Aufwdgs-ersatz Anschriftermittlg.+Rücklastschrift

28. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)
Aufwdgs-ersatz Anschriftermittlg.+Rücklastschrift

Hallo Forengemeinde,

es geht mal wieder um meinen Sohn, die letzten Aktivitäten sind hier beschrieben:
Sohn macht Schulden...

Nun habe ich dazu eine weitere Frage, die besser hier aufgehoben ist.
Mindestens seit Oktober 2013 erhebt die Bank Aufwendungsersatz für nicht eingelöste Lastschriften auf dem Konto meines Sohnes. Jedes Mal 0,61 €, etwa 8x pro Monat. Grund ist, dass auf dem Konto keine Deckung vorhanden ist, er hat ja keinerlei Einkünfte etc.
Auf diese Art und Weise gerät natürlich das Konto immer weiter ins Minus.
Was ich daran nicht verstehe, ist dass diese 0,61 € mit folgendem Text versehen sind:

quote:
Aufwendungsersatz, Benachricht.Entgelt Rücklastschrift

Verständlich war es im Oktober und auch noch im November 2013, als er per Post über die nichteingelösten Lastschriften informiert wurde. Seit er jedoch seine Wohnung aufgegeben hat und die Sparkasse (nach einem Anruf bei mir) auch weiß, dass er derzeit wohnungslos und selbst für mich nicht erreichbar ist, kann er ja nicht mehr per Post benachrichtigt werden. Die Sparkasse hat selbst schon im Dezember einmal 5,00 € und einmal 15,00 € Gebühren für eine (erfolglose) Anschriftenermittlung in Rechnung gestellt, er kann also definitiv nicht benachrichtigt werden. Trotzdem wird weiter munter dieses Entgelt von der Sparkasse eingezogen.
Ist das rechtens?
Ich will hier auf keinen Fall meinen Sohn und seine Art zu leben und mit Gläubigern etc. umzugehen in Schutz nehmen. Ich werde auch selbst nichts bezüglich dieser Gebühren unternehmen.
Mich interessiert nur, ob die Vorgehensweise der Sparkasse rechtens ist in Bezug auf:
- Benachrichtigungsentgelte, wenn gar nicht benachrichtigt wird/werden kann
- 2x Entgelt für Anschriftenermittlung (gesamt 20 €), wenn bereits bekannt ist, dass er nirgendwo mehr gemeldet, einfach untergetaucht ist.

Letztendlich wird wahrscheinlich auch die Sparkasse auf diesen Kosten sitzenbleiben, wenn er nicht irgendwann wieder auftaucht.

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich sind die Gebühren der Bank gerechtfertigt, da durch der Bank durch Lastschriftrückgaben ein erhöhter Dispositionsaufwand entsteht. Dieses Entgelt ist auch in den AGB's bzw. dem Preisleistungs-Verzeichnis festgelegt.

Desweiteren kann die Bank bereits die EUR 0,61 für diesen erhöhten Aufwand, der ja schuldhaft durch den Kontoinhaber verursacht wurde, da dieser für Deckung zu sorgen hat, wurde. Desweiteren ist die Gebühr von EUR 0,61 für eine Rückgabe m. D. sogar unter dem Branchendurchschnitt. Einige Banken verlangen da gerne bis zu EUR 3,00 pro Lastschrift.

Die Adressnachforschungen sind auch defintiv angemessen, da die Bank alle zumutbaren Schritte unternehmen muss, den Kontoinhaber über die Kontobewegungen zu unterrichten. Die Gebühren dafür darf die Bank natürlich in Rechnung stellen. Eine Aussage eines Angehörigen, dass der Kontoinhaber "untergetaucht" kann die Bank nicht einfach hinnehmen. Erst wenn Adressnachforschungen und sonstige zumutbare Versuche der Kontakaufnahme erfolgt sind hat die Bank ihre Pflichten erfüllt.

Grüße
PP

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Desweiteren ist die Gebühr von EUR 0,61 für eine Rückgabe m. D. sogar unter dem Branchendurchschnitt. Einige Banken verlangen da gerne bis zu EUR 3,00 pro Lastschrift.

Man muss die Rücklastschriftgebühr, die die auftraggebenden Bank dem Gläubiger in Rechnung stellt (und wofür 3€ die eigentliche Grundlage sind, da die Banken das untereinander berechnen) von derjenigen, die die Bank des Schuldners ebend ihm in Rechnung stellt, trennen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.789 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen