Aktien ohne Auftrag verkauft

3. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)
Aktien ohne Auftrag verkauft

Nabend,
ich fasse mich kurz.
Bank veräussert Aktien, ohne das der Inhaber dies in Auftrag gestellt hat.
Bank behauptet, das die Transaktion mit einer gültigen PIN durchgeführt wurde, sowie vom PC des Aktieninhabers

Was kann man machen. Fehlbestand ist erst heute aufgefallen, da heute Abrechnung über den Verkauf der Aktien im Briefkasten lag

-- Editiert von Ant123 am 03.03.2021 16:36

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38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Bank behauptet, das die Transaktion mit einer gültigen PIN durchgeführt wurde, sowie vom PC des Aktieninhabers

Und wie hat die Bank diese Behauptungen bewiesen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

anhand von Einlogdaten, wie Paßwort, Pin kreiert durch den Pin-Generator und IP
Daher, es läge kein Verschulden der Bank vor.
Gespräch wurde auch zügig beendet.

Schaden rund 500€

Stehe irgendwie jetzt im Wald und habe das Vertrauen zu meiner bank verloren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Und das Geld aus dem Aktienerlös ist wohin? Woher kommt die Pin? Handy app oder ein externes bank eigenes gerät?

Mal die Eigenen Geräte auf Schadsoftware überprüft?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2058 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat:
Und das Geld aus dem Aktienerlös ist wohin?
Vermutlich auf das hinterlegte Referenzkonto.
Wenn allerdings nachweislich (!) Benutzername und Kennwort sowie eine Zwei-Faktor-Authentisierung auf einem Gerät des Depotinhabers verwendet wurden, dürfte das Argument "Ich war's nicht." nicht ausreichen.
Zitat:
Daher, es läge kein Verschulden der Bank vor.
Sehe ich auch so. Welche zusätzlichen Sicherheitsmechanismen sollen denn noch verwendet werden?
Zitat:
...und habe das Vertrauen zu meiner bank verloren.
Umgekehrt ist es wohl ähnlich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Die Bank kann anhand der IP nicht sehen, ob es vom Rechner und Anschluss des Aktieninhabers kam.
Oder hat sie eine Abfrage beim Provider gemacht?
Ich denke mal, es handelt sich um eine Schutzbehauptung.

Lassen sie sich die IP von der Bank geben und prüfen sie es in ihrem Router nach.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von essey):
Lassen sie sich die IP von der Bank geben und prüfen sie es in ihrem Router nach.
Was für ein Unsinn!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
anhand von Einlogdaten, wie Paßwort, Pin kreiert durch den Pin-Generator und IP
PIN Generator? Was soll das sein? Ich kenne nur einen TAN Generator.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von essey):
Lassen sie sich die IP von der Bank geben und prüfen sie es in ihrem Router nach.
Was für ein Unsinn!


Warum Unsinn?

Einige (vielleicht alle, keine Ahnung) Fritzboxen speichern im Ereignisprotokoll die erhaltenen dynamischen IP-Adressen der letzten 30 Tage. Wenn der Zugriff noch keine 30 Tage her ist, kann man das gut abgleichen.

Die Bank sollte auch wissen, über welche IP die Buchung initiiert wurde.

Ein Abgleich könnte dann Hinweise geben, ob man ein Problem im eigenen Haushalt hat (Kind, Tante, Oma, Hund, Nachbar) oder z.B. der Zugriff aus dem Ausland stattfand. Man kann auch immer den Provider ermitteltn - wenn ich Kunde von T bin und der Zugriff über V stattfand, weiss ich auch das da was im argen liegt.

Davon abhängig kann man dann weitere Aktionen überlegen, z.B. bei der Polizei eine Anzeige (gegen Unbekannt) zu erstatten.

Wenn der Zugriff von Zuhause stattfand, sollte man sich auch da Gedanken machen. Nicht das nächstens eine andere ungewollte Buchung entsteht. Ich würde dem Phänomen durchaus auf die Spur kommen wollen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Warum Unsinn?

Einige (vielleicht alle, keine Ahnung) Fritzboxen speichern im Ereignisprotokoll die erhaltenen dynamischen IP-Adressen der letzten 30 Tage. Wenn der Zugriff noch keine 30 Tage her ist, kann man das gut abgleichen.
Weil es keine Aussagekraft hat. Selbst wenn die IP Adresse nicht mit der vom TE genutzten übereinstimmt, hätte der TE auch von jedem anderen Ort die Transaktion initiieren können.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13703 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

um was für eine Aktie handelt es sich denn?
Vielleicht eine aus einer bestimmten Gruppe US-Aktien? Oder aus China?

