unwissentlicher Erwerb eines belgischen gestohlenen PKW

10. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Gkhn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
unwissentlicher Erwerb eines belgischen gestohlenen PKW

Am 07.03. bin ich nach Frankfurt gefahren, um einen Audi zu kaufen, den ich auf Kleinanzeigen gefunden hatte. Ich habe den Wagen in Absprache mit dem Verkäufer zum regulären Preis erworben und das Geld übergeben. Wir haben den Kaufvertrag vor dem Haus abgeschlossen, dessen Adresse er mir genannt hatte, und er übergab mir alle Fahrzeugunterlagen. Als ich mich umdrehte, war der Verkäufer verschwunden – und als ich zu seiner angeblichen Wohnung ging, stellte sich heraus, dass dort niemand wohnte, der seinen Angaben entsprach.

Sofort begab ich mich zur Polizei, wo bei einer Überprüfung festgestellt wurde, dass der Wagen in Belgien gesucht wurde – es handelte sich also um ein gestohlenes Fahrzeug. Die Polizei nahm mir das Auto, den Schlüssel sowie alle Fahrzeugdokumente (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, die zwar original wirkten, jedoch gefälscht waren) ab, und ich musste 450 km zurückfahren.

Meine Frage lautet nun: Kann ich als Gutgläubiger und quasi unwissender den Wagen zurückverlangen oder was soll ich in dieser Situation tun? Ich habe keinerlei Vorkenntnisse in diesem Bereich.

Die Papiere sowie die Identität des Verkäufers scheinen gefälscht zu sein.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von Gkhn):
Meine Frage lautet nun: Kann ich als Gutgläubiger und quasi unwissender den Wagen zurückverlangen oder was soll ich in dieser Situation tun? Ich habe keinerlei Vorkenntnisse in diesem Bereich.

Das Fahrzeug dürfte als Beweismittel bis auf Weiteres ersatzlos beschlagnahmt und dann an den Eigentümer zurückgegeben werden, soweit ich weiß.
Es gab da mal eine Zeit lang Fälle, da wurden Blanko-Fahrzeugpapiere gestohlen und einfach "mit der Scheibmaschine" ausgefüllt...

-- Editiert von User am 10. März 2025 16:33

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49438 Beiträge, 17379x hilfreich)

Zitat (von Gkhn):
dass der Wagen in Belgien gesucht wurde – es handelte sich also um ein gestohlenes Fahrzeug.

Wurde das Fahrzeug tatsächlich gestohlen oder wurde es unterschlagen.

Wenn es unterschlagen wurde, dann gibt es gute Chancen, das Auto behalten zu dürfen.

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#3
 Von 
Gkhn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also da alles noch ganz frisch ist habe ich koch keine info darüber ob tatsächlich gestohlen oder unterschlagen wurde. Ich hoffe das ich da von der polizei Ende der Woche mehr erfahren werde. Würde es jetzt Sinn machen einen Anwalt einzuschalten? Verkäufer Personalien sind ja auch Fake, gegen wen würde man denn dann klagen können?

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18362 Beiträge, 9955x hilfreich)
Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12217 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Es gab da mal eine Zeit lang Fälle, da wurden Blanko-Fahrzeugpapiere gestohlen und einfach "mit der Scheibmaschine" ausgefüllt...

2017 Straßenverkehrsamt Duisburg.
Und da damals rund 15.000 Blanko Fahrzeugdokumente gestohlen wurden, wird das Thema noch eine ganze Weile "aktuell" bleiben....
Wie viele in anderen Zulassungsstellen "abhanden" gekommen sind, ist ein wohl behütetes Geheimnis.

Zitat (von Gkhn):
Würde es jetzt Sinn machen einen Anwalt einzuschalten?

Ich würde noch abwarten, bis was von der Kripo kommt.

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#6
 Von 
Gkhn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die infos, ich werde weiter berichten sobald ich mehr erfahre

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#7
 Von 
Fuzuli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Letztes Jahr im August hatte ich ein Auto, das in Belgien gemietet war und hier in Deutschland mit gefälschten Papieren an mich verkauft wurde. Nach sieben Monaten, also jetzt im März, habe ich das Auto als gutgläubiger Käufer zurückerhalten. Das Problem ist jetzt die Zulassung, da ich keine Originalpapiere habe und das Auto noch im SIS-System als fahndungsgemeldet ist. In Deutschland wurde das Fahrzeug jedoch bereits aus der Fahndung entfernt.

Morgen werde ich zum Straßenverkehrsamt gehen, um mich darüber zu informieren, wie ich das Auto in Deutschland zulassen kann, da es jetzt mein Eigentum ist. Ich habe auch ein Schreiben von der Polizei Köln, das den Sachverhalt bestätigt.

Wo hast du dein Auto gekauft und wie heißt der Typ ?

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