privat Verkäufer hat mich arglistig getäuscht

25. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
BigStefan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
privat Verkäufer hat mich arglistig getäuscht

moin zusammen

es wurde übers Internet ein Omega A Caravan angeboten der kein Rost besitzt an den typischen Stellen (Schweller, Holme, Radkästen u.s.w) in einen geplegten Top Zustand mit neuen Winterreifen auf Alufelgen.

Dies konnte ich erst nicht glauben und kontaktierte diesen Verkäufer und löcherte ihn mit sämtlichen Fragen er versicherte das der Wagen nichts hat reinsetzten und fahren weil alles erneuert wurde und sendete mir noch zusätzliche Fotos nach langen telefonieren habe ich Ihn eine Vorvertrag zugesendet das er den Wagen reserviert darauf das Wochende hab ich mich auf den Weg gemacht (500km).

Bei Übergabe nochmals unters Auto gelegt nichts gesehen von Rost der Wagen stand sehr gut da.
Kaufvertrag bräuchte er nicht der Vorvertrag reichte ihm, habe Zeugen dafür.

Auf dem Rückweg nach ca. 270km ist mir der vordere Reifen um die Ohren geflogen, mit Ersatzrad weitergefahren, drei Tage später beim Reifenhändler sagte der Monteur das ist ein tolle Rostbude konnte ich nicht glauben und zeigte mir die zusammen gespachtelten Endspitzen und Schweller diese wurden nicht geschweißt sondern gespachtelt und schön mit Unterbodenschutz verpinselt.
Bei den Reifen handelte es sich um serbische runderneuerte.
Verkäufer geht nicht mehr ans Telefon und beantwortet keine mail´s von mir.
14 Tage später bekomm ich Post von meiner Versicherung das die Motorleistung nicht mit den Typenschlüssel übereinstimmt ich solle erweise erbringen sonst erfolgt keine Kaskoversicherung.
Nach Überprüfungen stellte sich heraus das der Motor getauscht wurde, es ist ein 2.6 mit 150PS was auch eingetragen ist und laut Typenschlüssel war es mal ein 3.0 mit 200PS. wobei ich jetz auch keine Angaben habe wieviel km der Motor bzw. der Wagen hat.

was kann ich gegen den Verkäufer machen der Wagen kotzt mich förmlich an.
Er hat die ganzen Sachen verschwiegen und meldet sich nicht mehr.


-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

wenn der Verkäufer den Wagen unter Ausschluß der Sachmängelhaftung an Sie verkauft hat, wird es schwierig sein, den Kaufvertrag (zu dem ist nämlich der Vorvertrag geworden) zu wandeln. Stand im Vorvertrag vom Ausschluß der Gewährleistung nichts drin, dann sind Sie allerdings fein heraus, denn damit hätte der Verkäufer die Sachmängelhaftung übernommen.

Im letzteren Fall schreiben Sie per Einschreiben, daß Sie den Kaufvertrag wandeln und fordern ihn auf, das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Frist: 14 Tage, sonst Anwalt.

Arglistige Täuschung wird allerdings nur schwer nachweisbar sein. Kann ja sein, der Verkäufer hat das Prestolith-Wunder mit Motorschaden gekauft und nur den Motor getauscht. Da er keinen Rost gesehen hat, war der Wagen für ihn eben rostfrei. Beweisen Sie mal das Gegenteil.

Die Sache mit der Versicherung ist dagegen sehr entspannt. Faxen Sie den Fahrzeugbrief mit der eingetragenen Leistung und der falschen Schlüsselnummer, dann wird die Versicherung sehr wahrscheinlich die Kasko übernehmen. Die Schlüsselnummer wird bei einem Motortausch nämlich so gut wie nie bei der Eintragung geändert.

Runderneuerter Reifen auf der Autobahn geplatzt? Völlig normal. Mit solchen Schlappen fährt kein Profi mehr als maximal 120 km/h. Schmeißen Sie die anderen drei Reifen bei der Gelegenheit ebenfalls weg, wenn Sie streßfrei fahren möchten.

Und nun wissen Sie auch, warum Profis beim Gebrauchtwagenkauf u.a. immer einen Magneten dabeihaben. ;)

Gruß Senatorman

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Der Omega A soll doch sicher nur als Winterauto dienen. Oder? Fahr die Karre über den Winter und dann weg damit...

