Hallo,
meine Bank hat mir Anfang Februar die jährlich anfallende Kartengebühr für 2023 abgeknöpft (2 Karten für je 6 Euro).
Jetzt kündige ich das Konto aber zu Ende Februar.
Hab ich das Recht auf eine Rückzahlung der Kartengebühr für die nicht mehr "genutzten" 10 Monate?
Bank ist Sparkasse Paderborn-Detmold, falls sich jemand die AGBs, Preislisten, oder so, von dort ansehen will (Ich hab dazu nichts gefunden).
-- Editiert von Moderator topic am 5. Februar 2023 20:46
-- Thema wurde verschoben am 5. Februar 2023 20:46
Bank, Kartengebühr für 1 Jahr im vorraus, Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung?
Böse Bank?
Böse Bank?
ZitatIch hab dazu nichts gefunden :
Gleich wohl kann dazu was in den vertraglichen Vereinbarungen finden.
ZitatBank ist Sparkasse Paderborn-Detmold, falls sich jemand die AGBs, Preislisten, oder so, von dort ansehen will :
In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten. Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
Ich habe eine alte Preisliste gefunden, die zu meinem Alt Tarif passt:
Zitat:Diese Preise (monatlich) gelten für Karten, wenn sie nicht in den Giro-Servicepaketen enthalten sind.
Die Preisbelastung erfolgt jährlich im Voraus.
SparkassenCard 0,50 €
Quelle:
https://web.archive.org/web/20170315160641/https://www.sparkasse-paderborn-detmold.de/content/dam/myif/spk-paderborn-detmold/work/dokumente/pdf/preise-leistungen/preisaushang.pdf
Was meint ihr besteht die Chance auf eine Rückzahlung der nicht genutzten Monate?
-- Editiert von User am 4. Februar 2023 23:02
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn eine monatliche Abrechnung vertraglich vereinbart ist, dann wären die "unverbrauchten" Monate durchaus zu erstatten.
Ist die Bank ein Verein oder warum sind wir hier im Vereinsrecht ?
Außerdem, die zitierte Preisliste von 2017 ist sicher auch nicht mehr aktuell.
Ob die Karte jederzeit fristlos gekündigt werden konnte, ergibt sich daraus auch nicht.
-- Editiert von User am 5. Februar 2023 12:33
Zitat:Ist die Bank ein Verein oder warum sind wir hier im Vereinsrecht ?
Mist, hab mich da beim eröffnen verklickt, sollte natürlich in "Vertragsrecht" landen.
Vielleicht kanns ja ein Mod oder so da rein schieben.
Meiner Meinung nach kommt es drauf an: wenn hiermit weitere Serviceleistungen verbunden sind wie Kontoauszüge, Abrechnung o.ä. kann es sein, dass sie einen anteiligen Erstattungsanspruch haben.
Wenn nicht, die Positionen bspw. sowieso extra berechnet werden. Vereinfacht also der Bank keine Aufwendungen durch die Kündigung erspart bleiben, sieht es eher mau aus.
Viel Glück hier beim erstreiten der 4 - 5 Euro!
Gerad mal darüber gestolpert:
https://www.stern.de/wirtschaft/geld/gebuehren-banken-muessen-kartengebuehr-bei-kuendigung-erstatten-3814686.html
Und zum Thema "die paar Euro".
Hätte meine SPK nicht einfach so aus heiterem Himmel die Gebühren verdreifacht, wär ich sicher Kunde geblieben.
Und aus dem Grund fordere ich natürlich alles was mir zusteht.
ZitatGerad mal darüber gestolpert: :
https://www.stern.de/wirtschaft/geld/gebuehren-banken-muessen-kartengebuehr-bei-kuendigung-erstatten-3814686.html
Nunja der Artikel ist 22 Jahre alt.
Es ist davon auszugehen, dass die Banken den dem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt nicht mehr in ihren Vertragsbestimmungen drin haben....
Dennoch: viel Erfolg!
Hat alles geklappt.
Die Kartengebühr für die ungenutzte Zeit wurde mir erstattet.
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