Anzeige wegen "Verdacht auf Geldwäsche"

15. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)
Anzeige wegen "Verdacht auf Geldwäsche"

Hallo allerseits,

heute erhielt ich einen Anruf von der Kriminalpolizei. Die Bank eines Schwedischen Möbelhauses, bei der ich ein Tagesgeldkonto unterhalte hat eine Geldwäscheverdachtsanzeige gegen mich gestellt, da ich bei insgesamt 6 Überweisungen von 2010 bis 2011 dicht unter der 15.000,-Euro-Grenze geblieben bin(z. B. 14.999,-).
Nun habe ich eine Vorladung erhalten und soll mich erklären bzw. beweisen, dass es sich hier nicht um Schwarzgeld handelt.
Das tut es auch nicht, ich habe lediglich von einem zum anderen Tagesgeldkonto Beträge verschoben. Natürlich war es dumm, unter der Grenze von 15.000 Euro zu bleiben, das tue ich automatisch, weil ich der Meinung bin, dass die Beträge den Staat nichts angehen.
Außerdem habe ich eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung, muss also dem Finanzamt nichts melden.
Der Beamte war ganz nett und meinte, ich solle meine Unterlagen mitbringen und belegen, dass es sich nicht um Schwarzgeld handelt, dann würde das Verfahren vermutlich eingestellt.
Sicher werde ich auch gefragt, warum ich immer unter der 15.000,--Grenze geblieben bin.
Was könnte ich darauf antworten? Wie verhalte ich mich am besten?

Besten Dank
Sylvia

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-- Editiert Sylvia2012 am 15.08.2012 17:28

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29 Antworten
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#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Ist doch alles kein Problem, wenn da nur Verschiebung zwischen deinen Konten erfolgt. Fragt sich nur, ob es lohnt da hinzugehen, wenn der Sachverhalt so trivial ist. Zwingen kann dich keiner und die Hintergründe kann man auch als Stellungnahme schriftlich abgeben. Das bevorzuge ich im Falle von Zeugenaussagen ohnehin. Spart viel Zeit und die Diskussion um Formulierungen bleibt aus.
Warum nicht ehrlich sein und sagen "wollte nicht unnötig in irgendwelchen Daten landen". Da lächelt der Beamte nur.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo Seufz,

danke für deine Stellungnahme!
Sicher kann mich keiner zwingen, dort hinzugehen, dann wird allerdings die Anzeige auch nicht eingestellt, so habe ich den Beamten verstanden. Ansonsten wird das Ganze sogar an eine weitere Polizeibehörde weitergeleitet. Vielleicht endet es auch vor Gericht?
Wenn es auch geht, schriftlich Stellung zu nehmen, dann sollte ich das vielleicht tun?
Was mir stinkt: Wenn ich mit meinen Unterlagen: Kontoauszüge dort hinhin marschiere, kann der Beamte sehen, wie hoch mein Gesamtvermögen ist, da die Summe auf den Auszügen steht. Wer weiß, wohin diese Info geht? Aber die Idee, zu sagen, dass die Daten nicht irgendwo landen sollen, finde ich gut!

Danke
Sylvia

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Wer weiß, wohin diese Info geht?

Das Finanzamt ist immer dankbarer Abnehmer ...

Wohin die Daten letzten Endes gehen weis niemand.


Da man aber die Grenzen die bezüglich der Nichtveranlagungsbescheinigung nicht überschritten hat und immer alles ordentlich erklärt hat, sehe ich da kein Problem auf dich zukommen.



quote:
dicht unter der 15.000,-Euro-Grenze geblieben bin(z. B. 14.999,-).

Das sind natürlich die Klassiker bein denen die Banken gesetzlich verpflichtet sind zu handeln.
Die Summen sollte man sinnvoller splitten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

quote:
Zwingen kann dich keiner und die Hintergründe kann man auch als Stellungnahme schriftlich abgeben.


Wenn ich eine Stellungnahme abgebe, muss ich dann trotzdem Kontoauszüge (in Kopie) dazulegen?

quote:

Das Finanzamt ist immer dankbarer Abnehmer ...


An diese Herrschaften dachte ich auch;-).

quote:
Da man aber die Grenzen die bezüglich der Nichtveranlagungsbescheinigung nicht überschritten hat und immer alles ordentlich erklärt hat, sehe ich da kein Problem auf dich zukommen.



Gibt es denn Grenzen bei einer NV-Bescheinigung? Steuererklärungen machen ich schon seit Jahren nicht mehr, da ich ja eine NV-Bescheinigung habe.

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Wäre es vielleicht doch sinnvoll, sich noch mal mit einem entsprechenden Anwalt zu unterhalten?

LG
Sylvia

-- Editiert Sylvia2012 am 15.08.2012 22:17

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Gibt es denn Grenzen bei einer NV-Bescheinigung?

Selbstverständlich.
Eine NV-Bescheinigung hebt nicht die Grenzen zur Steuerpflicht auf oder befreit einen von der Prüfung auf Steuerpflichtigkeit.



quote:
Wäre es vielleicht doch sinnvoll, sich noch mal mit einem entsprechenden Anwalt zu unterhalten?

Das halte ich aufgrund dieses Satzes
quote:
Steuererklärungen machen ich schon seit Jahren nicht mehr, da ich ja eine NV-Bescheinigung habe.

und der geschilderten Gesamtsituation für durchaus sinnvoll.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo allerseits,

meine Rechtsschutzversicherung hatte mir eine Prüfung für einen RA versprochen und brauchte noch den Amtlichen Schuldvorwurf. Heute habe ich erfahren, dass ich keinen RA erhalte, da es hier um den § 261 StGB handelt.

Als ich am Freitag noch mal mit dem entsprechenden Polizisten telefonierte, wegen dem Dokument für die Versicherung, meinte dieser, ich brauchte wirklich kein Geld für einen RA auszugeben. Wenn ich belegen könne, dass es nur um Überweisungen von Konto zu Konto ginge, würde er dies der Staatsanwaltschaft mitteilen und dann würde die Sache eingestellt. Er habe häufig diesen Fall, bis jetzt habe er nie mehr was der Staatsanwaltschaft gehört.
Wenn ich wolle, könnte ich auch erst mal vorbeikommen, ohne eine Aussage zu machen und er würde mich auch einen Blick in die Akte werfen lassen. Dann könne ich es mir immer noch überlegen, ob ich aussagen wolle oder nicht.
Auf jeden Fall war der Polizist sehr nett.

Was mir immer noch Sorgen macht, dass ich meine Finanzen offen legen muss. Bei besagten Bank ist es noch nicht mal möglich, eine Überweisung auszudrucken. Sie erscheint nur auf dem Kontoauszug. Das bedeutet, dass der Polizist mein ganzen Vermögen sieht und später auch die Staatsanwaltschaft. Sicher geht die Info weiter ans Finanzamt?

Was würde wohl ein RA kosten für eine Beratung und einen Brief?
Ich habe schon überlegt, ob mir ein Gespräch mit einem Steuerberater vielleicht auch reichen würde?

Kann mir jemand noch einen Rat geben?

Danke
Sylvia


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wie wäre es mit schwärzen bestimmter Passagen auf den Auszügen? Im Endeffekt lässt sich über Quellensteuer und strafrechtliche Ermittlungen doch ohnehin alles aufdecken. Je früher man Bedenken ausräumt, desto schneller legt man den "Fall" zu den Akten.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

quote:
Wie wäre es mit schwärzen bestimmter Passagen auf den Auszügen?


Danke für den Tipp! Denken Sie denn, dass man das akzeptiert?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo !
Das Vergnügen hatte ich vor ein Paar Jahren auch.
Was mich wundert, warum du die Bankbelege mitbringen sollst ?
Bei mir war es so, daß die Kripo, von der Bank, die mich angezeigt hatte, bereits alle Kontobewegungen des letzten halben Jahres vorlagen.
Ich würde einen Anwalt nehmen, habe ich damals auch gemacht.
Denn am Telefon war der Kripobeamte auch sehr nett und beim Verhör ging es dann aber ganz schön zur Sache......
Mit seiner Protokolldame zusammen hat er mit mir und meiner Frau lieber und böser Beamte gespielt.....
Der Anwalt bekam komplette Akteneinsicht.
Den habe ich falscherweise erst nach dem Verhör eingeschaltet.
Erstaulich was da zu lesen war und was da alles bereits im Vorfeld abgegangen ist.
Staatsanwaltschaft war eingeschaltet.
Zollbehörde Frankfurt.
Finanzamt an meinem Wohnort.
Gewerbeamt oder Kammer, weiß nicht mehr, an meinem Wohnort. (Ich habe gar kein Gewerbe, bin stinknormaler Angestellter)
Übrigens, die angelegten Akten bei der Staatsanwaltschaft werden erst 5 Jahre später wieder vernichtet.
Also bevor man da in was reingezogen wird, sollte man besser einen fachlichen Beistand zuziehen, meine Meinung nach.
Knapp über 400 Euro hat der Fachanwalt damals gekostet.
Nachdem das Verfahren eingestellt war, habe ich der Bank die Kostennote geschickt, die sollen sich gefälligst daran beteiligen, schließlich war das ihre Schuld.
Natürlich wurde das in einem netten und bedauernden Brief abgelehnt.
Mein letztes Festgeld wird dort dieses Jahr fällig und dann sehen die von mir nie wieder auch nur noch einen Cent, das ist aber sicher.......

