpass
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)


Rechtsberatung fängt da an, wo einem anderen ein rechtlicher Rat gegeben wird.

Wenn Du also anderen Deine Erfahrungen mitteilst und sie daraus Schlußfolgerungen für ihr konkretes Rechtsproblem ziehen, ist das Rechtsberatung.

Normalerweise dürften hier allenfalls ABSTRAKTE Rechtsfragen ohne konkreten Fallbezug diskutiert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Wer entscheidet, was ABSTRAKT ist und was nicht??? Ich weiß schon, dass ich mittlerweile penetrant werde - aber dieses Thema ist doch recht brisant.
Wenn ich z.B. in einen X-beliebigen Autoforum meine Meinung zu einem Problem äußere und Lösungswege aus meinen Erfahrungen her aufzeige, ist das dann ABSTRAKT? Oder soll man bei Fragen schreiben, dass man zwar weiß wie´s zu lösen geht aber statt darüber zu schreiben den Weg zum Anwalt empfiehlt? Oder soll man unter jedem Beitrag eine Klarstellung schreiben, dass eben dieser Beitrag KEINE Rechtberatung darstellt?

Fragen und Fragen...

Hoffentlich kommt eine abstrakte Antwort.

W.H.

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#17
 Von 
fiesta42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo W.H.
ich finde es toll von dir über deine Erfahrungen zu schreiben und ich danke dir für deine Antwort. ich kann dir nur zuspruch geben. Mir jedenfalls hat es weitergeholfen

danke nochmals
fiesta42

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

@an alle,
also ich denke mal fest, dass verbotene Rechtsberatung nur dann sein kann und evtl. auch ist, wenn der angeblich Rechtsberatende und der Rechtssuchende in einen bestimmten Verhältnis zueinander stehen.
Das ist z.B. in diesem Forum nicht möglich und auch nicht der Fall.
Beide Partner kennen sich nicht und i.d.R: wird auch niemand direkt angesprochen oder gefragt. Sonst ist auch in der Stammkneipe, jedes Gespräch verboten. Es könnte ja auch verbotene Rechtsberatung sein, wenn man dort seinen (einen) Tipp oder Rat gibt.
Anders verhält es sich sicher, wenn z.B. ein direkter Bezug zwischen den beiden Parteien besteht, also Kunde hat einen Autounfall und der Autohändler berät und /oder übernimmt die Abwicklung der Sache mit dem Ankauf und der Abwicklung der Versicherungsansprüche.
So wie hier, also in einem offenen Forum wo jeder Fragen stellt die jeder beantworten kann ist es sicher nicht möglich verbotene Rechtsberatung zu betreiben.
So... und nun entspannt euch wieder.

Gruß Spezi

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#19
 Von 
Steilpass
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

@ spezi:

Das ist leider alles falsch. Das gesamte Forum besteht aus unzulässiger Rechtsberatung, soweit einzelnen Fragestellern in Bezug auf ihr konkretes Problem - in welcher Form auch immer - weitergeholfen wird.

@ wh:
Auch der Hinweis unter einem rechtsberatenden Beitrag, dass es sich nicht um Rechtsberatung handele, ist nicht weiterführend. Es kommt nicht darauf an, wie man es bezeichnet, sondern was es ist.

Mit anderen Worten: Über diesem Forum schwebt das Damoklesschwert der Abmahnungswelle.


Steilpass

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#20
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

>>>Mit anderen Worten: Über diesem Forum schwebt das Damoklesschwert der Abmahnungswelle<<<

Dann lass ich es mal schweben. Da es auf dieser Welt noch Länder gibt, die weniger lächerlich sind, gibt es Hoffnung. Gut, wenn man ein wenig auf diesem Globus unterwegs war und sich an einigen hübschen Orten Freundschaften aufgebaut hat. Wenn es hier allzu unerträglich und miefig wird, dann werden halt die Sachen gepackt. Der Amtsschimmel und seine Reiter bleiben hier und ab geht es dahin, wo das Wort Abmahnung nicht übersetzt werden kann - also abstrakt ist.

Grüße an alle Sesselwärmer und sich Wichtignehmer,
W.H.

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#21
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

@ Steilpass,
sicher, das ist Deine Meinung. Jeder kann hier eine Meinung haben. Die Frage ist nur, interessiert sich jemand für hier angeblich angebotene Rechtsberatung.
Eigentlich nur, wenn es direkt betroffene gibt, die sich dadurch angesprochen fühlen, oder?
Ansonsten müssten sämtliche Forumbetreiber diese schließen.
Ich weiss nicht warum dies hier ein Thema ist und dieses Forum schlecht gemacht werden soll.
Wenn man so will, ist dann ja jede Unterhaltung, wo es um bestimmte Fragen geht, und dann Tipps und Ratschläge gegeben werden verbotene Rechtsberatung. Dies findet auch im Radio und TV statt. Hier wird allerdings manchmal hinzu gesagt, dass man zum speziellen Einzelfall nichts sagen kann, sondern die Tipps allgemeine Ratschläge sind.
Und genau so ist es hier auch.
Jeder der hier Fragen stellt weiß, dass es nur unverbindliche Meinungen und Erfahrungen gibt. Die eigentliche Rechtsberatung kann nur von einem bezahlten Anwalt gegeben werden.
UND GENAU SO STEHT ES AUCH UNTER JEDER ANTWORT DRUNTER; FETT GEDRUCKT!!!
Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Steilpass
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)


@ wh:

Gute Reise.


