Hallo ich hätte da mal eine Frage.
Im August diesen Jahres habe wolte ich Aktien über meine Hausbank erwerben.
Die Order hatte einen Wert von 7500€ Ich habe sie Online aufgegeben. Als ich meine Tan eingegeben habe war sie nicht in der Ordermaske. Darauf hin habe ich sie noch 3 mal aufgegeben als auch diese nicht angezeigt wurden habe ich mit eine andere gekauft für 4000€ Am Tag darauf sehe ich das alle Orders ausgeführt wurden und mein Konto rund 30000€ im Minus ist. Bin am nächsten Tag gleich zur Bank um nachzufragen wie das sein kann. Mir wurde gesagt das die Nasdaq Order bestätigungen erst verspätet weiter reicht. Da mein Dispo nur bei 1500€ ist haben sie mir das Minus geduldet stehen lassen. Der Bank Berater sagte zu mir das es kein Problem ist er sieht ja den Sachverhalt und somit wird meine Überziehung verlängert für 3 Monate in dieser Zeit wird die Aktie schon steigen und ich kann noch mit Gewinn verkaufen. Jetzt heute hab ich Bescheid bekommen das die Überziehung nicht verlängert wird, und ich die nächsten Tage verkaufen muß. Der Rest minus Betrag (knapp 10000€) wird in einen Kredit umgewandelt. Jetzt meine Frage ist das Rechtens kann ich nochwas tun? Oder hab ich einfach Pech gehabt.
Vielen Dank
Gruß Annika
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Aktienkauf rechtens?
10. November 2010
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Frage vom 10. November 2010 | 16:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aktienkauf rechtens?
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#1
Antwort vom 11. November 2010 | 21:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120365 Beiträge, 39881x hilfreich)
quote:
Als ich meine Tan eingegeben habe war sie nicht in der Ordermaske.
Wieso wurde die TAN nicht angezeigt?
Das könnte zwar ein Hinweis auf eine Fehlfunktion in der Software sein, müsste dann aber bewiesen werden falls man hiergegen vorgehen will.
Desweiteren ist es im Zeitalter der Phishing-Warnungen schon sehr ungewöhnlich wenn man eine TAN nicht sieht dann nochmals 3 weitere TANs eingibt.
Auch hier müsste eine gute Argumentation gefunden werden.
Nun liegt zwischen den Fehlkauf und dem heutigen Tag auch ein paar Tage, so das man heute den Kauf nicht mehr wirksam anfechten kann - jedenfalls ist mir keine Möglichkeit bekannt.
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