Abbuchung / Rücklastschrift

17. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lotte2001
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 28x hilfreich)
Abbuchung / Rücklastschrift

Hallo, guten Tag,

der Sportverein meines Sohnes (17 J. - kein eigenes Einkommen) hat im Dez.2009 und im Jan. 2010 jeweils einmal versucht den Mitgliedsbeitrag/Jahresbeitrag (EUR 18.50) abzubuchen. Mangels Kontodeckung wurden die beiden Abbuchungen jedoch nicht ausgeführt.

Nur hat mein Sohn dem Sportverein seine Kontonummer gar nicht bekanntgegeben und hatte, als er dort eintrat, noch kein Konto. Sein Konto existiert erst seit dem letzten Sommer.
Die Mitgliedsbeiträge wurden bisher vom Konto seiner Mutter (meine Ex-Frau) abgebucht, was jedoch durch Kontowechsel nicht mehr möglich war. Dieser Umstand war mir bislang unbekannt.

Woher der Kassenwart seines Sportvereins die Kontodaten kennt ist mir unbekannt - evt. hat er sie durch jemanden, der bei der Sparkasse tätig ist, erfahren - oder er ist selbst dort beschäftigt.

Die Sparkasse hat für jede Rücklastschrift EUR 2,55 in Rechnung gestellt.

Das alles empfinde ich schon als ziemliche Frechheit, zum einen wird abgebucht ohne die nötige Erlaubnis, von einem Konto was nicht angegeben wurde. Andererseits darf die Sparkasse meiner Kenntnis nach keine Gebühren für die Rücklastschriften erheben.

Sicherlich sind EUR 5,10 nicht die Welt, allerdings ärgern mich auch die Gesamtumstände.

Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen bzw. mich verhalten??
Würde mich über Hinweise und Tipps freuen.

Gruß
Lotte

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
Sie werden jetzt gewiss eine andere Antwort erwarten, aber
sehen wir die ganze Sache doch einmal von der anderen Seite.
Ein Sportverein ist bemüht, einem Jugendlichen eine sinnvolle Betätigung zu bieten und hilft, einen jungen Menschen in der Freizeit zu beschäftigen und ihn vielleicht auch von der Straße fernzuhalten. So zumindest kann man Jugendarbeit im Verein sehen.
In diesem Sportverein ist jetzt ein Ehrenamtlicher bemüht, die Finanzen in Ordnung zu halten, wozu eben auch das Einkassieren der Vereinsbeiträge gehört. Ich nehme einmal an, dass der Verein keinen berufsmäßigen Kassier (wie evtl. BAYERN München o.ä.) hat, sondern eben einen ehrenamtlich Tägigen, der das in seiner Freizeit macht, so ganz neben seiner Alltagsarbeit und auch ganz ohne Bezahlung, also nur um Gottes Lohn.
Um den Mitgliedern nicht immer hinterherlaufen zu müssen, ist es heute fast eine Selbstverständlichkeit, dass diese relativ kleinen Beträge einmal jährlich per Bankabbuchung einkassiert werden.
Wie der Vereinskassier jetzt zu dieser Bankverbindung gekommen ist, kann ein Aussenstehender nicht nachvollziehen, wie legal die Mittel und Wege dazu waren, ist nicht bekannt. Jedenfalls hat er sie irgendwie gefunden oder ausfindig gemacht. Das können Sie auch nur mit ihm persönlich klären.
Nun zu Ihrer Frage, wie Sie sich darauf verhalten sollen: Das ist einzig und allein Ihre Sache. Ich kann Ihnen nur sagen, was ich in diesem Falle tun würde: Ich würde mich beim Vereinskassier entschuldigen, dass es anscheinend versäumt wurde, ihm eine neue Bankverbindung bekanntzugeben, wo er mit Erfolg diese 18,50 Euro Beitrag abbuchen kann, nachdem die bisherige Bankverbindung der Mutter nicht mehr zutreffend ist. Auch würde ich mich entschuldigen, dass ich ihm durch mein Verschweigen einer nachfolgenden aktuellen Bankverbindung unnötig Mehrarbeit gemacht habe.
Übrigens sind die Rücklastschriftgebühren in der von Ihnen genannten Höhe
durchaus normal, ich kenne hier sogar geringfügig höhere Sätze von hiesigen Banken und Sparkassen.
Wenn natürlich kein Interesse Ihres Sohnes an der Mitgliedschaft bei diesem Verein bzw. an der sportlichen Betätigung besteht oder kein Beitrag mehr bezahlt werden soll, haben Sie eh nur die Alternative der Kündigung, sofern diese nicht vielleicht schon vorher durch den Verein wegen Nichtzahlung des Vereinsbeitrags ausgesprochen wird.

