Liebe Leute,
vor fünf Monaten schloss ich einen KFZ Kreditvertrag bei der Santander Bank ab. Natürlich wie üblich nur das Auto gesehen, schnell Unterschrift geleistet, monatliche Rate war i.O. und ab gehts. Ein günstiger Zins gebunden an eine abzuschließende RSV. Gesagt, getan. Bitte kein Urteil, ich weiß es war dämlich.
Summe war 14.000€. zzgl. 1.589€ RSV ergab Nettodarlehensbetrag von 15.589€
Frage 1: Ist es rechtens, die Versicherung als Darlehensbetrag einzuberechnen (und hierfür Zinsen einzusacken?) Ich lese nirgends etwas davon, dass die Versicherungsprämie einmalig direkt am Anfang gezahlt werden müsse.
Nun gab es einen Geldregen und ich möchte nach 5-6 Monaten den Kredit ablösen. Tja, hätte ich das eher gewusst. Was solls. Ablösesumme erfragt und siehe da: 14.951€
Erschien mir ziemlich hoch und nach Recherche bekam ich raus, dass hier wohl auch die RSV mitspielt. Ursprüngliche Summe waren 17.281€, ich spare mir nun die etlichen Zinsen und muss trotzdem so viel bezahlen, weil die RSV im Nettodarlehensbetrag mit drinsitzt. Natürlich hat die RSV nun keine Daseinsberechtigung mehr, da der Kredit bezahlt wird. Dafür steht eine nette Floskel im Vertrag: Die RSV bleibt bestehen auch wenn Vertrag ausgezahlt ist, man kann den versicherten Betrag dann beim Versicherer anderweitig frei nutzen. Problem ist jetzt mit der Ablöse muss ich auch die RSV abbezahlen, da sie als Darlehensbetrag eingerechnet ist.
Frage 2: Ist das so rechtens? Ich mein die Versicherung ist doch zweckgebunden für das Darlehen.
Meinem Verständnis nach müsste ich nun als Rückkaufswert haben:
14.000€ zzgl. der eff. Jahreszins 3% für die angefallenen Monate, abzüglich meiner Tilgungen. Meinetwegen noch ne Bearbeitungsgebühr oder 1% des Restkaufswertes. Die RSV hätte monatlich gezahlt werden müssen und wäre dann entsprechend zu kündigen, ggf. gegen Gebühr.
Bin ich mit meiner Rechnung auf dem Holzweg, oder ist da was dran? Würde ggf. bei Sinn hinter den Überlegungen zu einem RA gehen.
Beste Grüße
-- Editier von black-bot am 11.08.2016 18:36
-- Editier von black-bot am 11.08.2016 19:45
Ablösewert KFZ Darlehen Santander
Böse Bank?
Böse Bank?
Schon mal geschaut, ob da nicht eine Sondertilgung möglich ist?
Glaub ich versteh den Hinweis nicht ganz. Sondertilgung ist möglich, möchte deswegen komplett alles tilgen (und Zinsen sparen). Wie könnte mir dies weiterhelfen?
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Oben hast Du noch die Ablösesumme erfragt. Kredit ablösen kostet Geld.
Sondertilgungen sind oft kostenfrei möglich.
Kommt halt darauf an, wie genau die Klausel im Wortlaut lautet.
Problem wäre das gleiche .... Die 1600€ Versicherung muss ich zahlen, weil sie die Summe auf meinen netto darlehensbetrag draufgerechnet haben.
Habe in vielen Beiträgen gelesen, dass Leute nach Ablöse die Versicherung kündigen könnten, weil kei. Risiko mehr versicherbar sei. Scheint mir als hat die Santander so dagegengesteuert. Mein Kreditnetto ist nicht 14.000€ für das Auto sondern 15.600€ für Auto und Versicherung. Darauf auch eff Jahreszins. Ist das für euch nachvollziehbar?
Hallo, ich weiß, ich bin drei Jahre zu spät dran, aber ich möchte auch meine Erlebnisse zu diesem Thema schreiben, da ich denke, das Thema ist immer noch aktuell.
Bei mir ist es ganz ähnlich: ich habe am 16.06.2016 einen CarCredit bei der Santander abgeschlossen, interessanterweise sind meine Daten fast identisch mit den Zahlen des Erstellers: Nettokreditbetrag EUR 14.400,00, RSV-Beitrag EUR 1.504,00. Laufzeit 84 Monate.
Nun wollte ich nach 36 Monaten den Kredit ablösen. Alles soweit okay. Da nun der Grund für die RSV weggefallen ging ich davon aus, dass diese RSV automatisch vorzeitig beendet wird und ich einen Teil des damaligen Einmalbeitrages erstattet bekomme.
Pustekuchen! Die RSV läuft unabhängig von der Ablöse des Darlehens weiter für die gesamte Laufzeit von 84 Monate. Ich könne die RSV ja für ein anderes Darlehen verwenden! Das ich keine weiteren Darlehen habe interessiert niemanden.
Nach hartnäckigen Nachfragen bekam ich dann heraus, dass ich die RSV separat kündigen müsse (das wollte mir bei der Santander keine sagen!). Gut, das machte ich dann... um zu erfahren, die Kündigung geht nur jährlich mit einer Frist von drei Monaten, das nächste mal also zum 16.06.2020, in rund 10 Monaten! Ein Sonderkündigungsrecht gäbe es nicht.
Das lasse ich nun rechtlich überprüfen. Auch, ob es eventuell eine Möglichkeit gibt, die RSV nachträglich von Beginn an zu widerrufen, da es immer wieder Fehler in den Widerrufsbelehrungen gab und gibt.
Bitte keine Uralt-Beiträge "hochholen"
Und jetzt?
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