Bank Konto Fristlos Kündigen trotz Pfändung möglich ?

25. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank Konto Fristlos Kündigen trotz Pfändung möglich ?

Moin,

Mal ne Frage, kann man ein konto Kündigen obwohl da Pfändung drauf sind

Ich denke ja oder ? nur weil da Pfändung drauf sind, ist man doch nicht verpflichtet bei der Bank zu bleiben oder ?

Meine Freundin war gerade bei der Haspa und wollte ihr konto Auflösen mit sofortiger Wirkung, die am Schalter meinten aber, ne solange Pfändungen drauf sind dürfen sie das Konto nicht Kündigen. Ist das so Rechtens ?

Hab das Gefühl die am Schalter haben mal wieder keine Ahnung.

Es handelt sich um kein P-Konto

Hat da jemand Paragrafen für mich oder kennt sich da aus ?

Viele Grüße

-- Editiert von Micha258 am 25.08.2020 10:05

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Kündigen dürfte grundsätzlich möglich sein. Nur wohl eher nicht fristlos.

Ist denn das Konto außerdem noch im Minus? Dann dürfte die Bank vor der Kündigung wohl auf Ausgleich der Schulden ggü. der Bank bestehen, bevor sie bereit ist das Konto aufzulösen

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#2
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Kündigen dürfte grundsätzlich möglich sein. Nur wohl eher nicht fristlos.

Ist denn das Konto außerdem noch im Minus? Dann dürfte die Bank vor der Kündigung wohl auf Ausgleich der Schulden ggü. der Bank bestehen, bevor sie bereit ist das Konto aufzulösen


Das Konto wurde Heute ausgeglichen und im Gegenzug wollte sie Kündigen, Fristlos. da meinte die Dame am Schalter das geht nicht, blöd nur das meine Freundin erwähnt hat das am Freitag auf dieses Konto 960€ drauf gehen aus einer Nachzahlung von Elterngeld.

Hier Lese ich zb raus das es gehen sollte....

https://www.iww.de/ve/archiv/schuldnertaktik-durchkreuzen-vorsicht-wenn-der-schuldner-nach-der-pfaendung-sein-konto-aufloest-und-ein-neues-eroeffnet-f43988

-- Editiert von Micha258 am 25.08.2020 12:10

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#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Grundsätzlich ist es möglich.
Sollte in den Geschäftsbedingungen der Bank oder in den Vertragsunterlagen hinsichtlich des bestehenden Kontos vereinbart worden sein, dass dies nicht der Fall ist, sind Sie auch hierdran gebunden.

Darüber hinaus erschließt sich mir der Sinn nicht.
Dieses Unterfangen verursacht nur weitere Vollstreckungskosten.

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#4
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Grundsätzlich ist es möglich.
Sollte in den Geschäftsbedingungen der Bank oder in den Vertragsunterlagen hinsichtlich des bestehenden Kontos vereinbart worden sein, dass dies nicht der Fall ist, sind Sie auch hierdran gebunden.

Darüber hinaus erschließt sich mir der Sinn nicht.
Dieses Unterfangen verursacht nur weitere Vollstreckungskosten.


Der Sinn ist, meine Freundin hat ein anderes Konto, das ist ein P-Konto deshalb will sie es jetzt Kündigen, grund ist auch das am Freitag auf das nicht Pfändungsschutz Konto 960€ Nachzahlung eingehen, sie hatte versäummt die neue Kontonummer anzugeben....

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#5
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ab jetzt wäre ich sehr vorsichtig.
Denn was da geplant wird könnte strafbar sein, Stichwort Vollstreckungsvereitelung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Ab jetzt wäre ich sehr vorsichtig.
Denn was da geplant wird könnte strafbar sein, Stichwort Vollstreckungsvereitelung.


Was ist daran Strafbar wenn man sein Konto Kündigen will hä ? Und Planen tut hier schon mal keiner, das Konto was Gekündigt werden soll, brauch sie nicht mehr, wenn sie eh ein P-Konto bei einer anderen Bank hat....

