Moin,
Mal ne Frage, kann man ein konto Kündigen obwohl da Pfändung drauf sind
Ich denke ja oder ? nur weil da Pfändung drauf sind, ist man doch nicht verpflichtet bei der Bank zu bleiben oder ?
Meine Freundin war gerade bei der Haspa und wollte ihr konto Auflösen mit sofortiger Wirkung, die am Schalter meinten aber, ne solange Pfändungen drauf sind dürfen sie das Konto nicht Kündigen. Ist das so Rechtens ?
Hab das Gefühl die am Schalter haben mal wieder keine Ahnung.
Es handelt sich um kein P-Konto
Hat da jemand Paragrafen für mich oder kennt sich da aus ?
Viele Grüße
-- Editiert von Micha258 am 25.08.2020 10:05
Bank Konto Fristlos Kündigen trotz Pfändung möglich ?
Kündigen dürfte grundsätzlich möglich sein. Nur wohl eher nicht fristlos.
Ist denn das Konto außerdem noch im Minus? Dann dürfte die Bank vor der Kündigung wohl auf Ausgleich der Schulden ggü. der Bank bestehen, bevor sie bereit ist das Konto aufzulösen
Zitat :Kündigen dürfte grundsätzlich möglich sein. Nur wohl eher nicht fristlos.
Ist denn das Konto außerdem noch im Minus? Dann dürfte die Bank vor der Kündigung wohl auf Ausgleich der Schulden ggü. der Bank bestehen, bevor sie bereit ist das Konto aufzulösen
Das Konto wurde Heute ausgeglichen und im Gegenzug wollte sie Kündigen, Fristlos. da meinte die Dame am Schalter das geht nicht, blöd nur das meine Freundin erwähnt hat das am Freitag auf dieses Konto 960€ drauf gehen aus einer Nachzahlung von Elterngeld.
Hier Lese ich zb raus das es gehen sollte....
https://www.iww.de/ve/archiv/schuldnertaktik-durchkreuzen-vorsicht-wenn-der-schuldner-nach-der-pfaendung-sein-konto-aufloest-und-ein-neues-eroeffnet-f43988
-- Editiert von Micha258 am 25.08.2020 12:10
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Grundsätzlich ist es möglich.
Sollte in den Geschäftsbedingungen der Bank oder in den Vertragsunterlagen hinsichtlich des bestehenden Kontos vereinbart worden sein, dass dies nicht der Fall ist, sind Sie auch hierdran gebunden.
Darüber hinaus erschließt sich mir der Sinn nicht.
Dieses Unterfangen verursacht nur weitere Vollstreckungskosten.
Zitat :Grundsätzlich ist es möglich.
Sollte in den Geschäftsbedingungen der Bank oder in den Vertragsunterlagen hinsichtlich des bestehenden Kontos vereinbart worden sein, dass dies nicht der Fall ist, sind Sie auch hierdran gebunden.
Darüber hinaus erschließt sich mir der Sinn nicht.
Dieses Unterfangen verursacht nur weitere Vollstreckungskosten.
Der Sinn ist, meine Freundin hat ein anderes Konto, das ist ein P-Konto deshalb will sie es jetzt Kündigen, grund ist auch das am Freitag auf das nicht Pfändungsschutz Konto 960€ Nachzahlung eingehen, sie hatte versäummt die neue Kontonummer anzugeben....
Ab jetzt wäre ich sehr vorsichtig.
Denn was da geplant wird könnte strafbar sein, Stichwort Vollstreckungsvereitelung.
Zitat :Ab jetzt wäre ich sehr vorsichtig.
Denn was da geplant wird könnte strafbar sein, Stichwort Vollstreckungsvereitelung.
Was ist daran Strafbar wenn man sein Konto Kündigen will hä ? Und Planen tut hier schon mal keiner, das Konto was Gekündigt werden soll, brauch sie nicht mehr, wenn sie eh ein P-Konto bei einer anderen Bank hat....
-- Editiert von Micha258 am 25.08.2020 14:28
Das Konto kann gekündigt werden. Jederzeit. Völlig unabhängig von Pfändungen.
