unfall verschwiegen - anwalt

12. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
techfreak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
unfall verschwiegen - anwalt

hallo,

ich hab vor 1 woche mein auto (13 jahre alt) über ebay verkauft. zur sicherheit habe ich aber noch mal einen normalen kaufvertrag abgeschlossen... wo nichts drinsteht ob nun unfallwagen oder nicht...
sondern das keine Sachmängelhaftung übernommen wird.

Nun wurde festgestellt das das fahrzeug einen frontschaden hatte, der durchaus schlecht repariert worden sei.

Desweiteren wird mir vorgehalten das die tüv-plaketten erteilung im märz für 2 jahre sprich 2008
nicht zulässig wäre da..stoßdämpfer (billig fahrwerk), querlenker und querlenker buchsen so abgenutzt wären das, das auto keinerlei tüv hätte kriegen können... der käufer verlangt nun von mir die rücknahme des fahrzeuges ich hab aber bereits ein neues und somit keinerlei möglichkeit dies zu akzeptieren, bevor ich mich nun mit meinem anwalt in verbindung setze, wollte ich fragen wie die sachlage aussieht denn immerhin gibt es einen ebay vertrag und einen normalen kaufvertrag !

in hoffnung auf baldige antwort. m.h.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
techfreak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ach so fahrzeug hat bei einen ganz normalen tüv . tüv bekommen und dies ohne jegliche mängel..

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#2
 Von 
creativman
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

>Nun wurde festgestellt das das fahrzeug einen frontschaden hatte, der durchaus schlecht repariert worden sei.< Wer hat diese Mängel festgestellt? Ein Gutachter oder eine autorisierte Fachwerkstatt? Oder der Käufer selbst? Grundsätzlich würde ich sagen, (Frontschaden): Wenn kein offensichtlicher Schaden zu erkennen war (sonst hätte der Käufer sich bestimmt gewundert) und von deiner Seite aus der Schaden auch nicht bekannt war, kann man dich normalerweise auch nicht dafür haftbar machen. Hier ist aber zu beachten, wie lange du selbst das Auto hattest, je länger es in deinem Besitz ist, desto besser für dich. Das ist unzumutbar, sämtliche Unfallschäden aufzulisten, die 3 jahre oder älter zurückliegen... es sei denn, es handelt sich um einen offensichtlichen Schaden, der nicht behoben wurde (eingedrückte Kar. etc.) und zum Billigfahrwerk... das hatte eine AGB? Bestimmt, sonst hättest du keine Hauptuntersuchung bekommen! UND alles weitere sind Verschleißteile! Außerdem müsste er noch beweisen, dass die "alten" Teile von dir sind und er sie nicht selbst eingebaut hat... oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
techfreak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das fahrwerk war eingetragen...

der unfall ist augenscheinlich nicht zu erkennen..

fahrzeug war über 1 jahr in meinem besitz..

den schaden hat eine kfz werkstatt festgestellt !

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
creativman
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

wemm der Schaden nicht offensichtlich war und beim Kauf auch nicht auffiehl, würde ich vermuten, dass der neue Käufer einfach nur pech hat und nichts machen kann. Schließlich musst du dich darauf verlassen, das die Hauptuntersuchung korrekt durchgeführt wird, und du deswegen auch die Plakette bekommen hast. Dürfte nicht dein Problem sein. Bei Privat an Privat kann man dich nicht haftbar machen... von einer Rücknahme ganz zu schweigen. Vertrag ist Vertrag. Du hast nach besten Wissen und Gewissen alle Notizen gemacht, die du konntest!!! Oder??!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Ich denke mal, das dem Käufer KEINE Unfallfreiheit zugesichert worden ist. Weder Mündlich noch Schriftlich.
Solltest Du allerdings von dem Unfall gewusst haben und hast ihn verschwiegen, kann er den Kauf Rückgängig machen oder Wertminderung verlangen.
Zum Tüv/Fahrwerk verweise ihn an den Tüv prüfer. Du hast da nichts mit zu tun.

Gruß Spezi

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#6
 Von 
techfreak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

na ja fahrzeug wurde als unfallfrei angeboten..

war gestern beim anwalt jetzt warte ich erstmal ab...was passiert

0x Hilfreiche Antwort

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