@ Spezi:

Es kommt nicht darauf an, ob Du "unverbindliche" oder "verbindliche" Hinweise gibst, ob Du für die Richtigkeit haften oder nicht haften willst. Deswegen bleibt es Rechtsberatung.

Im Übrigen hast Du Recht: In vielen Bereichen wird - teils unbewußt - gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, so wie es auch dieses Forum und andere Forenbetreiber tun. Daß auch in den Medien vereinzelt konkrete Rechtsberatung ohne entsprechende Erlaubnis betrieben wird, ändert nichts an ihrer Unzulässigkeit. Bei Ratgebersendungen etwa im Fernsehen wird lediglich wegen der besonderen Bedeutung der Pressefreiheit eine Auslegung des RBerG "im Lichte" des Grundgesetzes vorgenommen - mit einem schlicht falschen Ergebnis, wie ich und viele andere auch finden.

Also - abschließend nochmal für alle zur Klarstellung:
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet die "geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung [...] ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltliche und unentgeltlicher Tätigkeit [...]" (vgl. § 1 Abs. 1 RBerG).

Wenn man sich also auseinandersetzen will, so kann man dies allein über das Merkmal der "Geschäftsmäßigkeit" in Bezug auf den Einzelratschlag tun, nicht aber in Bezug auf das Forum als Ganzes. Dies betreibt jedenfalls geschäftsmäßige Rechtsberatung, was deshalb zulässig ist, weil es von Rechtsanwälten betrieben werden dürfte. Das trifft auf viele andere Foren aber nicht zu.

Ende damit.
Steilpass

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#23
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

"Das Forum" kann gar keine Rechtsberatung betreiben - oder ist es eine natürliche oder juristische Person?

Daher wird bei der Frage der Geschäftsmäßigkeit immer der Einzelfall (also der einzelne Antwortende) zu betrachten sein.
Für die Geschäftsmäßigkeit kann es IMO aber nicht darauf ankommen, ob jemand einer größeren Anzahl von Personen jeweils einen Ratschlag gibt, sondern nur darauf, ob jemand einer Person (u.U. durch mehrere Ratschläge mit Nachfragen) deren Rechtsgeschäft besorgt.

Andernfalls wäre nämlich - auch darauf habe ich schon mal hingewiesen - sogar die Aussage "frag das lieber einen Anwalt" geschäftsmäßige Rechtsberatung, sobald man mehreren Leuten diesen Tip gibt. :)

Abgesehen davon wäre es auch Unsinn, wenn man lediglich aus formalen Gründen hier jeden Fall abstrahieren würde.
Dann würde halt niemand mehr "ich habe ein Problem..." sagen, sondern "angenommen der A hat ein Problem mit dem B...".

Das entscheidende an der Besorgung von Rechtsgeschäften ist doch, daß hier niemand für einen anderen tätig wird - oder hat hier (von den RA's mal abgesehen) schon mal jemand gesagt "OK, ich schreibe Dir nen Brief an Deinen Vermieter" o.ä.?
Wobei auch dies als einmalige Gefälligkeit zulässig wäre.

Oder noch anders gesagt: wieso hat denn noch kein RA seine Kollegen von 123recht.net, recht.de, juramail.info und Co. abgemahnt, wenn das so naheliegend wäre? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Steilpass
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)


Also ich geb´s auf.

1. War der Hinweis, daß "das Forum" unzulässige Rechtsberatung betreibe, natürlich so gemeint, daß der oder die Forenbetreiber dies tun. Schon beim Tippen wusste ich, dass das spitzfindig diskutiert werden würde. Es sei hiermit richtiggestellt.

2. Die Abmahnungen sind bislang aus mir nicht bekannten Gründen unterblieben. Möglich wären sie.

Das nur am Rande, denn darum geht es ja gar nicht. Ich habe doch lediglich die Frage nach der Konformität mit dem RBerG aufgeworfen und gar nicht nach Abmahnungen gerufen.

3. Rechtsberatung setzt auch nicht voraus, dass Du für andere - wie von Dir vorgeschlagen - "Briefe schreibst". Merk Dir einfach: Die Grenze zur unzulässigen Rechtsberatung fängt sehr schnell an. Man kann das Rechtsberatungsgesetz nicht zuletzt vor dem historischen Hintergrund seines Erlasses als unzeitgemäß und abschaffungswürdig betrachten; so lange es aber gilt, müssen sich alle daran halten.

Auch "H.W.".


Steilpass

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#25
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Buchtipp für "steilpass": Momo von Michael Ende. Wenn es nach dem Lesen Selbstzweifel an Deiner Weltanschauung geben solte, besteht noch Hoffnung. Wenn nicht, ab an den Schreibtisch und Abmahnungen verfassen!

Schönes Wochenende
W.H.

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