Rein rechtlich wurde ja schon erwähnt, dass der Gewährleistungsausschluss hier das entscheidenste sein dürfte. Im Vorvertrag steht sowas in der Regel ja nicht drin. Oder doch? Wenn nicht hast Du Glück gehabt, denn dann wurde die Gewährleistung nicht rechtskräftig ausgeschlossen und auch ein privater Verkäufer stünde in der Pflicht - für volle 2 Jahre... ;-)

Was den Motor angeht, so kommt es wohl darauf an mit welchem Motor Dir das Auto offiziell verkauft wurde...? Wohl nicht mit dem der laut Schlüsselnummer hätte drin sein sollen. Von daher wird das schon okay sein...

quote:
Runderneuerter Reifen auf der Autobahn geplatzt? Völlig normal. Mit solchen Schlappen fährt kein Profi mehr als maximal 120 km/h.[Iquote]

Na ja, das ist dann aber schon an den Haaren herbeigezogen. Aber lustig... ;-)


-----------------
"Leben und Leben lassen..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigStefan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

erst mal danke für die antworten

quote:
Runderneuerter Reifen auf der Autobahn geplatzt? Völlig normal. Mit solchen Schlappen fährt kein Profi mehr als maximal 120 km/h. Schmeißen Sie die anderen drei Reifen bei der Gelegenheit ebenfalls weg, wenn Sie streßfrei fahren möchten.


sicher habe ich alle erneuert muss er mir die jetzt auch noch ersetzen ?

quote:
Rein rechtlich wurde ja schon erwähnt, dass der Gewährleistungsausschluss hier das entscheidenste sein dürfte. Im Vorvertrag steht sowas in der Regel ja nicht drin. Oder doch?


Den Vorvertrag habe ich geschrieben mit meinen Briefkopf an seiner Anschrift und habe geschrieben das ich mich auf seiner Fahrzeugbeschreibung aus Autosc... .de beziehe.
Ein Gewährleistungsauschluss wurde nicht erwähnt.

quote:
Arglistige Täuschung wird allerdings nur schwer nachweisbar sein...................Da er keinen Rost gesehen hat, war der Wagen für ihn eben rostfrei. Beweisen Sie mal das Gegenteil.


Er hat mir schriftlich per mail sowie vorort unter Zeugen bestätigt das er diese Sachen erneuert hat.

quote:
Kann ja sein, der Verkäufer hat das Prestolith-Wunder mit Motorschaden gekauft und nur den Motor getauscht.


Er hat den Motor bestimmt nicht getauscht dann hätte ich dieses im Brief gesehen und dank unserer neuen Fahrzeugbriefen sehe ich nur einen Vorbesitzer :bang: und das ist er, nur müsste er es wissen was im alten Brief stand und hat mich nicht informiert.


gruß Stefan

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

wenn eine Sachmängelhaftung greift, muß er den geplatzten Reifen ersetzen. Die anderen nicht, weil die ja in Ordnung sind. Klingt zwar komisch, ist aber leider so.

Hat der Verkäufer den Vorvertrag unterschrieben? Wenn nicht, dann kommt es darauf an, wer im Zweifel vor Gericht glaubhaft machen kann, daß eine Sachmängelhaftung vereinbart war....oder auch nicht.

Nun, er hat ja erneuert. Das rostige Blech hat er durch nichtrostendes Prestolith ersetzt. Hat er nachweislich behauptet, er hätte Reparaturschweißungen vorgenommen? Reparieren kann leider auch prestolisieren heißen. Ist zwar zumindest bei tragenden Teilen nicht nach den anerkannten Regeln der Technik repariert, aber der Rost ist augenscheinlich weg...

Sie werden beweisen müssen, daß er Ihnen eine fachgerechte Reparatur zugesichert hat.

Mein Rat: wenn Sie Mitglied in einem Automobilclub sind, können Sie meist eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Legen Sie dem Vertragsanwalt eben mal vor, was Sie haben und fragen ihn dann nach seiner Prognose für irgendwelche zivilrechtlichen Maßnahmen.

Und beim nächsten Omega-Kauf bitten Sie halt einen erfahrenen Mit-Forianer bei O-S um sachverständige Begleitung. ;)

Gruß Senatorman

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigStefan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

gut gut werde ihn per Einschreiben anschreiben wie er gedenkt mir entgegen zukommen mit Fristsetzung.


und ein alter Mit-Forianer liest immer noch im O-S Forum still schweigend mit ;)


gruß Stefan



-----------------
""

-- Editiert am 26.11.2009 21:33

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen