Anzeige wegen Geldwäsche

8. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb503920-55
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Geldwäsche

Mal angenommen, eine Bank zeigt ihren Klienten wegen Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte an.

Konkret: Bargeldeinzahlungen.

Das Konto bestünde seit einem Jahr. Der gesamte Geldeingang beliefe sich auf ca. 4,5 Tsd., da es nur ein Zweitkonto ist.

In bar würden im Verlauf des Jahres ca. 1,5 Tsd. eingezahlt.

Der Rest wären Überweisungen, Rückzahlungen und Rückbuchungen.

Wäre das Vorgehen der Bank normal?

Dankeschön.
VG

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

wobei sollen wir denn jetzt schon wieder (bei)helfen?

Willst du die Grenzen austesten?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb503920-55
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

wobei sollen wir denn jetzt schon wieder (bei)helfen?

Willst du die Grenzen austesten?

Stefan


Der Einzige, der hier Grenzen austestet bist du. Was willst du damit erreichen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von fb503920-55):
Wäre das Vorgehen der Bank normal?

Nö, normalerweise zeigen die nur den "Verdacht auf" ... an. Wenn die also schon direkt den Verdacht weglassen, dann würde ich mir Gedanken machen und einen guten Anwalt suchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Einzige, der hier Grenzen austestet bist du.
???
Welche Grenze hab' ich denn genannt?

Du willst aber offenbar wissen, ob eine Bareinzahlung von 1500 Euro schon verdächtig ist, anders kann ich deine Frage nicht verstehen.

Falls es die besagte Anzeige aber schon gibt ist die Frage sogar am Thema vorbei. Dich sollte dann nämlich in erster Linie interessieren wie du den Vorwurf entkräften kannst, nicht aber ob die Anzeige überhaupt berechtigt war (aber ja, ist/war sie).

Anmerkung: Ich gehe mal davon aus, dass du mit "Anzeige" keine richtige Strafanzeige meinst, sondern eben nur die Meldung eines Verdachts (dazu ist die Bank verpflichtet).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb503920-55
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb503920-55):
Wäre das Vorgehen der Bank normal?

Nö, normalerweise zeigen die nur den "Verdacht auf" ... an. Wenn die also schon direkt den Verdacht weglassen, dann würde ich mir Gedanken machen und einen guten Anwalt suchen.


Danke, es handelt sich um ein polizeilisches Schreiben mit der Formulierung: "Tatvorwurf: .."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb503920-55
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Der Einzige, der hier Grenzen austestet bist du.
???
Welche Grenze hab' ich denn genannt?

Du willst aber offenbar wissen, ob eine Bareinzahlung von 1500 Euro schon verdächtig ist, anders kann ich deine Frage nicht verstehen.

Falls es die besagte Anzeige aber schon gibt ist die Frage sogar am Thema vorbei. Dich sollte dann nämlich in erster Linie interessieren wie du den Vorwurf entkräften kannst, nicht aber ob die Anzeige überhaupt berechtigt war (aber ja, ist/war sie).

Anmerkung: Ich gehe mal davon aus, dass du mit "Anzeige" keine richtige Strafanzeige meinst, sondern eben nur die Meldung eines Verdachts (dazu ist die Bank verpflichtet).

Stefan


Danke, die Anzeige gibt es schon. Es ist eine Strafanzeige. Es geht mir darum, ob dazu überhaupt Stellung bezogen werden sollte. Ich selbst habe keine Grundlage für jedwede strafbare Handlung erkannt.

Ein Teil der Beträge stammt aus dem Onlinehandel. Es ist aber zu gering, um von Steuerhinterziehung zu sprechen. Ein anderer sind die besagten Einzahlungen.

Schönen Abend.

-- Editiert von fb503920-55 am 08.02.2020 23:40

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb503920-55
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Konto ist nach wie vor freigeschaltet.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es geht mir darum, ob dazu überhaupt Stellung bezogen werden sollte. Ich selbst habe keine Grundlage für jedwede strafbare Handlung erkannt.
Hier wird das wohl auch niemand besser einschätzen können.
Weißt du denn schon was dir konkret vorgeworfen wird? (konkret soll auch heißen, um welche Zahlungen es geht)

Zitat:
Ein Teil der Beträge stammt aus dem Onlinehandel.
Was meinst du mit Onlinehandel?
Sowas wie Ebay Kleinanzeigen, oder betreibst du einen Shop? Und was verkaufst du da so?

Hattest du vielleicht irgendwelche Probleme mit einem Käufer? Wenn ja könnte sich der an die Bank gewandt haben ...

Zitat:
Ein anderer sind die besagten Einzahlungen.
Und was soll daran jetzt so ungewöhnlich sein?
Vor ein paar Jahren hab' ich ein Auto bar bezahlt (>10.000 Euro), und der Verkäufer hat das Geld dann in meinem Beisein an einem Automaten eingezahlt. Das nur mal um zu zeigen, dass 1.500 Euro absolut nichts besonders sind.

Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass das der Grund für die Anzeige ist; ich tippe eher auf die Handelsaktivitäten im Internet.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

1. Die Bank zeigt Sie nicht an. Die Bank ist verpflichtet, aufgrund gesetzlicher Regularien Verdachtsmomente zu melden.
2. Was genau wurde angezeigt? Was genau steht im Tatvorwurf?
3. Falls es sich um § 261 StGB handelt, könnten Gründe sein:
- Geld aus Drogenverkäufen
- Geld aus Diebstahl
- Geld aus Betrugsdelikten
- ... und alles, was sonst noch so im StGB zu finden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Bank zeigt Sie nicht an.
Der TS beharrt aber darauf, dass es so gewesen ist.

Gleich im ersten Beitrag steht "eine Bank zeigt ihren Klienten wegen Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte an".

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb503920-55
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Der genaue Wortlaut ist: "Tatvorwurf: Geldwäsche, Verschleierung.... Hier: Ihre Bargeldeinzahlungen..."

Die "Tatzeit" trifft nicht zu. Da wurden keine Einzahlungen vorgenommen.

Einen halben Monat vorher habe ich bei der besagten Bank zwei Unterkonten eröffnet. Ich denke, dass es damit zusammen hängt.

Vielleicht habe ich mich irgendwie verdächtig ausgedrückt, als wir über meine Geldeinkünfte gesprochen hatten...

Da es Wochenende ist, kann ich nichts Weiteres dazu dagen.

Danke ersmal.

0x Hilfreiche Antwort

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