Altes Sparbuch von 1976 gefunden. Komme ich noch ans Geld

4. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.05.2020 20:45:45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Altes Sparbuch von 1976 gefunden. Komme ich noch ans Geld

Moin
Ich habe ein altes Sparbuch von meinen verstorbenen Vater gefunden. Deutsche Bank.
Die letzte Tätigkeit war eine Einzahlung von 1976 und ein Guthaben von 4302,78 DM.
Mein Vater verstarb auch 1976. Und die Jacke mit den alten Sparbuch hing jetzt die ganze Jahrzehnte im Keller.
Ist das Geld noch gültig ? Und komme ich an das Geld wenn ich mit z.b. der Geburtsurkunde zur Bank gehe ?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Ungültig wird das Sparbuch nicht, der Rechercheaufwand wird allerdings größer sein. Du wirst nicht einfach zum Schalter gehen können, um das Guthaben auszahlen zu lassen

Zudem brauchst du einen Nachweis darüber, dass du der Erbe dieses Sparbuchs bist. Gibts da noch irgendwelche Dokumente?

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

ich würde erst einmal versuchen die Zinsen nachtragen zu lassen, das müsste imho ohne Nachweis das man Erbe/Eigentümer ist gehen. Falls die Bank das macht kann man weiter sehen.

Verjährung kann übrigens nicht eingetreten sein.

Bist du denn der einzige Erbe?

Stefan

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#3
 Von 
guest-12305.05.2020 20:45:45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe sonst keine Papiere. Wir waren damals eine Erbengemeinschaft. Mutter die Hälfte und die andere Hälfte 4 Kinder und die Mutter. Ich habe aber dann das Haus übernommen. Meine Mutter ist schon länger tot und meine Geschwister wollen mir das überlassen. Die Verzichtserklärung meiner Geschwister müßte dann bestimmt auch über Notar laufen ? Und das ist dann auch wieder teuer, oder ?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Wir waren damals eine Erbengemeinschaft. Mutter die Hälfte und die andere Hälfte 4 Kinder und die Mutter. Ich habe aber dann das Haus übernommen.


Dann muss es einen Erbschein geben. Den wird man vorlegen müssen.

Zitat:
Die Verzichtserklärung meiner Geschwister müßte dann bestimmt auch über Notar laufen ?


Nein, dafür ist kein Notar erforderlich.

Gibt es denn auch einen Erbschein bezüglich Deiner Mutter?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12305.05.2020 20:45:45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der übernahme des Hauses wurde mir alles Übertragen mit Wohnrecht meiner Mutter.
Also Übertragungsvertrag, Grundbuch und Geschwister auszahlen usw.
Ein Erbschein für meine Mutter, muß ich mal nachsehen.
Werde mal alle alten Papiere rausholen. Melde mich dann.

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#6
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Ich glaube worauf die letzten Antworten hinaus wollen ist:

Nach dem Tod Deines Vaters hat Deine Mutter 50% des Sparbuchs geerbt und du und deine Geschwister wahrscheinlich die restlichen 50% unter sich aufgeteilt. Nach dem Tod der Mutter wurden ihre 50% erneut weitervererbt und unter euch Geschwistern aufgeteilt.

Das müsste man entsprechend nachweisen und der Verzicht muss dann sowohl für das Erbe des Vaters aber auch für das Erbe der Mutter aufgesetzt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12305.05.2020 20:45:45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich gefunden:
Sterbeurkunde (1976) meines Vaters (Sparbuch Besitzer).
1976 Gemeinschaftlicher Erbschein. 1/2 Mutter und 1/8 jedes KInd.
1993 Übertragungsurkunde: Erteilsübertragung und Grundstücksübertragung mit Auflassung(Wohnrecht Mutter) auf meinem Namen.
Sterbeurkunde Mutter.

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ich würde dem Tipp aus #2 folgen.
Entweder das Buch wird nachgetragen oder die Bank erklärt "Konto am ... aufgelöst".
Wenn das Konto noch existiert, dann wird man bestimmt erklären wie man an das Geld kommt. Wegen Corona sind die Banken recht entgegegenkommend und verzichten meist auf persönliches Erscheinen aller Beteiligten.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Vielleicht gilt das ja nicht mehr?
Wer das Sparbuch hat, bekommt das Geld

Ob es nun die *Bank von 1976* noch gibt, sollte herauszufinden sein. Wenn es Nachfolger der alten Bank gibt, auch.
Warum müsste man der Bank bei Vorlage des Sparbuchs nachweisen, dass man Erbe oder Teilerbe usw ist?

