20€ Kontoauszugsgebühren ohne Vorwarnung (Kredit)!

10. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Basti1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
20€ Kontoauszugsgebühren ohne Vorwarnung (Kredit)!

Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Folgendes Problem:

Ich habe bei der deutschen Bank einen Kredit am laufen und bin davon ausgegangen, daß ich jährlich einen Kontoauszug erhalte für das ganze Jahr. Ich habe 2009 einen Kontoauszug für das Jahr 2008 erhalten und dies ohne den Auftrag hierfür der Bank zu erteilen und auch ohne irgendwelche "Bearbeitungsebühren" zu zahlen.

Dieses Jahr habe ich keinen Kontoauszug bekommen und dachte mir, ich schreib der Bank, daß diese mir eine Kopier davon zusendet (für meine Unterlagen).

Als ich dann meinen Kontoauszug per Post erhalten habe staunte ich nicht schlecht. Anbei eine Rechnung mit einen saftigen Betrag von 20€ für den Bearbeitungsaufwand. Laut dem Schrieb soll es sich hierbei angeblich nicht um ein reines Duplikat sondern um neu erstellte Auszüge handeln. Was immer auch damit gemeint ist.

Ich habe keinerlei Informationen bwz. keine Benachrichtigung erhalten, daß dieser Betrag bei Durchführung des Auftrages anfallen würde, zumal ich 2009 den Auszug von der Bank selbsständig und ohne Zusatzkosten erhalten habe.

Meine Frage: Wie muß ich mich verhalten? Muß ich einfach zahlen oder gibt es eine gesetzliche Regelung, daß man zuvor benachrichtigt werden muß? Ich meine, wenn man einen TV zur Reparatur schickt erhält man auch zu aller erst einen Konstenvoranschlag. Kann ich mich dagegen wehren? Abgesehen davon, ist der Betrag von 20€ für einen Zettel auf dem die Kredite aufgeführt sind eindeutig zu hoch angesetzt. Und die Bezeichnung "Es handele sich um eine Neuanfertigung auf Basis ihrer Originaldaten und nicht um ein Duplikat" für mich nicht bewiesen ist. Für meine Begriffe handelt es sich um eine "normale" Kopie.

MfG
Basti

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ich vermute, das folgendes Passiert ist:

Die Bank geht davon aus, das der Jahresauszug ganz normal zugestellt wurde! Du schreibst der Bank das sie dir eine KOPIE zusendet! (Wenn jemand eine Kopie anfordert gehe ich mal davon aus, das derjenige das "Original" erhalten, jedoch verschludert hat! Warum sollte er sonst eine KOPIE anfordern?) Die Bank erstellt dir einen neuen Auszug (s.g. Auszugsnacherstellung) und berechnet dir hierfür eine Gebühr. Das muss Sie dir auch nicht extra vorher mitteilen, die Kosten hierfür sind im Preisverzeichnis der Bank aufgeführt. Das Preisverzeichnis ist Bestandteil deines Vertrages. Ob die Gebühr der Höhe nach berechtigt ist, darüber kann man streiten. Jedoch schlagen alle Banken hierbei kräftig zu.

Du kannst der Bank schreiben, das du den Original-Auszug nie erhalten und deshalb eine Kopie angefordert hast. Und dann letztlich auf deren Kulanz hoffen.
Vielmehr ist eider nicht drin!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Basti1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein. Ich hab nie eine Kopie angefordert. Ich habe in dem Schreiben darauf hingewiesen, daß ich diesen Kontoauszug nie bekommen habe und diese angefordert. Das Jahr davor hab ich einen unaufgefordert, gebührenfrei bekommen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

"Dieses Jahr habe ich keinen Kontoauszug bekommen und dachte mir, ich schreib der Bank, daß diese mir eine Kopier davon zusendet (für meine Unterlagen)."



Hast du nun eine Kopie angefordert oder um Zusendung des Auszugs gebeten?

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3x Hilfreiche Antwort

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