Es gibt da nämlich in letzter Zeit einige Besonderheiten ...

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

Tan Generator meinte ich.
Ist eine Aktie aus GB
Verkaufserlös ist auf mein Konto eingegangen.

Habe die Bank aufgefordert, mir schriftlich mitzuteilen, das sie sich nicht in der Haftung sieht und von welcher IP dieser Transaktion durchgeführt wurde. Dann schau ich mal weiter.
Habe jedenfalls ein neues Brokerkonto bei einem anderen Anbieter eingerichtet und werde dorthin mit meinem Depot umziehen.

Die Aktien sind mit einem Gewinn von 2000€ verkauft worden. Aber nach dem Kurs vom gestrigen Kurs ist ein Minus von 500€ entstanden Beispiel 100 Aktien je 10€ für 1000€ gekauft - 100 Aktien je 30€ für 3000€ verkauft-- Gewinn vor Steuern 2000€ -- Jetziger Kurs 35€!

Diese Aktie geht seit Monaten rauf und runter und wird mit ziemlicher Sicherheit wieder auf unter Verkaufspreis fallen. Darum geht es mir nicht. Sondern da da eine Transaktion abgeschlossen wurde, die nicht autorisiert war.





-- Editiert von Ant123 am 04.03.2021 12:48

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2058 Beiträge, 1183x hilfreich)

Welches TAN-Verfahren soll das denn gewesen sein? Neben Kenntnis von Benutzername und Kennwort muss wohl auch körperlicher Zugriff auf ein weiteres Gerät (Generator, Smartphone) möglich gewesen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Welches TAN-Verfahren soll das denn gewesen sein? Neben Kenntnis von Benutzername und Kennwort muss wohl auch körperlicher Zugriff auf ein weiteres Gerät (Generator, Smartphone) möglich gewesen sein.

Muss nicht sein, ich z.B. habe noch eine schriftliche Liste mit entsprechenden TANs.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
muss wohl auch körperlicher Zugriff auf ein weiteres Gerät (Generator, Smartphone) möglich gewesen sein.

Die Generatoren gibts überall für ein paar EUR.
Smartphone ist schon problematischer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von essey):
Lassen sie sich die IP von der Bank geben und prüfen sie es in ihrem Router nach.
Was für ein Unsinn!


Ist kein Unsinn.
Lesen hilft.
Die Bank schreibt, es ist vom Rechner des Kunden anhand der IP nachvollziehbar.
1: Bedeutet die Bank hat die IP dem Kunden zugewiesen.
2: Bedeutet der angebliche PC steht in Erreichbarkeit des Provideranschlusses.

Und das kann man im Router nachprüfen, sofern der Router diese loggt. ( Mein Router loggt es )

Ist die IP nicht vorhanden im Router, oder ist die IP Adresse sogar einem anderen Provider zuzuordnen, kann diese Aussage nur eine Schutzbehauptung sein.
Natürlich könnte der TE auch im Urlaub gewesen sein, Daten weitergegebene haben usw.

ABER dann ist die IP Aussage eine Lüge.


-- Editiert von essey am 04.03.2021 15:18

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von essey):
Die Bank schreibt, es ist vom Rechner des Kunden anhand der IP nachvollziehbar.
Nö. Die Bank hat dem TE irgendwas in einem Telefonat gesagt und das ist das, was der TE verstanden hat.
Zitat (von Ant123):
Gespräch wurde auch zügig beendet.


@Ant123: Deiner Schilderung nach müsste also jemand anderes Deine PIN/Zugangscode/Passwort benutzt haben, außerdem Zugriff auf eine TAN gehabt haben. Entweder also auf die "alte" TAN-Liste, auf Dein Telefon (beim Mobile-Tan oder Push-Tan Verfahren) oder auf ein entsprechendes Endgerät (a la HBCI).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Hast du vielleicht vor längerer Zeit mal eine Verkaufsorder bei Erreichen eines bestimmten Kurses eingegeben? Und das dann einfach vergessen?...
Ist mir schon mal passiert....

