Hallo,
im Grundbuch von Grundstück G ist eine Briefgrundschuld für die Bank B eingetragen. Der Eigentümer E von G hat den Brief jedoch in seinem Bestz (samt Löschungsbewilligung und -antrag). E möchte diesen Grundschuldbrief nun an die Bank C privatschriftlich geben. Benötigt E von B eine Abtretungserklärung? Oder ist dieses unnötig, da der Brief ja schon lange im Bestz von E ist.
Abtretung einer Grundschuld
31. August 2017
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Frage vom 31. August 2017 | 09:05
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Abtretung einer Grundschuld
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#1
Antwort vom 1. September 2017 | 18:35
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Mit einer Löschungsbewilligung kann die Grundschuld nur gelöscht werden. Wenn diese abgetreten werden soll, müsste die Bank eine Abtretungserklärung erstellen (was sie vermutlich nicht tun wird, da diese bereits eine Löschungsbewilligung erstellt hat).
Der Eigentümer hätte sich eine löschungsfähige Quittung von der Bank geben müssen (statt der Löschungsbewilligung).
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