Sepp aus Oberbayern










1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lotte2001
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 28x hilfreich)

Moment bitte ... das ist mir dann doch zu pauschal.
Entschuldigen muss ich mich für rein gar nichts, dass die ursprünglich erteilte Abbuchungserlaubnis nicht mehr gilt war mir bislang völlig unbekannt (wie auch, war nicht mein Konto und eine Info dazu hatte ich nicht - also konnte und habe ich nichts verschwiegen !!!).

Beim Thema Kommunikation ist überhaupt nichts geschehen, ein Anruf des Kassenwarts mit dem Hinweis -Abbuchung nicht möglich, was können wir machen- wäre doch wohl der passendere Weg gewesen.

Stattdessen wir auf unkorrekte Art und Weise (welche auch immer) nach Kontodaten geforscht und diese ohne Erlaubnis genutzt. Dadurch werden völlig unnötige, und bei rechtzeitiger Info vermeidbar, Kosten verursacht. Das unseriöse Vorgehen ist der Punkt der mich dabei ärgert.
Ebenso stören mich die entstandenen Gebühren für die 2 Rücklastschriften.

Die sinnvolle und auch ehrenamtliche Arbeit von Betreuern, Trainern und sonstigen Verantwortlichen in Sportvereinen will ich auch überhaupt nicht kritisieren oder schlecht reden - darum geht es hierbei auch nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.08.2010 12:19:22
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 24x hilfreich)

Ohne Einzugsermächtigung darf der Sportverein nicht einfach ein Konto belasten!

-----------------
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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lotte2001
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Ohne Einzugsermächtigung darf der Sportverein nicht einfach ein Konto belasten!


Das wurde aber gemacht - dem Verein lag nicht einmal die Bankverbindung vor.
Deshalb auch meine Frage, was ich machen könnte.

Gruß
Lotte

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.08.2010 12:19:22
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 24x hilfreich)

Sind Sie sicher das der Sohnemann da nicht irgentwann mal was unterschrieben hat?
Wenn das nicht der Fall ist, sollten Sie dem Kassenwart mal tüchtig auf die Finger klopfen, inkl. der Sparkasse,sollten diese tatsählich Daten herrausgegeben haben.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lotte2001
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Sind Sie sicher das der Sohnemann da nicht irgentwann mal was unterschrieben hat?


Er hat die Bankverbindung nicht angegeben, ganz sicher. Wer auf welche Art und Weise an die Daten heran gekommen ist weiß ich nicht - und es wird sich auch sicherlich niemand freiwillig dazu bekennen. Wie also sollte ich da den dafür Verantwortlichen finden ??

Gruß
Lotte

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

hallo lotte,

der gerade weg ist der kürzeste. frag doch mal den kassenwart des vereines woher er die daten hat? einfach so abbuchen geht nicht.... dann hätte ich einen neuen job mit sitz in belize :grins:


:)

-----------------
"

Im ewigen Gedenken."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

die Daten können eigentlich nur von der Mutter oder dem Sohn selbst stammen, alles andere (etwa durch Bankmitarbeiter) wäre nicht zulässig.
Vielleicht hat die Mutter beim Kontowechsel alle Lastschriftzieher über das neue Konto informiert (macht man ja eigentlich so), bei dem Sportverein aber direkt an den Sohn verwiesen und dabei sein Konto genannt (ich gehe davon aus, dass der Sohn beim Vater wohnt und die Mutter daher - neben dem Unterhalt - keine weiteren Kosten übernehmen will).

