Mein Mann hat heute ein neues Konto bei der Sparkasse aufgemacht.
Ein guthaben konto wegen schlechter boni hat deswegen das schlechteste kontomodell bekommen, das heißt, zwar grundgebühr günstig,aber jeder buchungsposten am terminal etc 30 cent auch gutschriften lastschriften etc.
das er nur eine guthabenkarte hat wo er nur geld abholen kann aber nicht mit bezahlen ist ja ok, aber dass er kein online banking bekommen hat finde ich mies, denn dann würden buchungsposten nur 10 cent kosten.
ich habe das bei noch keiner bank erlebt dass man kein online banking wegen der schufa bekommt, habe ja auch shcon zig guthabenkonten gehabt aber immer online banking und ne karte zum bezahlen zwar nicht mit unterschrift aber immerhin.
ihm wurde gesagt wenn das kontoführungsverhalten die nächsten monate gut ist kann man nochmal über banking reden, was ha das mit dem führen zu tun? bei ner karte verstehe ich es ja noch.
als ich das gehört habe fand ich das daneben.
ich wollte auhc erst von der teuren commerzabnk weg da die gebühren erhoben haben, aber wenn mir das auhc so pasisert ne ich bleibe dann doch bei der commerzbank habe online und eben auch ne bezahlkarte.
Anspruch auf Online Banking?
Böse Bank?
Böse Bank?
Tja, so ist das. Man ist ja nicht auf eine Bank angewiesen, es steht Ihrem Mann frei, sich eine Bank zu suchen, wo ihm die Konditionen besser gefallen....
Aber schön, dass Sie jetzt wissen, wo Sie nicht hingehen wollen.
Die Frage ist ja, ist in dem Kontomodell überhaupt Online-Banking enthalten und - wenn ja - zu welchen Bedingungen.
Wenn man den Wortlaut der Bedingungen kennt, wird man sagen können, ob die Bank Online-Banking ohne weitere Bedingungen zur Verfügung stellen muss.
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Ja gibt es auch eine girocard ich suche mal dasmodell und verlinke es.
ich finde nur die aussage krass das man nur wegen schlechter schufa kein banking bekommt was kann man da scon anders machen als am terminal wo dann aber die buchungsposten höher sind als beim banking.
Preise
Monatspreis 2,99 Euro
Sparkassen-Card kostenfrei
weitere Sparkassen-Card 10,00 Euro
Kontoauszug über elektronische Postfach kostenfrei
Kontoauszug am Auszugsdrucker 4x monatlich* kostenfrei
jeder weitere Auszug* 0,50 Euro
Onlinebuchung z.B.: Onlineüberweisungsaufträge 0,10 Euro
beleglose Buchung z.B.: Lastschriften / Daueraufträge, Buchungen aus Kartenzahlungen - Lohn-, Gehalts- und Rentengutschriften -
Überweisungsgutschriften - Aufladen Handy-Guthaben am Geldautomaten, Buchungen am SB-Terminal 0,30 Euro
beleghafte Buchungen * z.B.: Scheckgutschriften -
Überweisungsaufträge 0,50 Euro
Barauszahlung an der Kasse 0,50 Euro
Barauszahlung am Geldautomaten 0,30 Euro
Kreditkarte (Master- oder Visacard) Standard 20,00 Euro jährlich
Kreditkarte (Master- oder Visacard) Gold 65,00 Euro jährlich
Dauerauftrag in der Filiale Einrichtung, Änderung, Aussetzen kostenfrei
Sollzinssatz für S-Dispositionskredit pro Jahr 8,95 %
Sollzinssatz für Überziehungskredit pro Jahr 8,95 %
Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen.
* Kontoauszüge, die ab dem letzten Buchungstag eines Kalendermonats nach Buchungsschnitt (ca. 20.00 Uhr) am Kontoauszugsdrucker erstellt werden, zählen rechnerisch in den Folgemonat.
Mann-oh-Mann, was ist das denn für eine Gebühren-Flut? Ist doch nicht mehr normal!!!
ZitatMann-oh-Mann, was ist das denn für eine Gebühren-Flut? Ist doch nicht mehr normal!!! :
Ich kann da jetzt auf Anhieb überhaupt nichts unnormales sehen.
Ein Anspruch auf Online-Banking dürfte nicht bestehen, da mir nicht bekannt ist, dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Daher herrscht Vertragsfreiheit, und keine Bank muss euch Online-Banking gewähren.
