AOK verlangt Gebühren bei Rücklastschrift

26. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
*ElKa*
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 21x hilfreich)
AOK verlangt Gebühren bei Rücklastschrift

Hallo,

die AOK verlangt bei einer Rücklastschrift wegen mangelnder Kontodeckung folgende Gebühren:

- Säumniszuschlag 1%
- Bankgebühren 7,92 Euro
- Mahngebühr 1,10 Euro

Was davon muss man zahlen? Die Bankgebühren sind unzulässig, soweit ich weiß. Stimmt das?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Stimmt das?

Nö, das ist einfach nur Quatsch, wo auch immer du das gehört hast. Bei einer Rücklastschrift hast du einen Schaden angerichtet und der muss beglichen werden. Die 1,10€ Mahngebühren entsprechend mehr oder minder dem Briefporto und sind demzufolge OK.

Die Rücklastschriftgebühren klingen aber etwas überhöht. Ich würde hier bestenfalls maximal 5€ überweisen und von der AOK eine Kopie der Rechnung ihrer Bank verlangen, bevor ich mehr überweise. Denn tatsächlich dürfen die nur exakt das fordern, was die Bank der AOK in Rechnung gestellt hat, mehr nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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