Bank beauftragt Inkasso

9. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hilfe1111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bank beauftragt Inkasso

Sehr geehrte Community

Brauche Rat wie ich am besten Unterstützen kann, wäre echt dankbar für Ratschläge.

folgender Sachverhalt.

eine Freundin hatte einen Dispo von 2000,- bei der Postbank am Anfang des Jahres.

Dieses Konto wurde aufgelöst. Die Bank wollte nun die sofortige Bezahlung dieses Betrages.

Dies war aber aus finanziellen Gründen nicht möglich.

Es folgten Mahnungen. Leider wurde kein Wiederspruch eingelegt.

Jedoch wurde telefonisch versucht zu erklären das die 2000,- im Moment nicht zahlbar sind, aber sie bereit wäre den Betrag in Raten abzuzahlen.

Die geforderte Rate war aber aus finanziellen Gründen zu hoch. Und es erfolgten Mahnungen über den Gesamtbetrag.

Gegen den 15.03.2009 wurde wieder telefonisch Angeboten Raten zu zahlen und der Sachbearbeiter sagte sie sollen ein Fax senden indem diese Bereitschaft erklärt wird.

Dies wurde getan. Eine genaue Summe wurde nicht festgelegt. Aber auf jeden Fall die Bitte zur Festlegung einer Rate.

Darauf hin kam am 2. April ein Schreiben vom Inkasso Büro.

Inkasso Büro wurde mit der Abwicklung von der Postbank beauftragt und sind ab jetzt alleiniger Ansprechpartner in der Sache.

Natürlich fallen jetzt zusätzliche Inkasso Gebühren von 300,- Euro.

Inkasso Büro forderte die Begleichung bis zum 14.04.2009 über den vollen Betrag + dessen Gebühren.

Telefonisch war das Inkasso Büro nur mit einer Ratenzahlung von 120 Euro zufrieden. Dies geht aber beim besten Willen nicht. 50 Euro max wie gesagt.

Sobald eine Rate gezahlt wird sind automatisch die Inkasso Gebühren akzeptiert.

A) War die Beauftragung des Inkasso Büros rechtens im Sinne der Kosten Vermeidung.
Der Bank war bekannt dass der momentane volle Betrag nicht zahlbar ist und die Bereitschaft da ist diesen in Raten abzuzahlen im Sinne des Machbaren. Es kam kein schriftliches Angebot der Bank über eine bestimmte Rate eingegangen.
Inkassogebühren vielleicht noch umgehen?


B) Wiederspruch gegen das Schreiben des Inkasso Büros einlegen? - Wenn ja im welchen Sinne.

C) Wiederspruch gegen volle Betrag und anbieten 50 euro Ratenzahlung an Inkasso. Oder kommen dann gleich wieder sonst wieviel Briefe wo jeder gleich wieder imense Kosten verursacht.

D) Seprates Schreiben an Inkasso Büro. Wo Pauschaul nur Aufwendungen für weitere Briefe von max 40 Euro anerkenne (Spesen, ...)

E) Kann noch mit der Bank gesprochen werden. Hat dies rechtlich noch einen Sinn?

F) Gibs noch was wichtiges zu beachten?

Ziel: Rate 50 Euro möglichst zu geringen Kosten zu erreichen. Dabei egal obs vor Gericht geht.

Eidesstattliche Erklärung vermeiden, da man sonst in Zukunft gar nichts mehr irgendwo bekommt. Notfalls muss es halt sein.

50 Euro schon sehr knapp da nur Mini Job.

Vielen Dank




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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
A) War die Beauftragung des Inkasso Büros rechtens im Sinne der Kosten Vermeidung.

Meiner meinung nach Nein !
Die Bank ist über die finanzielle Situation in Kenntnis
Eine kostenverursachende Weitergabe an ein externes Inkassobüro ist deshalb nicht statthaft.
Ich würde deshalb der Bank - nicht dem Inkassoladen - nachweisbar (einschreiben) ein verbindliches Ratenangebot machen und schon mal die 1 Rate zweckgebunden überweisen
Gleichzeitig würde ich der Postbank mitteilen das Du nicht mit der kostenverursachenden Weiterleitung an ein ext Inkassobüro einverstanden bist und deshalb den zuständigen Ombudsmann um Schlichtung bitten willst.
Allein die Ankündigung dieses arbeitsintensiven Vorgangens bewirkt Wunder
Für Dich kostenlos !

http://www.postbank.de/postbank/wu_ombudsmann.html

-- Editiert am 09.04.2009 23:26

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.10.2010 23:14:08
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo
Und ganz wichtig...
Neben der zweckgebundenen Zahlungen nie telef.
sowas verhandeln.Mit dem Inks.schon gar nicht.
Nur schriftl.
Viel glück.

lieben Gruss
TrutchenMeier

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hilfe1111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal besten Dank, sorry das erst so spät eine Antwort.