(Im Gegensatz zum "Konto für Jedermann", wobei das glaube ich ja auch nur eine freiwillige Selbstverpflichtung ist).
ZitatMann-oh-Mann, was ist das denn für eine Gebühren-Flut? Ist doch nicht mehr normal! :
In Zeiten von negativen Zinsen suchen dei banken sich hat andere Einnahmequellen.
Dann ist es nicht unüblich die "Jedermannkonten" preislich unattraktiv zu machen.
ZitatIm Gegensatz zum "Konto für Jedermann", wobei das glaube ich ja auch nur eine freiwillige Selbstverpflichtung ist :
Nö, nicht mehr. Das "freiwilige" hat so schecht funktioniert, das das jetzt ein gesetzlicher Anspruch ist.
Mal sehen wie lange der Gesetzgeber bei der "Abwehr mit Gebühren" zuschaut...
Ist die Gebührenliste Vertragsbestandteil?
Wenn ja, würde ich sagen, dass hier ein Anspruch auf Online-Banking besteht. Lies dir den gesamten Vertrag noch einmal genau durch.
Gruß
Shihaya
Zitat:Nö, nicht mehr. Das "freiwilige" hat so schecht funktioniert, das das jetzt ein gesetzlicher Anspruch ist.
So schlecht hatte das gar nicht funktioniert. Gerichte haben die Sparkassen (die diese Selbstverpflichtung abgegeben haben) durchaus gezwungen, Kunden zu akzeptieren.
Deswegen gab es für den deutschen Gesetzgeber keinen Grund, da nachzuhelfen, denn wenn Sparkassen eine solche Selbstverpflichtung gegenüber dem Gesetzgeber abgeben und Gerichte daraus zu Recht dann auch einen Rechtsanspruch des Verbrauchers ableiten, muss man nicht zwingend per Gesetz nachhelfen.
Letztendlich kam das auch gesetzlich verpflichtende Jedermann-Konto nun aus der EU. Vielleicht hatte so etwas in vielen anderen EU-Ländern nicht so gut funktioniert.
-- Editiert von mepeisen am 31.05.2017 12:24
ja die gebührenliste gibt es dazu.
ich lese eben dass es ein kontomodell ist und eben auch onlinebanking steht wo eben die posten auch billiger sind als wenn er das am terminal machen würde.
ich sehe keinen grund wieso man onlinebnaking verwehrt was hat das mit der schufa zu tun? man kann doch eh nur das überweisen was auf dem konto ist und nicht nach dem richten wie gut das konto in den nächsten monaten läuft.
wäre doch im sinn der bank das der kunde weniger gebühren hat wenn er eh schon kaum geld hat wegen schlechter schufa.
daher ja die frage ist das so ok oder muss das immer angeboten werden.
bei der comm.stellt sich die frage erst garnicht da ein jedermannkonto jeder bekommen kann sogar mit onlinebanking und einer bankkarte zum bezahlen nur eben nicht auf unterschrift.da gibt es auhc keine extra konten mit extra gebühren habe ja dort auch mein konto bekommen trotz nicht besonderer schufa.
und da wurde onlinebanking gleich angeboten und man wurde gefragt ob man dieses möchte da war garnicht die option schlechter kunde kein banking.
fand das etwas komisch als ermir sagte er hat kein onlnebankung und er hat das modell bekommen mit jedem posten zu bezahlen das kenne ich so nur von geschäftskonten.
Zitatich sehe keinen grund wieso man onlinebnaking verwehrt :
Einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich lesen.
Wenn man den Wortlaut der Bedingungen kennt, wird man sagen können, ob die Bank Online-Banking ohne weitere Bedingungen zur Verfügung stellen muss.
Zitatwäre doch im sinn der bank das der kunde weniger gebühren hat :
Ähm, ist das jetzt Dein Ernst???
Zitatdaher ja die frage ist das so ok oder muss das immer angeboten werden. :
Es gibt keine generelle Pflicht Onlinebanking anzubieten.
doch war mein ernst.
die bank gibt das schlechteste konto wegen schlechter schufa aber hat ein modell mit extra gebühren was den kunden ja wieder in schulden stürzen könnte da höhere gebühren auch mehr monatliche gebühr. würde es durch banking die gebühr proposten verringern wäre die monatliche gebühr auchgeringer und das risiko des nicht zahlen könnens geringer.
heute wo doch echt vorwiegend alles auf elektronischem wege funktioniert finde ich das sehr ungewöhnlich dasman banking nicht bekommt.
vertragliche vereinbaren schaue ich mal ob ich da was finde und werde es dann einfügen
Du solltest mal realisieren, das die Bank von den Gebühren lebt, es also gar nicht im Sinn der Bank ist das der Kunde weniger Gebühren hat.
