rücktritt autoverkauf

28. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)
rücktritt autoverkauf

hallo,

ich habe folgendes problem.

ich habe mein auto an einen händler übergeben mit der vereinbarung das fahrzeug bei der dekra schätzen zu lassen und auf den händlereinkaufspreis erhalte ich 5 % zuschlag vom autokäufer (händler).

wir haben einen anzahlung erhalten.

jetzt kam das gutachten von dekra was aber nicht stimmt sondern viel zu wenig angegeben wurde.

wir sind zum autohersteller gefahren von dem ich das auto zuerst gekauft habe.

die meinten das ist viel zu wenig und sie hätten mehr beim rückkauf bezahlt.

und so eine art andeutung das dass gutachten nicht korrekt erstellt worden sein kann.

nun möchte ich mein fahrzeug zurück holen, die anzahlung zurück geben.

in dem vertrag steht nichts von einem rücktritt aus dem vertrag.

kann ich trotzdem das fahrzeug zurück verlangen.

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Worauf stützen sich denn Ihre Mutmassungen, dass das Dekra Gutachten "nicht stimmt" ? Wenn dem so ist, würde ich spontan sagen, daß Sie sich erst einmal an die Dekra als Ersteller des Gutachtens wenden müssten.

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#2
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

es stehen sachen drin die nicht stimmen und eigentlich den wert dann des autos steigern müssten

auch ein schaden wird angegeben der nicht stimmt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

OK - wurde eine bestimmte Dekra Stelle vom Händler vorgegeben oder war es die für Sie am günstigsten gelegene ?
In jedem Fall müssten Sie sich m. E. an die Dekra wenden, um das Gutachten anzufechten. Ggf. ein Gegengutachten erstellen lassen.
Sofern der Vertrag, den Sie mit dem Händler geschlossen haben, rechtsgültig ist und nicht angefochten werden kann (Erklärung, Inhalt, Identität, Eigenschaft), sehe ich hier wenig Chancen.

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