Adressfeststellung - Kreditvertrag

23. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
roboda
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Adressfeststellung - Kreditvertrag

Hallo allerseits!

Ich habe im Mediamarkt bei einem Kauf eines Produktes einen Kreditvertrag abgeschlossen. Beim Erstellen der Vertragsunterlagen, hat der Mitarbeiter meine Hausnummer falsch von meinem Personalausweis abgeschrieben.

Dies ist mir nicht aufgefallen, da ich mich im Wesentlichen nur auf die vertraglichen Aspekte (Vertragsbestimmungen) beim Querlesen konzentriert habe.

Die Bank versuchte mir daraufhin Werbung zuzuschicken und konnte mich aber nicht erreichen. Nun habe ich Post von der Bank bekommen. In dem Brief wird mir der ursprüngliche Brief zugeschickt und zusätzlich mitgeteilt, dass ich die Kosten der Adressfeststellung zu tragen habe.

Daraufhin habe ich bei der Bank angerufen und moniert, dass ich den Fehler nicht begangen habe und der Mitarbeiter des Marktes hier in der Pflicht ist die Adresse korrekt abzuschreiben.

Der Mitarbeiter der Bank argumentierte, dass ich mit der Unterschrift auch die Richtigkeit meiner Angaben bestätige. Auf dem Kreditvertrag müssen zwei Unterschriften geleistet werden. Bei beiden Unterschriftfeldern auf dem Vertrag ist zusätzlich aufgeführt, wofür die Unterschriften gegeben werden. Eine Bestätigung bzgl. der angegebenen personenbezogenen Informationen ist nicht mitaufgeführt.

Mich würde interessieren, ob ich für die Kosten der Adressfeststellung haften muss - es ist sozusagen eher eine prinzipielle Angelegenheit und daher interessieren mich eure Erfahrungen und Meinungen.

mfg roboda

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Eine Bestätigung bzgl. der angegebenen personenbezogenen Informationen ist nicht mitaufgeführt.

Dreh den Vertrag mal um, wetten das dieses Thema in den dort stehenden AGB aufgeführt wurde (deren Anerkenntnis du mit einer der Unterschriften bestätigt hast)?


Oder irgendwo auf der Vorderseite steht (zumindest sinngemäß) Hiermit bestätige ich das alle Angaben korrekt sind .




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
auch in dem Fall, wenn der Vertrag vom Verkäufer ausgefüllt wurde, bist du verpflichtet deine Angaben zu überprüfen! Auch unabhängig der AGB! Für den "Zahlendreher" kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden. Die Bank hat insofern Recht. Mit deiner Unterschrift bestätigst du die Personenbezogenen Daten, dies ergibt sich bereits aus dem Vertragsrecht, die Angaben müssen korrekt sein!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Ich sehe ja das anders. Du hast ja hier Angaben gemacht, die du eigentlich nicht machen wolltest. in der Rechtswissenschaft nennt sich das als Inhaltsirrtum.

Ein Inhaltsirrtum liegt hier vor, da du dich beim Vertragsausfüllung geirrt hast, daß du was abgegeben hast, was du eigentlich nicht abgeben wolltest.

Dieser ist in § 119 Abs.1 BGB geregelt. Du kannst daher den unterschriebenen vertrag anfechten.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Es dürfte schwer werden einen Richter zu finden der dieser Argumentation folgt ...


Ein zweimaliger Irrtum in der gleichen Sache der nicht bemerkt wurde?




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