Gruß und viel Glück wünsche ich dir
leonardo

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 15x hilfreich)

Ach noch was.
In den Akten war auch ersichtlich, und das Gespräch protokolliert, daß die Bank bei meiner Hausbank, wo ich mein Girokonto habe, angerufen hatte und fragte, ob sie Lust hätten sich an der Geldwäscheanzeige zu beteiligen.
Die haben damals abgelehnt und dann hat das die Festgeldbank alleine durchgezogen.

leonardo

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo Leonardo,

besten Dank für deine Schilderung, sehr interessant!!! Ging es denn bei dir auch um Überweisungen knapp unter der 15.000,-Euro-Grenze?
Der Kripobeamte sagte beim ersten Telefonat, ich solle alles mitbringen, was mich entlasten könnte, also Kontoauszüge. Sie haben ja garantiert nicht die Kontoauszüge der Bank, auf deren Konto ich überwiesen habe.

Ich habe damals das gesamte Geld (es geht hier um sechs Überweisungen in der Zeit von 2010 bis 2011) von dieser Schwedischen Bank auf das Tagesgeldkonto einer anderen Bank, die höhere Zinsen gewährte, überwiesen. Ich nehme an, dass das der Grund war, mir zu schaden. Wären die Beträge eingegangen, hätte es sicher keine Meldung gegeben. Die Banken, so habe ich es verstanden, machen nur Meldung an einer bestimmte Behörde. Diese gibt es an die Staatsanwaltschaft weiter, und die entscheidet dann, ob es eine Anzeige gibt, oder nicht.


Denkst du, dass mir ein Steuerberater auch helfen könnte?

LG
Sylvia

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-- Editiert Sylvia2012 am 26.08.2012 23:27

-- Editiert Sylvia2012 am 26.08.2012 23:33

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Weiß denn jemand mit Sicherheit, ob die Staatsanwaltschaft die Daten an das Finanzamt weitergibt?

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Weiß denn jemand mit Sicherheit, ob die Staatsanwaltschaft die Daten an das Finanzamt weitergibt?

Nein, das weis niemand.
Keiner kann wissen, wie der Staatsanwalt sich eintscheidet.



quote:
Denkst du, dass mir ein Steuerberater auch helfen könnte?

Der könnte zumindest mal prüfen, ob Steuerstraftaten vorliegen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 15x hilfreich)

Ein Steuerberater kriegt wahrscheinlich keine Akteneinsicht ???
Ich habe damals einen höheren Betrag von meinem Aktiendepot zu meiner Hausbank überwiesen und dann diesen Betrag zu der Festgeldbank überwiesen.
Das allein reichte schon, daß ich verdächtig der Geldwäsche war, weil denen anscheinend der Betrag einfach zu hoch war.
Weil sie dann schon dabei waren, haben sie halt noch weitere Überweisungen auf das Festgeldkonto und das damit verbundene Tagesgeldkonto überprüft.
Ich war wirklich geschockt, daß die Banken einfach so alle Buchungen der letzten 6 Monate der Kripo zur verfügung stellten.
Anscheinend gibt es schon lange kein Bankgeheimnis mehr in der BRD.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo Leonardo,

quote:
Ein Steuerberater kriegt wahrscheinlich keine Akteneinsicht ???

Nein, die bekommt er sicher nicht, da er kein RA ist, richtig!

quote:
Ich habe damals einen höheren Betrag von meinem Aktiendepot zu meiner Hausbank überwiesen und dann diesen Betrag zu der Festgeldbank überwiesen.
Das allein reichte schon, daß ich verdächtig der Geldwäsche war, weil denen anscheinend der Betrag einfach zu hoch war.

