Altes Kautionssparbuch - wie auflösen ??

28. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
OnkelRay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Altes Kautionssparbuch - wie auflösen ??

Hallo,

ich habe bei meinem anstehenden Umzug, in meinen Unterlagen, noch ein Kautionssparbuch gefunden welches aus einem Mietverhältniss von 1999 stand. Ich bin damals 2001 aus der Wohnung ausgezogen und mit meiner damaligen Partnerin zusammengezogen. Das Kautionssparbuch wurde damals bei Wohnungsrückgabe durch den Verwalter an mich übergeben. Ich wollte das Geld dort als Sparbuch belassen jedoch habe ich nicht an die Sperre gedacht.
Nach dem Fund des Sparbuches war ich bei der Sparkasse und man sagte mir das das Buch noch aktuell ist, ich aber eine Freigabe des Vermieters benötige um es aufzulösen bzw. zu entsperren. Leider habe ich keinerlei Daten mehr vom Vermieter um mit diesem Kontakt aufzunehmen. Auch die Wohnungsverwaltung existiert mittlerweile nicht mehr.

Was kann ich jetzt tun oder ist das Geld futsch ??


Vielen Dank schonmal im voraus

-- Editiert von Moderator am 29.07.2019 10:54

-- Thema wurde verschoben am 29.07.2019 10:54

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich verhindert die Sperre auf einem Mietkautionssparbuch, dass der MIeter während des bestehenden Mietverhältnisses ohne Kenntnis des Vermieters über das Kautionsguthaben verfügt.

Deswegen benötigt die Bank eine schriftliche Freigabe des Vermieters.

Die Freigabe sollte auch einige Jahre nach Ende des Mietverhältnis der Bank noch vorgelegt werden. Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses kann es noch Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter geben (Mietrückstände, Nebenkosten, etc. ....)

Da hier kein Kontakt mehr zu dem Vermieter mehr besteht, würde ich mich an den aktuellen Eigentümer der Wohnung wenden. Dieser Eigentümer kann evntuell die Freigabe geben. Der Bank muss das aktuelle Eigentumsverhältnis nachgewiesen werden (Kaufvertrag der Wohnung oder Kopie vom Grundbuchauszug).
Im Grundbuchauszug sind alle bisherigen Eigentümer lückenlos aufgelistet.
An diese Unterlagen kommt man nur über den bisherigen Eigentümer, hier gibt es enge datenschutzrechtliche Vorgaben.



-- Editiert von sveny80 am 29.07.2019 15:30

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Der Vermieter im Kauftionsbuch hat einen Namen, den Ort kennt man sicher noch. Dann bekommt man beim Meldeamt dessen Adresse. ??

Wo ist das Problem.

Der aktuelle Eigentümer der Wohnung wird wenig bringen, das hat nichts mit dem Grundstück zu tun-

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#3
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Der Vermieter im Kauftionsbuch hat einen Namen


Ich hatte den TE so verstanden, dass das Sparbuch auf den Namen des Mieters, und nicht auf den Namen des (ehemaligen) Vermieters ausgestellt worden ist.

Beim Einwohnermeldeamt wird man nicht so einfach die Adresse einer anderen Person herausbekommen.

Zitat:
Der aktuelle Eigentümer der Wohnung wird wenig bringen, das hat nichts mit dem Grundstück zu tun-

Mit dem Grundstück braucht er auch nichts zu tun haben. Es geht um die Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
OnkelRay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend an alle,

Zitat (von sveny80):
Zitat (von DumitruKurier):
Der Vermieter im Kauftionsbuch hat einen Namen


Ich hatte den TE so verstanden, dass das Sparbuch auf den Namen des Mieters, und nicht auf den Namen des (ehemaligen) Vermieters ausgestellt worden ist.


Das Kautionssparbuch ist ein normales Sparbuch von der Sparkasse und dort ist nur mein Name Vermerkt und keinerlei Daten des Vermieters.
Es ist nur eine 3 Monatssperre eingetragen.

Ist es möglich über die Bank nochmal an die Daten des Vermieters zu kommen ?
Leider hat der damalige Vermieter einen allerwelts Nachnamen und ich habe keinerlei Unterlagen mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Es muss ja seinerseits einen Vertrag zwischen Mieter, Vermieter und Bank gegeben haben. Meistens wird das "Verpfändungsanzeige" genannt.

Fraglich ist, ob die Unterlagen noch existieren.
Da das Konto noch besteht, sind die Chancen recht gut.
Da fragt man am Besten die Bank.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Beim Einwohnermeldeamt wird man nicht so einfach die Adresse einer anderen Person herausbekommen.


Doch, gegen Zahlung einer Gebühr geht das relativ einfach.

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