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Nö. Die Bank hat dem TE irgendwas in einem Telefonat gesagt und das ist das, was der TE verstanden hat.


Ah, ich verstehe nun worauf du hinaus möchtest.
Demnach steht der TE nun in der Beweispflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von essey):
1: Bedeutet die Bank hat die IP dem Kunden zugewiesen.

Nein, das hat sie nicht. Das ist technisch gar nicht möglich.



Zitat (von essey):
2: Bedeutet der angebliche PC steht in Erreichbarkeit des Provideranschlusses.

Nicht mal im Ansatz



Zitat (von essey):
Ist die IP nicht vorhanden im Router, oder ist die IP Adresse sogar einem anderen Provider zuzuordnen, kann diese Aussage nur eine Schutzbehauptung sein.

Und das ist einfach Unfug.


Ich empfehle mal die Beschäftigung mit den Grundlagen unter Zuhilfenahme von Fachliteratur.



Zitat (von essey):
Demnach steht der TE nun in der Beweispflicht.

Nö, immer noch die Bank - denn die scheint ja nur ein paar unsubstantiierte Behauptungen in Welt gesetzt zu haben und keinerlei Beweise.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von essey):
1: Bedeutet die Bank hat die IP dem Kunden zugewiesen.

Nein, das hat sie nicht. Das ist technisch gar nicht möglich.



Zitat (von essey):
2: Bedeutet der angebliche PC steht in Erreichbarkeit des Provideranschlusses.

Nicht mal im Ansatz



Zitat (von essey):
Ist die IP nicht vorhanden im Router, oder ist die IP Adresse sogar einem anderen Provider zuzuordnen, kann diese Aussage nur eine Schutzbehauptung sein.

Und das ist einfach Unfug.


Ich empfehle mal die Beschäftigung mit den Grundlagen unter Zuhilfenahme von Fachliteratur.



Zitat (von essey):
Demnach steht der TE nun in der Beweispflicht.

Nö, immer noch die Bank - denn die scheint ja nur ein paar unsubstantiierte Behauptungen in Welt gesetzt zu haben und keinerlei Beweise.


Dann bitte ich mal um genaue Erklärung.
Ich finde keinen Fehler in meinen Erklärungen.
Fachliteratur brauche ich nicht schauen, dafür habe ich schon gute Kentnisse.

zu 1: Natürlich hat die Bank das nicht können, habe ich auch nie behauptet, sondern das der TE sagt, die Bank hätte das.
Ich schrieb selber, das kann sie nicht.

zu 2: Auch dies habe ich nicht behauptet, auch das kann die Bank nicht. Auch das schrieb der TE oben.
Ich selber schrieb, das sie es nicht kann.

zu 3: Dies ist richtig, sofern, die Aussage der Bank zu 1 und 2 stimmt, was natürlich nicht stimmt, schrieb ich auch oben.
Aber faktisch ist meine Aussage richtig.



-- Editiert von essey am 04.03.2021 22:10

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2282 Beiträge, 360x hilfreich)

Die Bank wo es nich iTan-Listen gibt, kenne ich.
Falls es eine vergessene Trailing-StopLoss-Order war, die jetzt ausgelöst hat, dann steht in dem Verkaufs-PDF drin, wann die Order erteilt wurde. Darüber könnte sich das zumindest verifizieren lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

seit einer Woche warte ich auf ein Schreiben von der Bank, das sie sich nicht in der Haftung sieht, sowie ein Beweis, das ich die Order in Auftrag gegeben habe. Bisher blieb mein Briefkasten leer!!
Habe die Bank heute nochmals angeschrieben und werde mal eine Woche noch warten. Dann schalte ich einen RA ein.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Habe die Bank heute nochmals angeschrieben

Welche Art von Zustellnachweis hat man denn?



Zitat (von Ant123):
und werde mal eine Woche noch warten.

Eine angemessene Frist beträgt in der Regel 14 Tage - ich sehe hier keinen Grund davon abzuweichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

heute habe ich nochmal nachgehakt. Man sagte mir, das der Zugriff via Tan erfolgte. Der jenige hätte also meine Karte und mein Login PW haben müssen . Auf meine Frage hin, wann ich das schriftlich bekomme, dass die Bank sich nicht in der Haftung sieht, sowie Einlogprotokolle, wurde mir gesagt, das man dafür keinen Grund sehe, zudem gäbe es solche Protokolle nicht. Zudem spiele das alle keine Rolle, weil nur jemand Zugang haben konnte und eine Aktion ausführen konnte, der meine Karte hat. Und das sei nur ich... Ende des Gesprächs......


