Moin,
ich habe bei der A-Bank einen Bausparvertrag in der Sparphase.
Gemäß der Vertragsbedingungen habe ich die Möglichkeit, einmalig die Bausparsumme zu verdoppeln, ohne eine erneute Abschlussgebühr zahlen zu müssen. Dieses Recht wollte ich nun mit einfachem Schreiben nutzen.
Die A-Bank übersendet mir nun einen Stapel Formulare und neue Allgemeine Bausparbedingungen (ABB), die wohl ab Erhöhung gelten sollen. Diese neuen ABB sind weitaus schlechter (z.B. Zinssätze) und ich möchte die alten beibehalten.
In den für Neuverträge geltenden ABB gibt es einen Passus, der besagt, dass bei einer Erhöhung der Bausparsumme die dann gültigen ABB in Kraft treten. In den für meinen Vertrag gültigen ABB gibt es diesen Passus aber nicht.
Wie kann ich die A-Bank nun dazu bewegen, eine Erhöhung ohne Bedingungsänderung vorzunehmen? Wenn ich gezwungen bin, einen Anwalt einzuschalten, muss dann die A-Bank dessen Kosten tragen? Welches wäre der richtige Klageantrag, falls das vor Gericht geht? Klage auf Verpflichtung? Oder auf Feststellung?
Gruß
Jotrocken
Ärger mit Bausparvertrag
18. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 18. Januar 2018 | 09:09
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Ärger mit Bausparvertrag
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#1
Antwort vom 19. Januar 2018 | 00:28
Von
Status: Praktikant (940 Beiträge, 703x hilfreich)
Hallo,
Zitat:Gemäß der Vertragsbedingungen habe ich die Möglichkeit, einmalig die Bausparsumme zu verdoppeln, ohne eine erneute Abschlussgebühr zahlen zu müssen.
Sofern dieses Recht nicht auch explizit umfasst, dass die Konditionen unverändert bleiben, dürfte da wenig machen zu sein.
Zitat:In den für Neuverträge geltenden ABB gibt es einen Passus, der besagt, dass bei einer Erhöhung der Bausparsumme die dann gültigen ABB in Kraft treten. In den für meinen Vertrag gültigen ABB gibt es diesen Passus aber nicht.
Man hätte sich seinerzeiten bereits gegen die neunen ABB's rechtlich wehren müssen. Hat man nichts unternommen, hat man diese nach entsprechendem Ablauf der Einspruchsfrist akzeptiert.
Leider sind hier die rechtlichen Chancen als sehr schlecht einzuschätzen, eine Erhöhung der Bausparsumme ohne Verlust der vorteilhaften "Alt"-Konditionen durchzusetzen.
Zitat:Wie kann ich die A-Bank nun dazu bewegen, eine Erhöhung ohne Bedingungsänderung vorzunehmen?
So wie es aussieht wäre ein Entgegenkommen der Bank wohl eine Kulanzleistung.
Zitat:Wenn ich gezwungen bin, einen Anwalt einzuschalten, muss dann die A-Bank dessen Kosten tragen?
Sofern Sie keine Rechtschutzversicherung haben bekommen Sie nur Ihre Kosten nur im Falle Ihres Obsiegens erstattet. Obsiegen Sie nur teilweise, so erhalten Sie die Kosten entsprechend anteilsmäßig erstattet.
Zitat:Welches wäre der richtige Klageantrag, falls das vor Gericht geht? Klage auf Verpflichtung? Oder auf Feststellung
Eine Leistungsklage wäre hier wohl der richtige juristische Ansatz, wobei die Chancen jedoch, wie bereits erwähnt, nicht sehr vielversprechend sein dürften.
Grüße
PP
#2
Antwort vom 19. Januar 2018 | 07:21
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Zitat:
Man hätte sich seinerzeiten bereits gegen die neunen ABB's rechtlich wehren müssen. Hat man nichts unternommen, hat man diese nach entsprechendem Ablauf der Einspruchsfrist akzeptiert.
Nein, das haben Sie falsch verstanden. Die neuen ABBs gelten bislang noch nicht für meinen Vertrag. Erst durch die Erhöhung der Bausparsumme sollen die neuen ABBs Gültigkeit erlangen.
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