Zitat (von Mr.Cool):
und verzichten meist auf persönliches Erscheinen aller Beteiligten.
Wenn der Sohn mit dem Buch erscheint?

Dass die Jacke seit 45 Jahren im Keller des von dir bewohnten Hauses hing, ist für mich i-wie nicht glaubhaft. Oder es lässt weit blicken...
Zitat (von Smolle):
Ich habe sonst keine Papiere.
Zitat (von Smolle):
Das habe ich gefunden:
Hui, das ging ja schnell.

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#10
 Von 
smoerf
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vielleicht gilt das ja nicht mehr?
Wer das Sparbuch hat, bekommt das Geld.

Ganz so einfach ist das unter Umständen nicht - wenn der Kontoinhaber oder auch die nachgewiesenen Erben in den Vergangenen fast 44 Jahren eine Verlustmeldung über das Buch gemacht haben und die Bank das Buch für Kraftlos erklärt hat, gibt es eben kein Geld mehr. In diesem Fall hätte die Bank eine Ersatzurkunde ausgestellt und das alte Buch für ungültig erklärt.
Bei meiner Bank wird dann das alte Konto aufgelöst und mit einer neuen Kontonummer ein neues Buch eröffnet. Die Unterlagen zur Kraftloserklärung werden nach meinem Kenntnisstand unbefristet aufbewahrt, damit die Bank im Zweifelsfall nachweisen kann, dass sie das Geld bereits ausgezahlt bzw. auf ein neues Konto übertragen hat und nicht noch einmal Zahlung leisten muss.

Gruß
smoerf

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von smoerf):
Ganz so einfach ist das unter Umständen nicht
Genau deshalb frug ich nach.
Zitat (von smoerf):
Wenn der Kontoinhaber
Der ist 1976 gestorben.
Zitat (von smoerf):
eine Verlustmeldung über das Buch gemacht haben
Offensichtlich nicht. Die Erben nicht. Denn erst jetzt hat man im Keller die mind. 44 Jahre alte Jacke mit dem Sparbuch im Keller gefunden.

Man kann nichts von Verlust oder kraftlos oder Ersatzurkunde oder neuem Konto lesen.

Offenbar ein ganz anderer Fall.

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#12
 Von 
guest-12305.05.2020 20:45:45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok Danke
Habe wohl zu viel Info gegeben. Dachte es kommt mehr für mich raus.
Was aus einer Frage wird wenn Leute sich hier einschalten und mich als Lügner oder Asozial bezüchtigen.
Nur zur Info, die Jacke wurde von meiner Mutter in ein Papierüberzug und Mottenpulver gepackt.
In dem alten Schrank hatten wir einige alte Sachen die an Familiemitglieder erinnern. Das wurd aber jetzt aufgelöst.
Fals ihr diese Geschichte als Schulung benutzen möchtet, ok kann ich nicht mehr verhindern. Aber ich bin raus.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von guest-12305.05.2020 20:45:45):
Habe wohl zu viel Info gegeben.
Nö, meist wird zu wenig Info gegeben und man setzt dann ein mögliches (evtl. falsches )Puzzle zusammen.
Ich kann nicht lesen, dass dich jemand bezüchtigt hätte...und das mit dem Mottenpulver war eine absolut unnötige Info.

Für eine Schulung? Klasse Idee. Lass doch mal hören, was die Bank sagte--- was mit dem Sparbuch wurde...damit die Sache Hand und Fuß, Anfang und Ende hat.
:)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich kann nicht lesen, dass dich jemand bezüchtigt hätte...
.....
Zitat (von Anami):
Dass die Jacke seit 45 Jahren im Keller des von dir bewohnten Hauses hing, ist für mich i-wie nicht glaubhaft. Oder es lässt weit blicken...


Zitat (von Anami):
und das mit dem Mottenpulver war eine absolut unnötige Info.


Deine unterschwellige Unterstellung ebenfalls.

0x Hilfreiche Antwort

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