Hallo!
Meine Frau und Ich wollen zum Kauf eines Hauses ein Bauspardarlehen abschliessen. In den AGB der Deutschen Bank steht eine Kontoführungsgebühr für das Bauspardarlehen drin.
Wie kann man sich in Bezug auf das BGH Urteil verhalten?
Gruß
joe
BGH Urteil: Keine Kontoführungsgebühr
4. August 2011
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Frage vom 4. August 2011 | 17:37
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 58x hilfreich)
BGH Urteil: Keine Kontoführungsgebühr
Böse Bank?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 5. August 2011 | 22:02
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
quote:
Meine Frau und Ich wollen zum Kauf eines Hauses ein Bauspardarlehen abschliessen
Sollte es nicht eher ein Bausparvertrag werden?
Oder ist er schon zuteilungsreif?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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#3
Antwort vom 5. August 2011 | 23:34
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 58x hilfreich)
das sogenannte optimobaudarlehen
http://www.deutsche-bank.de/pbc/pk-bausparen_baufinanzierung-optimobaudarlehen.html
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