Auswandern - aber noch Darlehen in Deutschland

23. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Piao
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auswandern - aber noch Darlehen in Deutschland

Hallo,

mein Mann und ich haben gemeinsam zwei Darlehen (von Kfw und Hausbank) aufgenommen. Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit und mein Mann die neuseeländische. Wir werden wegen des neuen Jobs auswandern und haben vor, das Haus zu vermieten. Ich denke, dass es bei uns nicht so schwierig ist, einen Mieter zu finden. Unsere Darlehen werden dann durch die Miete finanziert.

Wird die Bank bzw. KfW meinem Mann erlauben, ins Ausland zu ziehen, obwohl er in Deutschland die Darlehen noch zurück bezahlen muss?

Wie ist hier die Rechtslage? Und welche Möglichkeit besteht?

Danke schon mal für die Antwort.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zuerst einmal seid ihr freie Menschen und könnt selbstverständlich unziehen.
Ob die Gläubiger dies zur Rechtfertigung einer Kreditkündigung nehmen kann erfragt ihr bei der Bank oder schaut im Vertrag nach.

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#2
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Verstehe nicht wirklich das Problem hierbei... Man kann ja nach Neuseeland ziehen und seine Darlehen von dort bedienen. Einfach weiter zahlen.

Internet ist auch in Neuseeland verfügbar. Wenn nicht, Dann immer Guthaben auf deutschem Konto belassen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Piao):
Wird die Bank bzw. KfW meinem Mann erlauben, ins Ausland zu ziehen,

Er benötigt keine Erlaubnis, es kann von der Bank auch nicht verboten werden.


Man sollte aber mal die vertraglichen Vereinbarungen lesen, was dort zu dem Thema steht.
Denn sonst ist das Haus schneller weg als man denkt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Solange du bezahlst wird kein Hahn nach krähen.
Probleme kann es vllt machen als Ausländer ein Zahlungsverkehrskonto zu bekommen auf dem die Gelder eingehen und abgebucht werden können. Das bieten nicht alle Institute an.

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#5
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Einfach am Haus eine Briefkasten lassen und von Freunden ab und zu leeren lassen. Aber warum sollte die Bank schreiben wenn man die Raten zahlt. Es kann eine Klausel geben das man es melden muss wenn man wegzieht und sich die "Sicherheit" verschlechtert könnte der Kredit gekündigt werden. Die Bank kann schlecht vollstrecken wenn man nichts zustellen kann, das ist wesentlich schlechter für die Bank

Vertrag lesen !

Ein deutscher Job mit Kündigungschutz ist mehr wert als eine kiwi Job mit Hire and Fire,

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Einfach am Haus eine Briefkasten lassen und von Freunden ab und zu leeren lassen.

Wieso denn? Wieso sollte man die neue Adresse verheimlichen und so umständlich, noch zudem risikobehaftet, Post umleiten?

Zitat:
Die Bank kann schlecht vollstrecken wenn man nichts zustellen kann, das ist wesentlich schlechter für die Bank

Doch, kann sie durchaus. Es ist halt etwas langwieriger über öffentliche Aushänge zu klagen.

Wer bei so etwas nicht von Anfang an mit offenen Karten spielt, der manövriert sich nur in Probleme. Ich muss manchmal staunen, wieso in Foren solche teils unsinnigen Vorschläge passieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

dennoch sei erwähnt, dass eine Bank grundsätzlich einen (Immobilien-)Darlehensvertrag bei einem klassischen Ratenkredit grdsl. nur aus wichtigem Grund kündigen kann.

Ein solcher wichtiger Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn

- Raten nicht bedient wurden und der Schuldner nach Mahnungen mit angemessener Fristsetzung mit mehr als 2 Raten, jedoch mind. 2,5 % der Kreditsumme im Rückstand ist.
- eine nachweisbare, wesentliche und nachhaltige Verschlechterung der Bonität eingetreten ist.
- eine Tatsache eingetreten ist, die eine Auferhaltung der Geschäftsverbindung aus rechtlichen Gründen nicht mehr gestattet und diese Tatsache dem Schuldner zurechenbar ist. (bspw. Umzug in sanktioniertes Land)

In der Praxis wird die Bank, nichtzuletzt dem Unternehmer- und Gewinngedanken geschuldet, jedoch in der Regel keine Kündigung in Betracht ziehen, so lange das Darlehen ordnungsgemäß bedient wird.

Anders sieht es bei laufenden Krediten ohne fixierte Laufzeit aus (bspw. Dispo- bzw. Kontokorrentkredit, Kreditkartenlimit). Hier ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Bank im Falle des Umzuges in das Ausland (vor allem Non-EU-Länder) diese ordentlich unter angemessener Fristsetzung oder auch in Einzelfällen außerordentlich per sofort kündigt, was wieder unter gewissen Umständen möglich ist. Eine Verlegung des Gehaltskontos oder das Ausbleiben von Gehaltszahlungen ist ein klassischer Grund.

Daher kann ich mich hier nur dem User mepeisen anschließen und dazu raten, mit offenen Karten gegenüber der Bank zu spielen, dann gibt es in aller Regel auch keine Probleme.


Grüße
PP

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Eine Verlegung des Gehaltskontos oder das Ausbleiben von Gehaltszahlungen ist ein klassischer Grund.

Ja und nein. Vielleicht einige Hintergründe: Wenn regelmäßig Geldeingänge von außerhalb zu erwarten sind und man der Bank von Anfang an den Arbeitsvertrag u.ä., sowie den Mietvertrag nachweist, dann fällt dieser Grund durchaus in Teilen wieder weg. Denn im Endeffekt gibt es nur zwei Kriterien, die eine zentrale Rolle spielen:
A) Gibt es ausreichende und regelmäßige Einkünfte
B) Wie gut sind diese Einkünfte abgesichert

Es gibt aber auch genug Urteile, wo der Wechsel einer Arbeitsstelle bzw. die Probezeit alleine keinen ausreichenden Grund darstellt. Denn man muss immer die Gesamtsituation abwägen und neue Einnahmequellen (Vermietung) und geringere Ausgaben (Lebenshaltung) können sich durchaus aufwiegen.

Es kann beispielsweise sein, dass das Haus nur schwer vermietbar ist, weil in der Gegend viel frei steht. Das weiß eine Bank bzw. bekommt es raus. Dann kann es passieren, dass das Haus mal ein halbes Jahr freisteht ohne Mieteinkunft. Somit wäre die Mieteinkunft kaum etwas Wert.

In einer Gegend, wo aber jedes Haus nur einen Tag frei steht wegen der hohen Nachfrage, wird eine Bank die Mieteinkunft sehr viel eher als gesichert ansehen.

Ich wiederhole mich gerne: Man tut gut daran, mit der Bank zu sprechen und den Zeitplan zu offenbaren, sowie ggf. auch den Mietvertrag mit den neuen Mietern und den neuen Arbeitsvertrag vorzulegen. Sowie abzusprechen und sich schriftlich bestätigen zu lassen, wie viel Geld man monatlich auf dem "alten" Konto belassen sollte, damit die Bank kein Problem sieht.

-- Editiert von mepeisen am 26.10.2017 08:09

Signatur:

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