Der angewiesene Betrag geht bei einem geschlossenen Konto an den Absender zurück.
Vollstreckungsvereitelung sehe ich hier nicht, auch wenn das ganze Konstrukt auf wackeligen Füßen zu stehen scheint. Reicht denn der Freibetrag des P-Kontos für die Nachzahlung aus? Falls nicht, kann man sich diesen natürlich anpassen lassen. Hierzu braucht es eine Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO, die man von geeigneter Stelle ausstellen lässt, um sie danach bei der Bank einzureichen.
Zitat :Das Konto kann gekündigt werden. Jederzeit. Völlig unabhängig von Pfändungen.
Der angewiesene Betrag geht bei einem geschlossenen Konto an den Absender zurück.
Vollstreckungsvereitelung sehe ich hier nicht, auch wenn das ganze Konstrukt auf wackeligen Füßen zu stehen scheint. Reicht denn der Freibetrag des P-Kontos für die Nachzahlung aus? Falls nicht, kann man sich diesen natürlich anpassen lassen. Hierzu braucht es eine Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO, die man von geeigneter Stelle ausstellen lässt, um sie danach bei der Bank einzureichen.
Ja der Freibetrag wurde an die Gelder angepasst, sie hat irgendwas mit über 2000€ Frei.
Zitat :Mal ne Frage, kann man ein konto Kündigen obwohl da Pfändung drauf sind
Ja, kann man.
Ich würde das schriftlich machen, mit Zustellnachweis.
Zitat :Bank Konto Fristlos Kündigen trotz Pfändung möglich ?
Auch das wäre möglich, wenn man denn einen entsprechenden Grund hätte. Das es den hier nicht gibt, ist keine fristlose Kündigung möglich.
Zitat :Zitat :Mal ne Frage, kann man ein konto Kündigen obwohl da Pfändung drauf sind
Ja, kann man.
Ich würde das schriftlich machen, mit Zustellnachweis.
Zitat :Bank Konto Fristlos Kündigen trotz Pfändung möglich ?
Auch das wäre möglich, wenn man denn einen entsprechenden Grund hätte. Das es den hier nicht gibt, ist keine fristlose Kündigung möglich.
Hast du da nen § für mich, Da der Vertrag an keine Frist gebunden ist, ist doch eigentlich auch eine Fristlose Kündigung möglich, auch trotz Pfändung ? Die können einen ja nicht zwingen da zu bleiben wenn man es nicht will , somal die Kontogebühren unnötig dann weiter bezahlt werden müssen, das kann ich mir nicht vorstellen.
Zitat :Hast du da nen § für mich,
Hier eine kleine Auswahl zu dem Thema: § 620 BGB, § 621 BGB, § 623 BGB, § 626 BGB
Zitat :Da der Vertrag an keine Frist gebunden ist, ist doch eigentlich auch eine Fristlose Kündigung möglich, auch trotz Pfändung ?
Nö, da wird man schon ein paar Tage Bearbeitungszeit zugestehen müssen.
Ok scheint doch zu gehen, Heute hatten wir mit einem Sachbearbeiter der Bank gesprochen, er hat sich entschuldigt, das die Dame am Schalter eine Falsche auskunft gab, denn das Konto kann man Sofort Auflösen, brauch nur 1-2 Tage Bearbeitungszeit.
Ich habe jetzt aber das Gefühl das war Taktisch von denen da, meine Freundin hatte leider Montag erwähnt das 960€ am Freitag drauf gehen, und plötzlich 2 Tage vor dem Geldeingang heißt es doch klar können wir das Konto Auflösen.
Jetzt werden wir wohl Pech haben das wenn das Geld am Freitag drauf geht es Futsch ist. Kann man die Bank dafür belangen das sie eine Falsch auskunft gegeben haben, hätten die es rechtzeitig gesagt vor ort dann hätten wir das Geld.
Zitat :ch habe jetzt aber das Gefühl das war Taktisch von denen da
Was sollen die davon haben? Ist die Bank gleichzeitig Gläubiger?