Das ist ja ein Ding! Das verunsichert mich jetzt total. Wie soll ich mich denn in Zukunft verhalten? Große Beträge sind verdächtig, Beträge unter der 15.000.-Grenze auch. Wie soll ich mich denn beim Überweisen verhalten, ohne verdächtig zu erscheinen.

quote:
Ich war wirklich geschockt, daß die Banken einfach so alle Buchungen der letzten 6 Monate der Kripo zur Verfügung stellten.
Anscheinend gibt es schon lange kein Bankgeheimnis mehr in der BRD.


Nein, in der BRD gibt es so was nicht mehr. Wenn du hier Kapital hast, bist du der Ar....Du bist nur gut, die Staatsschulden zu bezahlen! Am besten, du lebst von der Hand in den Mund, dann wird für dich gesorgt. Menschen, die sparen sind die Dummen!

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LG und Danke
Sylvia

-- Editiert Sylvia2012 am 27.08.2012 10:42

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich habe eben mit dem Polizisten telefoniert. Ich werde ihn heute Nachmittag aufsuchen! Unterlagen nehme ich keine mit, ich werde ein grundsätzliches Gespräch mit ihm führen. Er läßt mich einen Blick in die Akte werfen. Aussagen kann ich dann später noch.
Er hat sowieso einen Gesamtkontoauszug und weiß also, wie hoch mein Gesamtvermögen ist. Ich kann es also nicht mehr verheimlichen.
Ich werde mal berichten, wie das Gespräch verlaufen ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich glaube es liegt daran, wenn man mehrere Banken hat, ist man generell verdächtig.
Da muß man dann zwangsläufig öfters hin und her überweisen.
Vielleicht soll man so gezwungen werden, alles bei der Ortssparkasse zu belassen und sich da mit den hohen Gebühren und mikriken Zinsen zu begnügen.
Zudem werben die Sparkassen ja gerne, daß sie die Wohltäter der Region und somit unersetzlich sind.
Dafür strahlen dann auch die teuersten Promis von den Plakaten.

Wie dem auch sei, ich bring auch weiterhin mein Geld da hin, wo es am meisten erwirtschaftet, das lass ich mir nicht verbieten.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

So, wollte nur kurz berichten von meiner "Vernehmung":
Der Beamte war auch noch nett, als ich ihn besuchte. Er ließ mich auch einen Blick in die Akte werfen. Die betreffende Bank hatte der Staatsanwaltschaft nur die gesamten Überweisungen, die ich getätigt habe, zur Verfügung gestellt. Also keine Gesamtvermögenssumme. Die Staatsanwaltschaft hatte auch schon beim Finanzamt über mich Informationen eingeholt, aber nur lapidare Dinge erfahren, die ihr nicht weitergeholfen haben.
Dem Beamten geht es nach seiner Aussage nun darum, dass ich belege, dass das Geld mir gehört. Also, dass es nicht aus kriminellen Geschäften stammt, oder ich als Geldwäscher mit meinem Konto für z. B. Osteuropäer agiere.
Dazu solle ich Kontoauszüge von 2008 oder 2009 vorlegen, um zu beweisen, dass das Geld schon lange in meinem Besitz ist.
Außerdem solle ich das Ganze am besten schriftlich machen. Wenn ich dies nicht möchte, nimmt er auch meine Aussage auf. Den Grund für die Transanktionen (höhere Zinsen) solle ich ebenfalls nennen.
Als Grund dafür, warum ich bei den Beträgen knapp unter 15.000,- Euro geblieben bin, habe ich ihm - wie Seufz vorschlug - gesagt, dass ich nicht wüsste, wer alles Zugang zu diesen Daten hätte. Das hat er wohl auch akzeptiert.
Was noch ganz interessant war: Der Beamte meinte, dass die Banken nicht nur bei Beträgen knapp unter 15.000,- Euro tätig werden, dies könne genauso gut geschehen, wenn jemand 5 Tage hintereinander 10.000,- Euro überweise.
Wie ich vermutet habe, meinte auch er, dass die Bank erst Meldung gemacht habe, nachdem ich das Geld auf ein anderes Konto verschoben habe. Das sei typisch. (Ich hatte ja vorher Beträge in dieser Höhe auf das Konto der besagten Bank überwiesen).