Sind jetzt in der nächsten Phase: Wiederspruch + Antwort Anwalt:

Jetzt bräucht ich allerdings weiteren Rat *snief*

Sachverhalt:

Verlauf:

Schritt 1 Wiederspruch:
Wiederspruch gegen Schreiben Inkasso Accredis

Inhalt:
- mehrmals angeboten Ratenzahlung da Gesamtbetrag nicht geht - zeigen zahlungswillig
- Angebot 50,- Euro Ratenzahlung (zudem Auflistung Einnahmen/ Ausgaben wo man sah das dies schon die Schmerzgrenze ist)
- Hauptforderung von Postbank anerkannt
- Kosten durch Einschaltung von Accredis nicht anerkannt - Gebot der Schadensminderungspflicht (254/2 BGB) - siehe Punkt eins und müssen sehen geht nur über gerichtliches Verfahren notfalls wenn die Rate nicht akzeptieren wollen
- angesprochen das Kosten für Inkasso zu hoch liegen und sogar über maximale höhe Anwaltskosten
- zudem Erwähnung Ombudsmann der privaten Banken


Schritt 2 Antwort Rechtsanwalt:
Nicht mehr Accredis tritt auf sondern Ralf Heyl Rechtsanwalt

- nach Rücksprache Mandanten akzeptieren Ratenzahlung über 210,- Euro
- soll Dauerauftrag einrichten

Summe:
2054,44 (Postbank)
241,50 (1,5 fache Einigungsgebühr)
20 (Auslagenpauschale)
49,69 Mehrwertsteuer 19%
-----
2365,63 Euro nach meinem Taschenrechner

Teilzahlungsvergleich: offene Summe 2385,08 Euro

Jetzt komms dick was alles abgetreten werden soll, wenn Rate akzeptiert wird:
- Nach 2 mal nicht leisten = alles offen (war klar, deswegen brauche kleine Rate)
- Pfändung gegenwärtige und zukünftige Arbeitsentgelt mit allem was dazu gehört + nennen Arbeitgeber
- Übertragung aller Pfändbaren Teile aus gegenwärtigen und zukünfitigen Sozialleistungen
- Die Abtretung ist auf einem Höchstbetrag von 2965,90 Euro beschränkt und besteht, bis die Gläubigerin diesen betrag aufgrund der Abtretung von dem Drittschulder erhalten hat. Der Drittschuldner hat infolge einer Offenlegung Zahlungen auf die übertragenen Forderungen nur bis zu der genannten Höchstsumme zu wirken (was heisst der Abschnitt?)
- die Verpflichtung zu einer zuverlässigen und pünklichen Zahlung der vereinbarten Raten wird nicht davon berührt ob meine Einkünfte die Pfändungsgrenze erreichen. (Was ein Satz.)
- Verzicht auf Einrede der Verjährung
- Einigkeit besteht darüber, dass ein bereits eingeleitetes Mahnverfahren zur Vermeidung unnötiger Kosten abschließend durchgeführt wird, bis ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Und weder weder Wiederspruch noch Einspruch erheben
- übernehme Kosten Teilzahlungsvergleich zum 1,5 fachen
- Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieses Vergleiches berührt nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen


----------
Naja die letzte Klausel musste wohl unbedingt rein, da mir einiges ungültig erscheint. Selbst die Streichung des Einspruchsrechts bei einem gerichtlichen Verfahren. 210,- Euro extra angesetzt da sie wissen der Betrag ist nicht auf Dauer durchzuhalten. Geht nichtmal für ein Monat. Dann ganze Summe offen, dann können direkt vom Arbeitgeber abbuchen. Damit ist klar andere Sachen sind nicht mehr bezahlbar und deswegen Klausel mit der Sicherung ihres Anteils.

Wie könnte man auf dieses Schreiben des Rechtsanwalts reagieren?

Besten Dank
(p.s. danke nochmal für den telefonischen Hinweis. Die wolln da eh nur noch mehr Kohle rausziehen ;O( )

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mucki2509
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

also ich stecke in der selben ******* wie Ihr.
Das schöne ist, man schickt ein schreiben und bekommt noch nichtmal Antwort von denen. ICh habe denen eine Ratenzahlung von 100,-€ im monat angeboten...und nix kommt zurück. ICh rief da an, habe die alte am Telefon erstmal zur Sau gemacht....dann legt die einfach auf.

Übrigens zum Thema der Hotline....die haben auch eine Festnetznummer wo man anrufen kann, dann wird es nicht ganz so teuer. diese steht über der Faxnummer.0221-9519850

Habt Ihr denn mal beim Ombusmann nachgefragt?

LG Mucki

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

#also ich stecke in der selben ******* wie Ihr.#
Dieser Beitrag ist 5 Monate alt!

#ICh rief da an, habe die alte am Telefon erstmal zur Sau gemacht....dann legt die einfach auf.#
Das würde ich auch machen. :schock:

#Habt Ihr denn mal beim Ombusmann nachgefragt?#
Was ist ein Ombusmann?







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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mucki2509
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

ich weiss das der Beitrag was älter ist....aber ich denke mal, das Ihr mit denen immer noch keine Lödung gefunden habt oder?

Ombudsm.ann ist jemand, der versucht zwischen beiden Parteien zu schlichten und eine Lösung zu finden...bevor es zu gericht geht..

ICh werde das mal tun...und sehen was sich ergibt.... weilö was da abgeht, kann irgendwie doch nicht richtig sein.

Man möchte irgendwie zahlen, und bekommt nur steine in den Weg gelegt, und ich wiess nicht wo ein Problem ist, das man sich auf eine Ratenzahlung einigt und die Forderung festsschreibt....alles nur Geldmacherei.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ZV
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 88x hilfreich)

an der ganzen Diskussion stört mich nur eines: Es wird hier als sebstverständlich davon ausgegangen, dass die Bank eine Ratenzahlung einer fälligen Schuld akzeptieren muss, noch dazu einen Vorschlag, den die Bank nicht selbst macht sondern den ihr der Schuldner aufzwingen will. So wie ich den Sachverhalt lese, ist keine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zustande gekommen. Daher ist die ganze Schuld noch immer fällig (abzgl. eventueller Teilzahlungen).
Wenn die Bank die Bank die weitere Rechtsverfolgung nicht selbst in die Hand nehmen will - wer will sie hindern ein Inkassobüro zu beauftragen !! Der Schuldner ist in Zahlungsverzug, das genügt.

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