-- Editiert von Micha258 am 25.08.2020 14:28

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#7
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Das Konto kann gekündigt werden. Jederzeit. Völlig unabhängig von Pfändungen.
Der angewiesene Betrag geht bei einem geschlossenen Konto an den Absender zurück.
Vollstreckungsvereitelung sehe ich hier nicht, auch wenn das ganze Konstrukt auf wackeligen Füßen zu stehen scheint. Reicht denn der Freibetrag des P-Kontos für die Nachzahlung aus? Falls nicht, kann man sich diesen natürlich anpassen lassen. Hierzu braucht es eine Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO, die man von geeigneter Stelle ausstellen lässt, um sie danach bei der Bank einzureichen.

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#8
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):
Das Konto kann gekündigt werden. Jederzeit. Völlig unabhängig von Pfändungen.
Der angewiesene Betrag geht bei einem geschlossenen Konto an den Absender zurück.
Vollstreckungsvereitelung sehe ich hier nicht, auch wenn das ganze Konstrukt auf wackeligen Füßen zu stehen scheint. Reicht denn der Freibetrag des P-Kontos für die Nachzahlung aus? Falls nicht, kann man sich diesen natürlich anpassen lassen. Hierzu braucht es eine Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO, die man von geeigneter Stelle ausstellen lässt, um sie danach bei der Bank einzureichen.


Ja der Freibetrag wurde an die Gelder angepasst, sie hat irgendwas mit über 2000€ Frei.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Micha258):
Mal ne Frage, kann man ein konto Kündigen obwohl da Pfändung drauf sind

Ja, kann man.

Ich würde das schriftlich machen, mit Zustellnachweis.



Zitat (von Micha258):
Bank Konto Fristlos Kündigen trotz Pfändung möglich ?

Auch das wäre möglich, wenn man denn einen entsprechenden Grund hätte. Das es den hier nicht gibt, ist keine fristlose Kündigung möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Micha258):
Mal ne Frage, kann man ein konto Kündigen obwohl da Pfändung drauf sind

Ja, kann man.

Ich würde das schriftlich machen, mit Zustellnachweis.



Zitat (von Micha258):
Bank Konto Fristlos Kündigen trotz Pfändung möglich ?

Auch das wäre möglich, wenn man denn einen entsprechenden Grund hätte. Das es den hier nicht gibt, ist keine fristlose Kündigung möglich.


Hast du da nen § für mich, Da der Vertrag an keine Frist gebunden ist, ist doch eigentlich auch eine Fristlose Kündigung möglich, auch trotz Pfändung ? Die können einen ja nicht zwingen da zu bleiben wenn man es nicht will , somal die Kontogebühren unnötig dann weiter bezahlt werden müssen, das kann ich mir nicht vorstellen.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Micha258):
Hast du da nen § für mich,

Hier eine kleine Auswahl zu dem Thema: § 620 BGB, § 621 BGB, § 623 BGB, § 626 BGB



Zitat (von Micha258):
Da der Vertrag an keine Frist gebunden ist, ist doch eigentlich auch eine Fristlose Kündigung möglich, auch trotz Pfändung ?

Nö, da wird man schon ein paar Tage Bearbeitungszeit zugestehen müssen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok scheint doch zu gehen, Heute hatten wir mit einem Sachbearbeiter der Bank gesprochen, er hat sich entschuldigt, das die Dame am Schalter eine Falsche auskunft gab, denn das Konto kann man Sofort Auflösen, brauch nur 1-2 Tage Bearbeitungszeit.

Ich habe jetzt aber das Gefühl das war Taktisch von denen da, meine Freundin hatte leider Montag erwähnt das 960€ am Freitag drauf gehen, und plötzlich 2 Tage vor dem Geldeingang heißt es doch klar können wir das Konto Auflösen.

Jetzt werden wir wohl Pech haben das wenn das Geld am Freitag drauf geht es Futsch ist. Kann man die Bank dafür belangen das sie eine Falsch auskunft gegeben haben, hätten die es rechtzeitig gesagt vor ort dann hätten wir das Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Micha258):
ch habe jetzt aber das Gefühl das war Taktisch von denen da

Was sollen die davon haben? Ist die Bank gleichzeitig Gläubiger?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Zitat (von Micha258):
ch habe jetzt aber das Gefühl das war Taktisch von denen da

Was sollen die davon haben? Ist die Bank gleichzeitig Gläubiger?