Nun überlege ich, ob ich das Ganze schriftlich machen soll, denke aber, dass es sicher besser ist, wenn der Beamte formuliert?

LG
Sylvia

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Anscheinend gibt es schon lange kein Bankgeheimnis mehr in der BRD.

Das Bankgeheimnis hat noch nie Presonen geschützt die einer strafbaren Handlung verdächtig waren...



quote:
Der Beamte meinte, dass die Banken nicht nur bei Beträgen knapp unter 15.000,- Euro tätig werden, dies könne genauso gut geschehen, wenn jemand 5 Tage hintereinander 10.000,- Euro überweise.

Korrekt.
Verdächtige Handlungen werden im Gesamt zusammenhang betrachtet. Die 15000 EUR Grenze ist nur ein Indiz.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 15x hilfreich)

Also mir kommt es so langsam vor, als ob das Banken als eine Art Racheakt praktizieren, weil man sein Geld nicht bei ihnen lässt.

Vielleicht sollte man eine Art Blackboard/InternetPranger einrichten, auf dem Banken die so was machen aufgelistet werden.

Denn die meisten Kunden kostet das nämlich so richtig Geld, weil sie wie vom Blitz getroffen zum Anwalt rennen um keinen Fehler zu machen.
Da ist dann der schöne Mehrzins mehr als futsch.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Vielleicht sollte man eine Art Blackboard/InternetPranger einrichten, auf dem Banken die so was machen aufgelistet werden.


Klar, das interessiert natürlich auch soooo viele Leute...

Die einzigen, die das interessieren wird, sind die Geldwäscher, die dann eine schöne Liste von Banken haben, die sie meiden können...

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

quote:
Vielleicht sollte man eine Art Blackboard/InternetPranger einrichten, auf dem Banken die so was machen aufgelistet werden.


Wenn du die Bank über ein Vergleichsportal wie Check.24 gefunden hast, kannst du sie bewerten, ansonsten ist es nicht so einfach; habe schon mal gegoogelt.

quote:
Klar, das interessiert natürlich auch soooo viele Leute...
Die einzigen, die das interessieren wird, sind die Geldwäscher, die dann eine schöne Liste von Banken haben, die sie meiden können...



Sicher interessiert das die Anleger. Und nicht nur Gangster. Bei mir geht es ja auch nicht um Schwarzgeld oder Geld aus kriminellen Geschäften.

Ich bin immer noch unsicher, ob ich selbst etwas aufsetzen soll, oder, ob ich den Polizisten ein Protokoll schreiben lassen soll?

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Sicher interessiert das die Anleger.


Also ich suche keine "Prangerseiten" im Internet, wenn ich irgendwo Geld anlegen möchte. Folglich wird die Besucherzahl sich vermutlich auf den Ersteller und ein paar Zufallstreffer beschränken. Oder was will man machen, 500 Foren mit Werbung dafür vollspammen?

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Heute hatte ich Post vom Finanzamt im Briefkasten, und zwar möchten sie dass ich für 2010 und 2011 die Einkommenssteuer nachmache bis zum 15.l0.
Ich nehme an, dass dies das Ergebnis der Nachfrage der Staatsanwaltschaft ist.

Bis jetzt war ich noch nicht wieder bei der Polizei. Ich möchte nun doch einen Steuerprüfer für die Einkommenssteuer nehmen. Der kann mir vielleicht auch einen Tipp für die Polizei geben.

Wie kann ich einen guten Steuerprüfer finden. Einen, der nicht nur fürs Finanzamt ist, sondern auch für den Steuerzahler. Ich kenne niemand, den ich danach fragen kann.

Gruß
Sylvia


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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Mit Deiner Vermutung liegst Du vermutlich sehr richtig.

IMO ist auch die Sache bei Polizei und Staatsanwaltschaft erstmal durch. Allerdings mit dem Ergebnis, dass sich jetzt das Finanzamt dafür interessiert, ob Du nicht doch Einkünfte aus Kapitalvermögen hättest erklären müssen.

Such Dir einen brauchbaren Steuerberater und kläre ihn über Dein Vermögen und die Erträge auf. Der Steuerberater kann Dir relativ einfach ausrechnen ob, und wenn ja wieviel Du Steuern hättest zahlen müssen. Im günstigsten Fall hast Du mit der Abgeltungssteur Deiner (Steuer)Plicht schon mehr als Genüge getan.
Der Steuerberater wird nicht "im Sinne des Finanzamts" handeln, darf Dir aber auch nicht bei der Steuerhinterziehung behilflich sein.

