mündlicher Reparaturauftrag an Werkstatt bindend?

25. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.05.2018 12:40:12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
mündlicher Reparaturauftrag an Werkstatt bindend?

Hallo erstmal, ich bin neu im Forum und hoffe ich mache es richtig... :)

Ich habe vor 3 Tagen einen Verkehrsunfall gehabt. (Polizei meint, beide hätten Schuld). Habe Vollkasko mit 500 Euro SB und Werkstattbindung. Ich fuhr mit meinem Kfz in die Werkstatt und lies einen Kostenvoranschlag machen. Ich sagte auch, dass ich das Auto reparieren lassen will. Die Dame kopierte meinen Kfz-Schein, teilte mir mit, dass sie den Kostenvoranschlag an die Versicherung schicken würde, bei diesem Schaden würde aber sicher ein Gutachter bestellt und nach Freigabe der Versicherung können wir einen Termin zur Reparatur machen. Einen Tag danach schickte sie mir den Kostenvoranschlag zu und rief mich an, die Freigabe der Versicherung wäre da, ich könne in die Werkstatt fahren. Ich sagte, der Gutachter hätte sich das Auto garnicht angeschaut. Daraufhin meinte sie, das sei egal, dass könne er auch im Nachhinein, sie würden Fotos machen, das würde schon gehen, ausserdem hätten sie schon die Ersatzteile für meinen Wagen bestellt. Da war ich aber verwundert, da ich nicht gesagt habe, sie solle die Teile bestellen. Da unklar war ob meine Versicherung den Schaden auch ausbezahlt (bzw. die gegnerische Versicherung zur Hälfte) und ob es nicht doch ein wirschtaftlicher Totalschaden ist, sagte ich der Dame, ich wolle zuerst, dass der Gutachter sich das ansieht. Sie bestand aber darauf, dass der Gutachter dann aber zu ihnen in die Werkstatt kommt. (Mein Wagen ist bei mir). Der Gutachter meinte noch bei Terminabsprache am Telefon, dass es normalerweise keine Freigabe von der Versicherung gibt, solage kein Gutachten vorliegt. Da wir uns den Schaden jetzt doch ausbezahlen lassen wollen, schrieb ich eine e-mail an die Werkstatt, dass wir unser Auto nicht reparieren. Ich habe keinen schriftlichen Auftrag erteilt. Bin ich rechtlich dazu verpflichtet die bestellten Teile abzunehmen oder gar den mündlichen Reparaturauftrag ausführen zu lassen? Was wenn der Gutachter nun doch einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt? Wie können die einfach die Teile bestellen (bei BMW). Kostenvoranschlag war. 7.500 Euro - da hat man aber noch nicht gesehen das der Kühler einen Riss hat udn die Klimaanlage leckt. Was nun?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von guest-12325.05.2018 12:40:12):
Bin ich rechtlich dazu verpflichtet die bestellten Teile abzunehmen oder gar den mündlichen Reparaturauftrag ausführen zu lassen?
Der mündliche Reparaturauftrag ist ein vertrag. Dieser ist zu erfüllen. Ja, du musst die Teile bezahlen und auch die Reparatur. Wenn du das nicht mehr möchtest, dann musst du dich mit der Werkstatt einignen. Wie, ist reine Verhandlungssache. Die Werkstatt kann auf jeden Fall auf der Bezahlung der Teile sowie dem entgangenen Gewinn als Schadenersatz bestehen.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von guest-12325.05.2018 12:40:12):
Habe Vollkasko mit 500 Euro SB und Werkstattbindung.


Welche Versicherung?

Zitat (von guest-12325.05.2018 12:40:12):
Ich sagte auch, dass ich das Auto reparieren lassen will.


Natürlich unter der Voraussetzung das die Kostentragung geklärt ist.

Zitat (von guest-12325.05.2018 12:40:12):
Der Gutachter meinte noch bei Terminabsprache am Telefon, dass es normalerweise keine Freigabe von der Versicherung gibt, solage kein Gutachten vorliegt.


Das ist nicht ganz richtig, aber wenn es in Richtung Totalschaden geht absolut korrekt.


Zitat (von -Laie-):
Ja, du musst die Teile bezahlen und auch die Reparatur.



Nö, das ist doch noch gar nicht klar.


Zitat (von -Laie-):
Die Werkstatt kann auf jeden Fall auf der Bezahlung der Teile sowie dem entgangenen Gewinn als Schadenersatz bestehen.


Auch hier nö - denn es ist noch nichts endgültig geklärt.


gruß charly

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Gruß Charly

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von guest-12325.05.2018 12:40:12):
Ich habe vor 3 Tagen einen Verkehrsunfall gehabt. (Polizei meint, beide hätten Schuld).


Die Polizei entscheidet aber leider nicht wer Schuld hat und wer nicht.

Zitat (von guest-12325.05.2018 12:40:12):
Habe Vollkasko mit 500 Euro SB und Werkstattbindung.


Wenn eine Rechtschutz vorhanden ist, solltest du das Gutachten selbst bei einem freien und
unabhängigen Sachverständigen in Auftrag geben und eine Fachanwalt aufsuchen.


gruß charly

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Gruß Charly

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Nö, das ist doch noch gar nicht klar.
Doch, denn der Fragesteller schreibt selbst, dass er einen Reparaturauftrag gegeben hat:
Zitat (von guest-12325.05.2018 12:40:12):
....oder gar den mündlichen Reparaturauftrag ausführen zu lassen....



Zitat (von charlyt4):
Natürlich unter der Voraussetzung das die Kostentragung geklärt ist.
Von solch einer Einschränkung war nirgendwo die Rede. Wie kommst du darauf?

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Ich sagte auch, dass ich das Auto reparieren lassen will.


Bei der Aussage würde jeder annehmen, dass man die Reparatur in der Werkstatt in der man sich gerade befindet, durchführen lassen will. Ansonsten hätte man zunächst nur den Kostenvoranschlag verlangen sollen, der dann natürlich nicht kostenlos ist, aber bei einer Reparatur in der Werkstatt die ihhn ausgestellt hat, verrechnet wird.

Zitat:
mündlichen Reparaturauftrag


Auch mündliche Verträge gelten

Zitat:
Wie können die einfach die Teile bestellen (bei BMW). Kostenvoranschlag war. 7.500 Euro - da hat man aber noch nicht gesehen das der Kühler einen Riss hat udn die Klimaanlage leckt. Was nun?


Flüssigkeiten neigen dazu, auszutreten. Wenn die Klimaanlage ein Leckt hat, tropft sie. Gleiches gilt für den Kühler. Im übrigen gibt es Erfahrungswerte bei Reparaturen.

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