Ja das Frage ich mich auch was die davon hätten, finde es halt nur sehr merkwürdig das es 2 Tage vor Geldeingang plötzlich heißt ja geht. Die Bank ist kein Gläubiger.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Micha258):
Jetzt werden wir wohl Pech haben das wenn das Geld am Freitag drauf geht es Futsch ist.

Ihr hättet es auch nicht bekommen, wenn das Konto nicht existiert hätte. Dann gehen solche Gelder erst mal auf ein Sammelkonto bevor es an den Auftraggeber zurück überwiesen wird.



Zitat (von Micha258):
Kann man die Bank dafür belangen das sie eine Falsch auskunft gegeben haben,

Nö, irren darf sich jeder mal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Micha258):
Jetzt werden wir wohl Pech haben das wenn das Geld am Freitag drauf geht es Futsch ist.

Ihr hättet es auch nicht bekommen, wenn das Konto nicht existiert hätte. Dann gehen solche Gelder erst mal auf ein Sammelkonto bevor es an den Auftraggeber zurück überwiesen wird.



Zitat (von Micha258):
Kann man die Bank dafür belangen das sie eine Falsch auskunft gegeben haben,

Nö, irren darf sich jeder mal.



Meine Freundin hatte vor 1 Stunde auf ihr Konto geguckt, das Geld von der Elterngeldstelle war schon drauf, sie hat versucht es an mich zu Überweisen und das hat geklappt, da ich bei der gleichen Bank bin war es auch sofort bei mir drauf.

Anscheinend haben sie den Fehler eingesehen und das Geld Freigeschaltet. Da kann man echt sagen nochmal Glück gehabt.

-- Editiert von Micha258 am 28.08.2020 01:37

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Micha258):
Da kann man echt sagen nochmal Glück gehabt.

Aber echt Riesen Glück ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Das Geld wird beim Freund geparkt damit eune auf dem Konto liegende Pfändung nicht greift? Und das hat geklappt?!? Da ht die Bank aber wirklich einen Fehler gemacht. Kaum vorstellbar.
Die Bank wird sich gegenüber dem Pfändenden schadenersatzpflichtig gemacht haben. Na ja, ist Zivilrecht.

Das Überweisen allerdings fällt dem Sachverhalt nach unter die oben genannte Vollstreckungsvereitelung. Und der TE macht sich gerade der Geldwäsche schuldig. Das ist beides Strafrecht.

Aber erst mal ist man wenigstens glücklich.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Das Überweisen allerdings fällt dem Sachverhalt nach unter die oben genannte Vollstreckungsvereitelung.


Nö, denn die Überweisung ist doch ein ganz normaler Vorgang im Bankengeschäft.

Bei vorheriger Umleitung des Geldes auf ein anderes Konto würde ich Dir zustimmen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Das Geld wird beim Freund geparkt damit eune auf dem Konto liegende Pfändung nicht greift? Und das hat geklappt?!? Da ht die Bank aber wirklich einen Fehler gemacht. Kaum vorstellbar.
Die Bank wird sich gegenüber dem Pfändenden schadenersatzpflichtig gemacht haben. Na ja, ist Zivilrecht.

Das Überweisen allerdings fällt dem Sachverhalt nach unter die oben genannte Vollstreckungsvereitelung. Und der TE macht sich gerade der Geldwäsche schuldig. Das ist beides Strafrecht.

Aber erst mal ist man wenigstens glücklich.


...........

Würde das Geld gesperrt gewesen sein, hätte meine Freundin mir das Geld gar nicht überweisen können, wenn dann hat die Bank ein Fehler gemacht aber sicher nicht wir.

Geparkt wird hier auch schon mal Gar nichts, das ist Elterngeld was uns nun mal zusteht und da spielt es keine Rolle auf welchem Konto das ist.

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