Übrigens gilt sogar für Steuerprüfer (die IMO immer vom Finanzamt kommen), dass sie nach Sachlage auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen prüfen. Tipps zur Steuerminimierung sollte man aber von diesem Personenkreis nicht erwarten.

VG
Roland



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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, das regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

[i]Die"

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo Roland-S,

besten Dank für dein Statement.


Ich war gestern bei einem RA und Steuerberater. Dieser hat mir ausgerechnet, dass ich nicht über die Freibeträge komme und somit meine NV-Bescheinigung wahrscheinlich sogar behalten kann.
Die Sache mit der Polizei sei eine Lappalie und er wundere sich, dass so etwas zu Anzeige käme. Ich solle einfach sagen oder schreiben, wie es war und den gewünschten Kontoauszug mitgeben. Das habe ich gestern noch per E-Mail getan.
Ich hoffe, dass das Ganze für mich jetzt erledigt ist.

Danke noch mal an alle, die mich unterstützt haben!

LG
Sylvia


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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Freigeist1978
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Also mir kommt es so langsam vor, als ob das Banken als eine Art Racheakt praktizieren, weil man sein Geld nicht bei ihnen lässt.

Vielleicht sollte man eine Art Blackboard/InternetPranger einrichten, auf dem Banken die so was machen aufgelistet werden.


Hallo,

dir ist aber schon bewußt, dass diese Vorgänge heute größtenteils automatisiert ablaufen und die Banken unabhängig vom Betrag (die 15.000 Grenze gibt es schön länger nicht mehr) verpflichtet sind, solche Verdachtsmeldungen anzufertigen?

Also bevor wieder der polemische "an den Pranger mit xyz" Hammer rausgeholt wird, sollte man sich eingehender dazu informieren. Gerade dann, wenn man zu einem Thema auch noch einen Kommentar loswerden muss.

Egal, ob nun Banken oder sonstwer gemeint ist, schadet solch eine Stammtischpolemik dem Niveau des Forums.

Grüße

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2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

quote:
dir ist aber schon bewußt, dass diese Vorgänge heute größtenteils automatisiert ablaufen und die Banken unabhängig vom Betrag (die 15.000 Grenze gibt es schön länger nicht mehr) verpflichtet sind, solche Verdachtsmeldungen anzufertigen?
Also bevor wieder der polemische "an den Pranger mit xyz" Hammer rausgeholt wird, sollte man sich eingehender dazu informieren. Gerade dann, wenn man zu einem Thema auch noch einen Kommentar loswerden muss.


Leider deckt sich Ihr Beitrag nicht mit dem, was mir der Polizist gesagt hat. Danach gibt es keinen Automatismus vom Melden an die Steuerbehörde, sondern eine Revisionabteilung tut dies. Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen. Wenn Sie Recht hätten, hätten andere Banken in meinem Fall ebenfalls Meldung machen müssen. Ich bin auch überzeugt, dass es damit zu tun hatte, dass ich mein Geld von dieser Schweden-Bank abgezogen habe. Denn beim Aufbuchen der gleichen Beträge gab es keine Meldung. Der Beamte meinte auch, eine Bank, die ihren Kunden schon jahrelang kennt, wird sicher keine solche Meldung machen. Ich gehöre außerdem nicht zu denen, die ständig auf Banken herumhacken, nur, diese Bank ist für mich erledigt und ich kann nur vor ihr warnen.

Gruß
Sylvia

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2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich hatte der Bank noch mal einen bösen Brief geschrieben mit der Rechnung des Steuerberaters , um die 250,- Euro, und der Bitte um Begleichung. Natürlich war die Reaktion gleich Null, was ich nicht anders erwartet hatte.

Heute erhielt ich ein Mail der Bank, mit der Bitte, sie bei einem bestimmten Portal zu bewerten. Jeder Kunde bekommt so was automatisch, das Konto besteht ja noch, da noch Zinsen gutgeschrieben werden müssen.

Das ist meine Chance, endlich Rache zu nehmen.

Wer auch mal seine Bank bewerten möchte, hier der Link:
http://www.bankingcheck.de/bewerten

LG
Sylvia

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-- Editiert Sylvia2012 am 26.11.2012 17:59

-- Editiert Sylvia2012 am 26.11.2012 18:00

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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