verbindliche Bestellung - Gebrauchtwagen

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Karin Lissy
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
verbindliche Bestellung - Gebrauchtwagen

Hallo,
angenommen, jemand hat eine verbindliche Bestellung für einen Gebrauchtwagen unterschrieben. Kann man von diesem Vertag noch zurücktreten?
Der Wagen steht auf dem Hof des Verkäufers (Autohändler). Dem Verkäufer sind bisher keine Kosten entstanden.
Der Grund des Rücktritts ist: die Bank verlangt für einen Autokredit 11%!!!! Zinsen.
Wie hoch ist die evt. Schadenersatzforderung des Verkäufers?

Danke
Ingmar

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Hat der Händler Ihnen das Darlehen vermittelt, oder sind Sie als Barzahler aufgetreten?

Darlehen über Händler = Widerrufsrecht 14 Tage

Barvertrag = Rücktritt möglich, aber 15 % Schadensersatz gem AGB des Händlers.

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#2
 Von 
Karin Lissy
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Barzahler, leider.
Da kann man wohl nichts machen.

Danke für Ihre Antwort
Ingmar

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Warum leider?

Sie haben eine verbindliche Bestellung unterschrieben. Da sollte man sich vielleicht vorher einen Gedanken drüber machen. Verträge sind nun mal dazu da, auch eingehalten zu werden.

U.U. könnte es aber Banken geben, die günstiger sind. Online sind da ganz andere Konditionen möglich, gute Bonität vorausgesetzt.

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