Bank, Kartengebühr für 1 Jahr im vorraus, Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung?

4. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
wedok
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank, Kartengebühr für 1 Jahr im vorraus, Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung?

Hallo,

meine Bank hat mir Anfang Februar die jährlich anfallende Kartengebühr für 2023 abgeknöpft (2 Karten für je 6 Euro).
Jetzt kündige ich das Konto aber zu Ende Februar.
Hab ich das Recht auf eine Rückzahlung der Kartengebühr für die nicht mehr "genutzten" 10 Monate?
Bank ist Sparkasse Paderborn-Detmold, falls sich jemand die AGBs, Preislisten, oder so, von dort ansehen will (Ich hab dazu nichts gefunden).

-- Editiert von Moderator topic am 5. Februar 2023 20:46

-- Thema wurde verschoben am 5. Februar 2023 20:46

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von wedok):
Ich hab dazu nichts gefunden

Gleich wohl kann dazu was in den vertraglichen Vereinbarungen finden.



Zitat (von wedok):
Bank ist Sparkasse Paderborn-Detmold, falls sich jemand die AGBs, Preislisten, oder so, von dort ansehen will

In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten. Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wedok
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine alte Preisliste gefunden, die zu meinem Alt Tarif passt:

Zitat:
Diese Preise (monatlich) gelten für Karten, wenn sie nicht in den Giro-Servicepaketen enthalten sind.
Die Preisbelastung erfolgt jährlich im Voraus.
SparkassenCard 0,50 €




Quelle:
https://web.archive.org/web/20170315160641/https://www.sparkasse-paderborn-detmold.de/content/dam/myif/spk-paderborn-detmold/work/dokumente/pdf/preise-leistungen/preisaushang.pdf

Was meint ihr besteht die Chance auf eine Rückzahlung der nicht genutzten Monate?

-- Editiert von User am 4. Februar 2023 23:02

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Wenn eine monatliche Abrechnung vertraglich vereinbart ist, dann wären die "unverbrauchten" Monate durchaus zu erstatten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Ist die Bank ein Verein oder warum sind wir hier im Vereinsrecht ?

Außerdem, die zitierte Preisliste von 2017 ist sicher auch nicht mehr aktuell.
Ob die Karte jederzeit fristlos gekündigt werden konnte, ergibt sich daraus auch nicht.

-- Editiert von User am 5. Februar 2023 12:33

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wedok
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ist die Bank ein Verein oder warum sind wir hier im Vereinsrecht ?

Mist, hab mich da beim eröffnen verklickt, sollte natürlich in "Vertragsrecht" landen.
Vielleicht kanns ja ein Mod oder so da rein schieben. :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Meiner Meinung nach kommt es drauf an: wenn hiermit weitere Serviceleistungen verbunden sind wie Kontoauszüge, Abrechnung o.ä. kann es sein, dass sie einen anteiligen Erstattungsanspruch haben.

Wenn nicht, die Positionen bspw. sowieso extra berechnet werden. Vereinfacht also der Bank keine Aufwendungen durch die Kündigung erspart bleiben, sieht es eher mau aus.

Viel Glück hier beim erstreiten der 4 - 5 Euro!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wedok
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Gerad mal darüber gestolpert:
https://www.stern.de/wirtschaft/geld/gebuehren-banken-muessen-kartengebuehr-bei-kuendigung-erstatten-3814686.html

Und zum Thema "die paar Euro".
Hätte meine SPK nicht einfach so aus heiterem Himmel die Gebühren verdreifacht, wär ich sicher Kunde geblieben.
Und aus dem Grund fordere ich natürlich alles was mir zusteht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von wedok):
Gerad mal darüber gestolpert:
https://www.stern.de/wirtschaft/geld/gebuehren-banken-muessen-kartengebuehr-bei-kuendigung-erstatten-3814686.html

Nunja der Artikel ist 22 Jahre alt.
Es ist davon auszugehen, dass die Banken den dem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt nicht mehr in ihren Vertragsbestimmungen drin haben....

Dennoch: viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wedok
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat alles geklappt.
Die Kartengebühr für die ungenutzte Zeit wurde mir erstattet. :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.827 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen