sofort getriebeschaden

31. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
puttelasche
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
sofort getriebeschaden

Hallo,
habe mir ein 3er golf cabrio gekauft, als ich ihn abholte u über die autobahn heimfuhr (60km), merkte ich danach, dass etwas vorne am rad klackert. anscheinend ist jetzt das getriebe kaputt.

muss der autohändler dafür aufkommen? er meint nein, da es keine garantie mehr ist, da das auto schon bj 94 ist.

stimmt das?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Nicht ganz.
Wieviele km kat das Auto denn? Es kommt darauf an, ob der Defekt auf übermäßigen oder normalen Verschleiss zurückzuführen ist. Diese Frage sollte von einem Gutachter beantwortet werden. Normaler Verschleiss = Pech gehabt. Übermäßiger Verschleiss = Sachmangel = Händler muß zahlen.

Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
puttelasche
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

96000 tkm, ist denke ich ein normaler verchleiß, bzw ist bekannt das es ein 3er golf krankheit ist, doch das knacken ist noch auf der heimfahrt aufgetreten, trotzdem egal?

was ist mit dieser aussage?
also, wenn der händler nicht ausdrücklich im kaufvertrag erwähnt das dein auto ein reines bastlerfahrzeug ist und/oder das auto zum wiederaufbau verkauft wurde, muss er dir grundsätzlich 6 monate garantie geben. ganz egal wie alt das auto ist. ausserdem hast du bei einem normalen kaufvertrag 14 tage rückgaberecht.

nur bei einem privatverkauf bekommst du keine garantie. das muss aber beim kauf ausdrücklich erwähnt werden. das sich der verkäufer von jeglicher gewährleistung distanziert.




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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>> ausserdem hast du bei einem normalen kaufvertrag 14 tage rückgaberecht.<<

Interessant.

Wo steht das?

:augenroll:

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

'also, wenn der händler nicht ausdrücklich im kaufvertrag erwähnt das dein auto ein reines bastlerfahrzeug ist und/oder das auto zum wiederaufbau verkauft wurde, muss er dir grundsätzlich 6 monate garantie geben. ganz egal wie alt das auto ist. ausserdem hast du bei einem normalen kaufvertrag 14 tage rückgaberecht.'
-----totaler Blösinn, nichts davon ist richtig.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Tja, die üblichen Ammenmärchen mit dem generellen Rückgaberecht. Sie werden sich wohl nie ganz ausrotten lassen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
puttelasche
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

was meint ihr dazu?

in dem fall nennt man sowas versteckter oder arglistig verschwiegener mangel, je nachdem ob es der händler wusste oder nicht. wenn das vor gericht gehen sollte zieht der autohändler defenitiv den kürzeren. es sei denn, es war wie oben schon erwähnt ein privatverkauf oder der händler hat ihn schon im kaufvertrag auf den schaden hingewiesen (schriftlich, nicht mündlich) oder er hat den wagen als bastlerfahrzeug/zum wiederaufbau verkauft. ansonsten "muss" er 6 monate gewährleistung geben.



ich weiss es, weil mein schwager auch gebrauchtwagenhändler ist und der hat genug solcher fälle.

das letzte mal war einer mit einem micra da, weil ihm nach 200 km der auspuff abgefallen ist. darauf hin durfte der käufer entscheiden ob er nachträglich eine preisminderung in anspruch nimmt oder mein schwager den schaden behebt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Versteckter Mangel = ja
--- na und? ---
EIn Mangel ist nicht unbedingt ein Sachmangel und nur diese sind von der Gewährleistung abgedeckt.

arglistig verschwiegener mangel:
Das muß man dem VK aber zuerst einmal beweisen können!
Du schreibst ja selbst, daß der Mangel erst auf der Fahrt aufgetreten ist, woher sollte der VK diesen denn dann schon gekannt haben? Hellseher ist dieser wohl kaum.

'wenn das vor gericht gehen sollte zieht der autohändler defenitiv den kürzeren'
--- Spekulation, darauf würde ich mich nicht verlassen. Tatsache ist, daß die Gerichte oft sehr Käuferfreundlich entscheiden.

'oder er hat den wagen als bastlerfahrzeug/zum wiederaufbau verkauft. ansonsten muss er 6 monate gewährleistung geben.'
--- schon wieder totaler Blödsinn, nichts davon ist richtig

'ich weiss es, weil mein schwager auch gebrauchtwagenhändler ist und der hat genug solcher fälle'
--- Mein Schwager ist Chemiker, aber deshalb kann ICH trotzdem nicht Natrium von Kalium unterscheiden. Aber die Schwester meiner Schwägerin ist Frauenärztin, also an alle Frauen: Wenn ihr möchtet, dann untersuche ich euch gerne, da die Schwester meiner Schwägerin ja Frauenärztin ist, kenne ich mich natürlich auch sehr gut aus :grins:


'das letzte mal war einer mit einem micra da, weil ihm nach 200 km der auspuff abgefallen ist. darauf hin durfte der käufer entscheiden ob er nachträglich eine preisminderung in anspruch nimmt oder mein schwager den schaden behebt'
--- So etwas nennt man Kulanz

Also nochmal: Geh zueinem Gutachter und lass diesen Entscheiden ob normaler oder übermäßiger Verschleiss vorliegt.

Viele Grüße, Michael








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