Hallöchen ihr Lieben,
das Thema gab es zwar hier schon jedoch ist es eine andere Situation bei mir weswegen ich ein neues Thema aufgemacht habe...hoffe es ist ok wenn nicht lösch ich es.
Ich bin Umgezogen und habe wie eh und je (bin schon 6 mal umgezogen) einen Nachsendeantrag (der genau am Tag des Umzuges begonnen hat) beantragt. Nun seh ich auf meinem Kontoauszug dass die Bank 7 Euro für "Adressforschung" abgebucht hat. Es handelt sich zwar um so einen kleinen Betrag jedoch bin ich bei 2 Banken und beide haben das getan (einmal Volksbank und einmal Sparkasse). Ich habe noch nie einer Bank mitgeteilt, dass ich umgezogen bin da ich ja einen Nachsendeantrag hatte und mir wurde auch sonst noch nie diesbezüglich Geld abgebucht...ausser jetzt.
Ich habe bei der Volksbank nachgefragt und bekam folgende Info: " Die Hauptstelle hat durch ihren Nachsendeantrag erfahren dass Sie umgezogen sind und dies uns mitgeteilt....für diese Mitteilung zahlen sie diese 7 Euro."
Ist das so rechtens? Einer hat dem anderen gesagt das ich umgezogen bin und dafür muss ich 7 Euro bezahlen??
Die haben nicht beim Einwohnermeldeamt nachgefragt.
Das Gleiche macht mein Vermieter auch der will auch 10 euro für die Adressänderung haben (obwohl er wusste dass wir umziehen). Wofür zahl ich einen Nachsendeantrag wenn sowieso jeder Gebühren erhebt wie es ihm gerade passt?!
Kann mir da jemand helfen??
LG
Sam
Bank bucht Geld vom Konto wegen Umzug
Böse Bank?
Böse Bank?
Ich würde auf Anhieb sagen, dass das nicht korrekt ist, da der Bank keinerlei Zusatzkosten entstanden sind. Ich würde die Bank und den Vermieter einmal um Rechnungskopie der Post oder des Einwohnermeldeamtes bitten und dann erwarten, dass sie keinerlei Rechnung haben.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 11.03.2015 06:33
quote:<hr size=1 noshade> Ich habe noch nie einer Bank mitgeteilt, dass ich umgezogen bin da ich ja einen Nachsendeantrag hatte <hr size=1 noshade>
Streng genommen wäre eine Bank verpflichtet, das Konto sofort einzufrieren, wenn sie erfährt, dass die bei Kontoeröffnung gemachten Angaben zur Person nicht mehr aktuell sind. (ergibt sich aus §3(6) i.V.m. §4 (2) Geldwäschegesetz)
Insofern ist die "nicht-Mitteilung" einer Adressänderung schon mutig.
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Klar, es steht sicher auch in den Vertragsbedingungen, dass man der Bank neue Adressdaten mitzuteilen habe. Das ist hier aber nicht das Problem, denn es ist zunächst einmal keinerlei Schaden ersichtlich, weil keine Einwohnermeldeauskunft o.ä. gemacht wurde.
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