Wie auch immer, eine Einzugsermächtigung muss vom Kontoinhaber selbst erteilt werden; was hier wohl nicht geschehen ist. Einzige Aunahme dürfte eine Vollmacht sein, daher die Frage: Ist (auch) die Mutter (noch) bevollmächtigt? (eigentlich die Regel bei Minderjährigen)

Ich würde als erstes beim Kassenwart des Sportvereins die Vorlage der Einzugsermächtigung verlangen. Wenn er keine hat, muss der Verein die Kosten tragen.

MfG Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lotte2001
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 28x hilfreich)

Guten Abend Stefan,
danke für die doch recht ausführliche Antwort, auch wenn sie größtenteils auf Vermutungen basiert, die jedoch teilweise zutreffen. :-)

Es ist richtig, mein Sohn lebt bei seinem Vater (also bei mir) ;-) - und nein, niemand hat diese Bankverbindung weitergegeben und ebenso auch keine Einzugsermächtigung erteilt. Auch besitzt die Mutter keine Kontovollmacht.
Der Umstand wie der Verein zu den Daten gekommen ist, ist vollig ungeklärt und auf Nachfrage wurde sofort geblockt, dass dazu keine Auskunft erteilt wird.

Gruß
Lotte

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Lotte,

wenn ihr euch 100%ig sicher seid, das es keine Einzugsermächtigung gibt, würde ich das der Sparkasse mitteilen; dann dürften sich die Gebühren erledigt haben (für euch, nicht jedoch für den Verein).

quote:
Der Umstand wie der Verein zu den Daten gekommen ist, ist vollig ungeklärt und auf Nachfrage wurde sofort geblockt, dass dazu keine Auskunft erteilt wird.
Die Kontodaten alleine berechtigen auch noch nicht zu einer Lastschrift, dazu ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich (schriftlich, wohl auch elektronisch).

Den Mitgliedsbeitrag würde ich aber jetzt sofort bezahlen, denn imho ist mittlerweile Verzug eingetreten.

Am Rande noch was von oben:
quote:
Andererseits darf die Sparkasse meiner Kenntnis nach keine Gebühren für die Rücklastschriften erheben.

Das betrifft imho wirklich nur eine Rücklastschrift, d.h. dass der Kontoinhaber - aus welchem Grund auch immer - mit der Buchung nicht einverstanden ist und sich das Geld zurückholt.
Bei euch war es aber ein nicht gedecktes Konto, daher dürften Gebühren grundsätzlich gerechtfertigt sein. Das spielt hier aber keine Rolle, wenn die Lastschrift insgesamt unberechtigt war.

MfG Stefan

PS: Bist du dir - bei dem Namen - sicher, dass du der Vater - und nicht die Mutter - bist? :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lotte2001
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
PS: Bist du dir - bei dem Namen - sicher, dass du der Vater - und nicht die Mutter - bist?

*LOL* - ganz sicher, ja ... haben Nick's so an sich, sie passen nicht immer :-)
Mal so ganz im Vertrauen, mein Hund heißt so ;-)

quote:
würde ich das der Sparkasse mitteilen; dann dürften sich die Gebühren erledigt haben

DAS habe ich heute bereits versucht, interessiert die Sparkassen einen Sch*** - ist genau der Punkt der mich so aufregt, einer blockt und schweigt und die Bank sagt einfach >wir prüfen nicht die Berechtigung sondern führen nur aus ...<
Sicherlich werde ich bei EUR 5,10 nicht arm, aber zurück hätte ich die jetzt schon gern - nur aus Prinzip. Auch weil nicht sein kann was nicht sein darf.
Vielleicht sollte ich den Beitrag gleich um diesen Betrag gekürzt überweisen.

Unter'm Strich fühlt sich niemand zuständig und ich mich inzwischen ziemlich veralbert.

Hätte nicht gedacht, dass das dann doch so einfach geht, und, noch schlimmer, niemanden wirklich interessiert.
Vielleicht sollte ich so etwas zu meinem Hobby machen, meinen Wohnsitz auf die Bahamas verlegen, Kontodaten sammeln und ... naja, war nur ein Gedanke ;-)

Gruß
Lotte

1x Hilfreiche Antwort

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