Hallo,
habe am 21.01.2010 eine Verbindliche Bestellung eines Gebrauchtfahrzeuges
unterschrieben. Wollte dieses Fahrzeug in bar bezahlen. Das Geld hierzu lasse ich mir aus einer LV Versicherung auszahlen. Leider hat sich jetzt ergeben das die Auszahlung sich etwas verzögert. Diesbezüglich habe ich auch mit dem Verkäufer telefoniert. Dieser meinte das sei kein problem, er könne das Fahrzeug aus dem Vertrag streichen und sobald das Geld da wäre einen anderen einsetzen.( ???)
Zwischenzeitlich hat er nun auch das Fahrzeug zu einem nierigerem Verkaufspreis im Internet angeboten.
Nun würde ich jetzt gern ganz von dem Vertrag zurücktreten.
Nach der Unterzeichnung der verbindlichen Bestellung habe ich leider keinen Durchschlag des Vertrages erhalten, was auch meine Freundin die dabei war bezeugen kann. Bisher habe ich auch keine Schriftliche Annhmebestätigung erhalten und auch nichts mehr von dem Verkäufer gehört.
Kann ich nach ablauf der 10 Tagen wenn ich nichts mehr von dem Verkäufer höre
nun zurücktreten ?
-----------------
""
-- Editiert am 29.01.2010 00:33
verbindliche Bestellung - Kann ich nach Ablauf der 10 Tage nun zurücktreten?
29. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 29. Januar 2010 | 00:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
verbindliche Bestellung - Kann ich nach Ablauf der 10 Tage nun zurücktreten?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. Januar 2010 | 11:59
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 275x hilfreich)
quote:
Kann ich nach ablauf der 10 Tagen wenn ich nichts mehr von dem Verkäufer höre nun zurücktreten ?
Wenn du nicht bei einem gewerblichen VK im Wege des Fernabsatzes gekauft hast, hast du erst mal gar kein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht.
Daß der VK dich aus dem Vertrag entlassen wollte, wirst du wohl nicht beweisen können.
Was für "10 Tage" meinst du denn? Ist in der Bestellung etwas enthalten wie "der Kunde ist 10 Tage an die Bestellung gebunden, solange der VK nicht vorher die Bestellung ausdrücklich annimmt"?
-----------------
""
#2
Antwort vom 29. Januar 2010 | 12:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ich hab das Auto im Internet gesehen und bin dann selbst hingefahren!!
Da es sich um ein Formular " verbindliche Bestellung eines Gebrauchtfahrzeuges"
handelt, gehe ich aus das da auch drinn steht "der Kunde ist 10 Tage an die Bestellung gebunden, solange der VK nicht vorher die Bestellung ausdrücklich annimmt"
Dies kann ich aber ja leider nicht nachlesen da ich keinen Durchschlag oder ähnliches erhalten habe.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 29. Januar 2010 | 14:59
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 275x hilfreich)
quote:
gehe ich aus das da auch drinn steht
Das ist natürlich gefährlich, denn wenn du möglicherweise zu Unrecht zurücktrittst, weil du bloß vermutest, dazu lt. Vertrag ein Recht zu haben, kannst du dir damit unnötigen Ärger einhandeln.
-----------------
""
#4
Antwort vom 29. Januar 2010 | 21:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
quote:
gehe ich aus das da auch drinn steht "der Kunde ist 10 Tage an die Bestellung gebunden, solange der VK nicht vorher die Bestellung ausdrücklich annimmt
Wovon du ausgehst ist irrelevant, was drin steht ist relevant.
Da man das nicht weis, sind reine Vermutungen über eine Rechtsposition absolut gefährlich.
Daher sollte man sich ersteinmal Gewissheit über dne Vertagsinhalt verschaffen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Und jetzt?
Schon
268.299
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
16 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten