verkauf an händler/ gewerbetreibender

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
fischerx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
verkauf an händler/ gewerbetreibender

Ein Gebrauchtwagenhändler will das bei ihm besichtigte Fahrzeug nur mit dem Passus "Verkauf an Wiederverkäufer unter Ausschluss der Gewährleistung..." verkaufen. Er versucht hiermit natürlich die gsztl. Gewährleistung zu umgehen. Meine Frage nun: da ich Privatmann bin und das Fahrzeug auch privat fahren werde und nicht wiederverkaufe - gilt dann dieser Passus nicht, wenn dem Händler bekannt ist/ war, dass ich nur Privatmann bin?

Danke für eine Antwort

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Lassen Sie die Finger von dem Wagen! Erstens wird der Händler sicher Gründe haben, warum er die Sachmängelhaftung umgehen will, zweitens ist diese Vorgehensweise nicht rechtens und drittens ist eine Gewährleistung auch bei älteren Fahrzeugen kein Problem, was der Händler wissen müsste, wenn er sich ein wenig in der Materie auskennen würde (schließt den Kreis zu Punkt eins).

Viele Grüße, W.H.

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#2
 Von 
fischerx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort! Ich denke auch dass der Händler eventuell seine Gründe hat. Der Wagen ist halt nur sehr preiswert und es interssierte mich einfach, ob dieser Ausschluss rechtens ist.

Danke!

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#3
 Von 
fischerx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Neuigkeit zu meiner Frage: bie der Besichtigung des Fahrzeuges habe ich mir Namen und Adresse des Vorbesitzers gemerkt und konnt diesen ausfindig machen. Er hat das Fahrzeug als Totalschaden an den Händler verkauft.
Dieser hatte also allen Grund das Fahrzeug mit Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkaufen zu wollen.
Ich bin von meiner Kaufabsicht zurückgetreten. Aber als ich das Fahrzeug besichtigte kam nach mir gleich ein weiterer Kunde, auf Nachfrage beim Käufer hat dieser den Wagen gekauft - der arme Teufel!

Gruß
fischerx

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#4
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Das ist halt der Unterschied zwischen billigen und preiswerten Angeboten. Das hier war ein billiges...

Gut gemacht - und das Mitleid sollte sich in Grenzen halten. Schließlich reden wir hier im Staate ständig von mehr Eigenverantwortung. Du hast ja auch VOR dem Kauf Informationen eingeholt und richtig gehandelt.

Viele Grüße und immer ein waches Auge,
W.H.

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