hallo,
Bestellung eines Erdgasfahrzeugs am 17.11.2005.Liefertermin war fuer Juni/Juli 2006 angesetzt.Neuer Liefertermin nach mehrmaliger Nachfrage vorraussichtlich ab 39.Woche,weil sich die Fahrzeuge noch in der Testphase befinden.Kostenloses Leihfahrzeug auf Anfrage seit 16.08.2006.Meine Frage:Habe ich trotz unverbindlichem Liefertermin und kostenlosen Leihwagen Anspruch auf Schadenersatz?
vielen dank schon mal
claudia
neuwagenkauf - unverbindlicher Liefertermin, kostenloser Leihwagen, trotzdem Schadenersatz?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
http://www2.jura.uni-hamburg.de/moritz/06-sr-at/kl-ha/fallklausur-mondeo.htm
Ist zwar nur hypothetisch und nicht alles relevant, aber lies es dir mal durch
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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"
Hallo,bezueglich der Lieferung und des Lieferverzuges verstehe ich den Sachverhalt,jedoch steht in einem Satz eine Klausel,das hoehere Gewalt und eintretende Betriebsstoerungen die Lieferzeit verlängern dürfen.Zurücktreten möchte ich nicht vom Vertrag.Grund der Verzögerung war laut Verkäufer,Fahrzeuge haben Probleme mit der Elektronik,befinden sich in Testphase.Ist das höhere Gewalt oder eintretende Betriebsstörungen? Habe ich trotz kostenlos bereitgestellten Leihwagen noch Anspruch auf Schadensersatz? Wie und in welcher Höhe,kann ich das geltend machen?
claudia
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hallo,
kann mir keiner weiterhelfen?
Welcher Schaden entsteht denn tatsächlich, der ersetzt werden könnte?
--- editiert vom Admin
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