Auszahlung an "Fremde"

4. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 65x hilfreich)
Auszahlung an "Fremde"

Die Mutter meiner Freundin hat richtige Sorgen und weiß leider nicht so recht was sie machen soll.

Die Mutter lebt auf einem Dorf und ist bei der Volksbank. Dort kennt man halt jeden.

Hier das Problem:
Die Mutter hat mit ihrem Mann ein gemeinsames Konto. Die andere Tochter steckt in finanziellen Problemen und hat schon das eine oder andere Mal das Konto leer geräumt.
Die Bank hat der Mutter geraten, die Karten zu sperren und hat die Anweisung, nur Geld an die Mutter auszuzahlen.
Bis lang ging das gut.
Nun hat die andere Tochter direkt am Schalter abgehoben, die Beraterin war ist im Urlaub und wusste angeblich nichts von den Vereinbarungen und das das Geld unter Fadenscheinigen Ausreden das Geld abgehoben.

Nun war die Mutter dort und hat es heute mitbekommen was abgelaufen ist und bekam eben die Info, das die Bankangestellt nichts von Vereinbarungen wusste. NUn steht die Mutter da und weiß nicht, was sie machen soll, wie die rechtlichen Schritte aussehen, wer die Verantwortung trägt etc.

Die Mutter scheut sich davor, die andere Tochter anzuzeigen.

Gibt es Möglichkeiten, das man die Bankangestellte dafür verantwortlich zu machen bzw die Bank?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
das man die Bankangestellte dafür verantwortlich zu machen bzw die Bank?


Eher wohl letzteres. Die Bank muß sich fehlerhaftes Handeln ihrer Angestellten zurechnen lassen.

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#2
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 65x hilfreich)

Danke. Aber was heißt das genau?

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#3
 Von 
guest-12307.11.2010 10:52:26
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 53x hilfreich)

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1828x hilfreich)

Pikowitzchen, lass den Alkohol, hör´auf den Arzt oder such Dir endlich eine Arbeit.
Das Saufen auf Kosten der Steuerzahler macht offensichtlich mordsmäßigen Spaß.

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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

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#5
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 65x hilfreich)

Wo befindet sich denn dieses "lang" genau?
6 Monate

Kamm sich denn Geld eigentlich selbst abheben?
Das Geld nicht, aber die andere Tochter hat Ausreden benutzt um an das Geld zu kommen

Die Bank muß sich fehlerhaftes Handeln ihrer Angestellten zurechnen lassen.
Liegt ein solches denn überhaupt vor?

Wenn aber jeder an das Geld kommt, wo ist denn da die Sicherheit?

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#6
 Von 
guest-12307.11.2010 10:52:26
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 65x hilfreich)

Eine ec-Karte oder eine Kontovollmacht hat die Schwester aber nicht zufällig vorgelegt?

Weder noch!!!!!!! Man kennt sie eben als Tochter und alle leben auf dem Land.... Da kennt man sich bzw. die Kundschaft.

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Fakt ist aber, das dies nicht der erste Vorfall ist. nd as dem Grund wurde ja eigentlich gehandelt. Aber wenn eine Vetretung aus eine andern Filliale kommt und Geld einfach auszahlt OHNE Vollmacht und Geltkarte bzw EC Karte handelt sie meiner Meinung nach grob Fahrlässig!

-- Editiert am 04.11.2010 17:18

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50241 Beiträge, 17587x hilfreich)

Die Auszahlung des geldes an Die Tochter ohne dass diese eine Vollmacht hatte, begründet einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank. Die Bank ihrerseits wird dann versuchen, das Geld von der Tochter zurückzuholen. Außerdem ist wohl damit zu rechnen, dass die Bank in dem Fall eine Strafanzeige gegen die Tochter stellen wird, denn nach meiner Auffassung erfüllt das Verhalten der Tochter den Straftatbestand des Betruges.

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#9
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 65x hilfreich)

Ok, danke für die Antwort, diese ist sehr hilfreich!

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#10
 Von 
guest-12307.11.2010 10:52:26
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 53x hilfreich)

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#11
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 65x hilfreich)

Na ja, es könnte auch betteln gewesen sein, das wäre dann straflos, würde aber auch keinen Rückforderungsanspruch begründen, da die Hingabe des Geldes dann als Schenkung zu werten wäre

Das ist nicht dein ernst?
Dann gehe ich das nächste mal bei deiner Bank hin, bettel dann auch mal und die zahlen mir dann Geld aus...... Dann kann ich nur sagen, danke für die Schenkung.......


Wer OHNE Erlaubnis/Vollmacht Geld vo der Bank abhebt, handelt GROB Fahrlässig!
Dann brauche ich auch keine Bank mehr, wenn sich jeder an meinem Konto bedienen könnte!



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#12
 Von 
guest-12307.11.2010 10:52:26
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 53x hilfreich)

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#13
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 65x hilfreich)

Sorry, deine Aussagen helfen mir leider nicht weiter und würde in eine Endlosdiskusion enden.....
Außerdem werden dadurch die Fakten außer Acht gelassen... Ich habe lediglich ein Beispiel gegeben......

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