Und die Argumentation, das der Kunde sich weiter in Schulden stürzen könnte wegen ein paar Buchungsposten, ist doch schon recht abenteuerlich. Diese Kontoinhaber haben in der Regel eine recht übersichtliche Anzahl von Buchungen.
Wobei das Verhalten der Bank inklusive Gebührenmodell wohl eher auf "hau ab" als auf "willkommen" ausgelegt ist.
Wo ist denn jetzt das Problem? Es steht jedem frei sich eine Bank auszusuchen. Wenn eine andere Bank bessere Konditionen bietet, geht man dort hin.
Bankkarte kam heute an, nicht wie die tante meinte eine reine guthabenkarte wo man nur am automaten abholen kann, sondern eine karte mit bezahlfunktion.
nun erkläre mir bitte einer den sinn wieso ein schlechter kunde mit schlechter schufa eine bezahlkarte bekommt aber kein onlinebanking auf grund der schufa. was das bitte für nen system....
nein die sparkasse ist in der nähe alle anderen in der stadt und daher ist es vom aufwand her einfacher.
achso nein nur weil man schlechte schufa hat hat man nicht gleich weniger posten es muss ja dennoch alles bezahlt werden.
obwohl ich nun nich weiß ob buchungsposten auhc bei bezahlung mit karte angerechnet werden oder wirklich nur buchungen.
Zitat:
nun erkläre mir bitte einer den sinn wieso ein schlechter kunde mit schlechter schufa eine bezahlkarte bekommt aber kein onlinebanking auf grund der schufa. was das bitte für nen system....
Die Bankkarte mit Bezahlfunktion sollte man unabhängig von der Sache mit Online-Banking sehen.
Bei der Zahlung mit Karte entsteht für die Bank kein Risiko, denn entweder autorisiert der Kunde sich mit der PIN und generiert dadurch eine garantierte Zahlung, da die Kontodeckung bereits im Geschäft geprüft und der Betrag "gesperrt" wird oder der Kunde zahlt eben mit Unterschrift, wobei hier die Bank berechtigt ist, die Lastschrift nicht einzulösen, wenn eben keine Kontodeckung vorhanden ist. Das Bezahlrisiko trägt in diesem Fall dann ausschließlich der Einzelhändler, der dem Kunden die Kartenzahlung anbietet, denn der gibt die Ware bei der Bezahlung mit Unterschrift heraus und muss hoffen, dass die Lastschrift dann auch wirklich eingelöst wird. Deswegen unterschreibt man auf dem Lastschriftbeleg auch immer, dass man die Bank unwiderruflich autorisiert die Adresse des Karteninhabers an das einziehende Unternehmen auszuhändigen, damit dieses im Fall der geplatzten Lastschrift überhaupt eine Chance den Kunden zu kontaktieren und somit an ihr Geld zu kommen.
Warum die Bank dem Kunden kein Online-Banking anbieten möchte, muss mit der Bank geklärt werden, jedoch seh ich erstmal keine Verpflichtung seitens der Bank allen Kunden alle Kontozugangsvarianten auch anzubieten
Ob ein Basiskonto (so sollten ja nun die ehemaligen Jedermannkonten heißen) zwingend auch als Onlinevariante zu vergünstigten Konditionen angeboten werden muss, weiß ich ich nicht. Ich meine mich zu erinnern, dass die Empfehlung für die Banken ein Einzelpreis- und ein Pauschalpreismodell vorsahen, aber an ein zwingendes Online-Modell kann ich mich nicht erinnern.
Die Schlussfolgerung, dass man allen Kunden alle Dinge aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis anbieten muss, kann ich nicht nachvollziehen, denn dann müsste man auch allen Kunden einen Dispositionskredit anbieten, da dieser auch dort aufgeführt ist und dies ist ja nun einmal unstrittig, dass man diesen nur Kunden mit der entsprechenden Bonität anbieten wird.
Zitat:
obwohl ich nun nich weiß ob buchungsposten auhc bei bezahlung mit karte angerechnet werden oder wirklich nur buchungen.
Wenn mit der Karte im Geschäft bezahlt wird, wird bei einer Einzelbepreisung ein entsprechender Buchungsposten für beleglose Buchungen zu 0,30 Cent nach der oben geposteten Preisliste abgerechnet.
Gruß
smoerf
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