pkw verkauf privat>privat

17. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
bastian
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
pkw verkauf privat>privat

moin moin!!!
ich habe am 10.09.02 meinen 20jahre alten wagen an eine privat person verkauft angesetzt wahren 2500€.
nachdem die käuferin sich den wagen ausgiebig angeschaut haben(ca.1,5 Std)
und zwei probefarten,hat die käuferin mit ihren freunden die mängel besprochen hat um mit mir noch zuhandeln.
das haben wir auch getan und wir haben uns bei 2000€ geeinigt.
dann habe ich den KV mit ihr fertig gemacht und wir haben ihn beide unterschrieben.ich habe ausdrücklich im KV festgehalten das der wagen ohne garantie verkauft wird un er wurde gekauft wie gesehen.
dann kam gesten am 16.09.02 ein anruf von dem freund der käuferin und behauptet das der weagen auf dem rückweg angefangen hat zuklappern.
der sache ist mann gestern wohl erst nachgegangen und nun soll angeblich ein defekt an der befestigung der radaufhängung am unterboden die ursache sein.
mann drohte mir sogar mit einem anwalt weil es angeblich strafbar währe einen solchen wagen zuverkaufen und ich hätte es den käufern verschwiegen.
ich selber habe da aber nichts von gewust da ich seit einem jahr nicht mehr unter den wagen geschaut habe.
ich soll nun den wagen von der käuferin zurücknehemen.
was kann mann indiesem fall tun?
wie sollte ich weiter vorgehen?
ich würde mich freuen wenn ich schnell was von euch hören würde.
e-mail an
baddels-page@web.de



Mfg Bastian




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bastian
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich frage mich warum ich keine antwort bekomme.
bitte bitte es ist wirklich dringend.
danke bastian

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 128x hilfreich)

Ich verstehe nicht ganz, was die Käuferin von Ihnen will. Der Wagen wurde ohne jede Gewährleistung erworben.
Von daher könnte man Ihnen nur beikommen, wenn der Nachweis geführt werden könnte, das Sie in Kenntnis des vermeintlichen Mangels diesen bei den Vertragsverhandlungen arglistig verschwiegen hätten.

Mit freundlíchen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

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