Seltsamerweise, war gestern mein Zugang gesperrt und musste von der Bank freigeschaltet werden. Mehrfach versuchter Zugang mit falschen Paßwort. (wurde bereits am Anfang dieser Miesere von mir geändert). Des Weiteren war da (was auch immer) alles rot!? Bankmitarbeiterin hatte das so vor sich her gemurmelt.
Laut Bankmitarbeiterin (die von der Hauptstelle) liesse sich die IP herausfinden und sie werde es weitergeben.

Iwie fühle ich mich verarscht-- glaube ich muss da mal pers. auflaufen...

ganz vergessen... ich soll laut Bank, Anzeige gegen Unbekannt stellen--

-- Editiert von Ant123 am 13.03.2021 00:06

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Iwie fühle ich mich verarscht

Das Gefühl trügt nicht ...



Zitat (von Ant123):
glaube ich muss da mal pers. auflaufen...

Das dürfte ohne Anwalt / Gerichtsurteil recht erfolglos sein.



Zitat (von Ant123):
ich soll laut Bank, Anzeige gegen Unbekannt stellen--

Das hat man noch nicht gemacht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

nein Anzeige ist noch nicht gemacht, da ich davon ausging, das die Bank den Fehler findet und man zu einer Lösung kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Die Aktien sind mit einem Gewinn von 2000€ verkauft worden. Aber nach dem Kurs vom gestrigen Kurs ist ein Minus von 500€ entstanden


Ich nenne das mal fiktiver Schaden, weil Du an dem Tag keine Verkaufsorder bei 2500 plus machen wolltest und das Fehlen dann aufgefallen wäre. Statt dessen:

Zitat (von Ant123):
da heute Abrechnung über den Verkauf der Aktien im Briefkasten lag


Hat jemand anderes wirklich keinen Zugriff zu der Karte? Stichwort Zweitschlüssel zur Wohnung. (Ex-)Partner, Vermieter, Kinder, Eltern?

Zwei weitere, theoretische Möglichkeiten sehe ich noch:
Gibt/gab es eine Zweitkarte oder eine abgelaufene Vorgängerkarte?

Ist der TAN-Generator per Bluetooth koppelbar oder mit dem PC per USB verbunden, UND steckte die Karte immer im Genarator?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Man sagte mir, das der Zugriff via Tan erfolgte. Der jenige hätte also meine Karte und mein Login PW haben müssen .
Wieso "Karte"? Kannst Du mal erläutern, auf welchem Weg Du normalerweise solche Transaktionen durchführst? Und mit welchem Verfahren und evtl. elektronischen Hilfsmitteln (Smartphone, Kartenleser, ...)?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

https://www.google.com/search?q=tan+generator&client=firefox-b-d&source=lnms&tbm=isch&biw=2560&bih=1308#imgrc=XORl0cjw-PAINM

man log sich per PC in seine Bank ein, startet eine Aktion, dann kommt ein Strichcode, welchen man mit obrigen Gerät einscannt. Dann wird eine 6 stellige Zahl erstellt, welche man dann per Hand und PC eingibt und autorisiert so den Vorgang

Ja, es gab eine 2. Karte..allerdings ist die abgelaufen und wurde vernichtet -- und nein, es kann so keiner an meinem PC, da dieser durch ein PW gesichert ist.

und zu der Aktie..die war für long vorgesehen. Der Kurs schwankt seit längerem deutlich über und unter dem "Verkauspreis" -- wie gesagt für long..hatte nicht vor diese zu verkaufen. Habe zwar jetzt 2/3 wieder zurück gekauft, würde aber mit dem letzten 1/3 deutlich über die Verkaufssumme kommen, da der Kurs mittlerweile wieder deutlich zugelegt hat-- müsste ca. 1000€ mehr hinlegen als bekommen, um auf den alten Aktienstand zu kommen.

-- Editiert von Ant123 am 13.03.2021 13:27

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31963 Beiträge, 5628x hilfreich)

Dafür benötigst du also nicht deine Karte.

Zitat (von Ant123):
Gespräch wurde auch zügig beendet.
Aha, 1x kurz angerufen?
Wie wärs mit schriftlicher Beschwerde?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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