Zitat :Zitat :ch habe jetzt aber das Gefühl das war Taktisch von denen da
Was sollen die davon haben? Ist die Bank gleichzeitig Gläubiger?
Ja das Frage ich mich auch was die davon hätten, finde es halt nur sehr merkwürdig das es 2 Tage vor Geldeingang plötzlich heißt ja geht. Die Bank ist kein Gläubiger.
Zitat :Jetzt werden wir wohl Pech haben das wenn das Geld am Freitag drauf geht es Futsch ist.
Ihr hättet es auch nicht bekommen, wenn das Konto nicht existiert hätte. Dann gehen solche Gelder erst mal auf ein Sammelkonto bevor es an den Auftraggeber zurück überwiesen wird.
Zitat :Kann man die Bank dafür belangen das sie eine Falsch auskunft gegeben haben,
Nö, irren darf sich jeder mal.
Zitat :Zitat :Jetzt werden wir wohl Pech haben das wenn das Geld am Freitag drauf geht es Futsch ist.
Ihr hättet es auch nicht bekommen, wenn das Konto nicht existiert hätte. Dann gehen solche Gelder erst mal auf ein Sammelkonto bevor es an den Auftraggeber zurück überwiesen wird.
Zitat :Kann man die Bank dafür belangen das sie eine Falsch auskunft gegeben haben,
Nö, irren darf sich jeder mal.
Meine Freundin hatte vor 1 Stunde auf ihr Konto geguckt, das Geld von der Elterngeldstelle war schon drauf, sie hat versucht es an mich zu Überweisen und das hat geklappt, da ich bei der gleichen Bank bin war es auch sofort bei mir drauf.
Anscheinend haben sie den Fehler eingesehen und das Geld Freigeschaltet. Da kann man echt sagen nochmal Glück gehabt.
-- Editiert von Micha258 am 28.08.2020 01:37
Zitat :Da kann man echt sagen nochmal Glück gehabt.
Aber echt Riesen Glück ...
Das Geld wird beim Freund geparkt damit eune auf dem Konto liegende Pfändung nicht greift? Und das hat geklappt?!? Da ht die Bank aber wirklich einen Fehler gemacht. Kaum vorstellbar.
Die Bank wird sich gegenüber dem Pfändenden schadenersatzpflichtig gemacht haben. Na ja, ist Zivilrecht.
Das Überweisen allerdings fällt dem Sachverhalt nach unter die oben genannte Vollstreckungsvereitelung. Und der TE macht sich gerade der Geldwäsche schuldig. Das ist beides Strafrecht.
Aber erst mal ist man wenigstens glücklich.
Zitat :Das Überweisen allerdings fällt dem Sachverhalt nach unter die oben genannte Vollstreckungsvereitelung.
Nö, denn die Überweisung ist doch ein ganz normaler Vorgang im Bankengeschäft.
Bei vorheriger Umleitung des Geldes auf ein anderes Konto würde ich Dir zustimmen.
Berry
Zitat :Das Geld wird beim Freund geparkt damit eune auf dem Konto liegende Pfändung nicht greift? Und das hat geklappt?!? Da ht die Bank aber wirklich einen Fehler gemacht. Kaum vorstellbar.
Die Bank wird sich gegenüber dem Pfändenden schadenersatzpflichtig gemacht haben. Na ja, ist Zivilrecht.
Das Überweisen allerdings fällt dem Sachverhalt nach unter die oben genannte Vollstreckungsvereitelung. Und der TE macht sich gerade der Geldwäsche schuldig. Das ist beides Strafrecht.
Aber erst mal ist man wenigstens glücklich.
...........
Würde das Geld gesperrt gewesen sein, hätte meine Freundin mir das Geld gar nicht überweisen können, wenn dann hat die Bank ein Fehler gemacht aber sicher nicht wir.
Geparkt wird hier auch schon mal Gar nichts, das ist Elterngeld was uns nun mal zusteht und da spielt es keine Rolle auf welchem Konto das ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
975 Antworten